Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/winterdienst.php 27.01.2021 07:52:41 Uhr 11.04.2021 17:13:53 Uhr |
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Winterdienst
Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Nach dem Sächsischen Straßengesetz sind die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, öffentliche Straßen und Wege vom Schnee zu beräumen und bei Glätte zu streuen.
Zum Haupt- und Nebenstreckennetz, das der städtische Winterdienst mit beauftragten Partnern betreut, gehören insgesamt 750 Kilometer Straßen. Das ist rund die Hälfte des gesamten Netzes. Die Tourenpläne umfassen vorrangig Hauptverkehrsadern, wichtige Straßen in den Höhenlagen der Stadt und Strecken mit stärkerem Gefälle, die insbesondere auch vom Busverkehr genutzt werden.
Die Anliegerpflichten sind in der Winterdienst-Anliegersatzung geregelt.
Satzung
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Winterdienst-Anliegersatzung (*.pdf, 103 KB)
Danach haben Anlieger u.a. öffentliche Gehwege und Treppen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, sind diese Arbeiten tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz durch die Anlieger dabei grundsätzlich verboten; nur in Ausnahmefällen darf Steinsalz oder salzhaltiges Granulat an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden. Auch schmutzende Stoffe, wie Asche und Kohlengrus, dürfen nicht zum Abstumpfen eingesetzt werden; Sand, Splitt und Granulat hingegen sind erlaubt.
Kontrolle und Ahndung von Pflichtverletzungen
Verstöße gegen die Winterdienst- und Straßenreinigungspflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus kann bei Gefahr im Verzug eine Ersatzvornahme veranlasst werden.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abteilung Straßeninspektion
Sachgebiet Straßenunterhaltung und -betrieb