Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/raeume_nutzen.php 09.01.2019 10:34:38 Uhr 18.04.2024 12:03:39 Uhr

Räume nutzen

Können Vereine, Stiftungen, Körperschaften oder GmbH städtische Räume stunden- oder tageweise nutzen?

Ja. Gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können in den städtischen Verwaltungsgebäuden für ein ermäßigtes Entgelt bzw. kostenfrei verschiedene Beratungs- und Konferenzräume sowie Fest- und Bürgersäle stunden- oder tageweise buchen. Voraussetzung ist der Nachweis eines gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes oder einer Bescheinigung für Körperschaften im Sinne des § 44a Einkommensteuergesetzes.

Ein ermäßigtes Entgelt in Höhe von 40 % der anfallenden Mietkosten wird für Organisationen gewährt, deren Gemeinnützigkeit auf

  • § 52 Absatz 2 Ziffer 23 der Abgabenordnung oder
  • § 52 Absatz 2 Ziffer 1 bis 22, 24 bis 25 der Abgabenordnung beruht.

Für letztere Gruppe wird das ermäßigte Entgelt nur erhoben, wenn die durchgeführte Veranstaltung über die örtliche Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden hinausgeht.

Kostenfreiheit genießen Organisationen, deren Gemeinnützigkeit auf

  • § 52 Absatz 2 Ziffer 1 bis 22, 24 bis 25 der Abgabenordnung beruht, wenn die durchgeführte Veranstaltung in der örtlichen Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden liegt.

Dies ist gegeben, wenn sich das Thema/der Inhalt der Veranstaltung (nahezu) ausschließlich auf das Dresdner Stadtgebiet bezieht oder die Veranstaltung nur für Dresdner Einwohnerinnen und Einwohner zugänglich ist oder der Inhalt der Veranstaltung eine Hilfsaktion etc. von Dresdner Einwohnerinnen und Einwohnern ist.

Möglicherweise anfallende Kosten für die Nutzung technischer Anlagen oder Geräte (z. B. Beamer, Mikrofone, Laptop) sind grundsätzlich zu entrichten.

Einen Überblick zu den nutzbaren städtischen Räumen erhalten Sie hier:

Welche Möglichkeiten gibt es, Räume außerhalb städtischer Verwaltungsgebäude zu nutzen?

Für selbstorganisierte Gruppen, Initiativen, Projekte oder Netzwerke, die keine vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit besitzen, weil sie zum Beispiel kein eingetragener Verein sind, stehen in begrenztem Umfang ebenfalls kostenfreie bzw. zu ermäßigten Konditionen nutzbare Räume für Veranstaltungen, Treffen, Workshops usw. zur Verfügung. Eine Auswahl finden Sie in der folgenden Übersicht. Bitte beachten Sie auch hier, dass für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben die aufgezählten Organisationen und Projekte selbst verantwortlich sind.