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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gesundheitszeugnis.php 19.04.2024 14:26:46 Uhr 27.04.2024 01:28:21 Uhr

Gesundheitszeugnis

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschafts­verpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. Diese wird vom Hygienischen Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention durchgeführt.

Die Bescheinigung ist in ganz Deutschland nutzbar und gilt lebenslang, sofern die Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung erfolgt.