Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gesundheitszeugnis.php 23.07.2024 16:29:15 Uhr 27.07.2024 04:20:07 Uhr

Infektionsschutzbelehrung

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschafts­verpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. Diese wird vom Hygienischen Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention durchgeführt.

Die Bescheinigung ist in ganz Deutschland nutzbar und gilt lebenslang, sofern die Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung erfolgt.