Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gesundheitszeugnis.php 26.01.2023 13:18:31 Uhr 07.02.2023 22:31:37 Uhr |
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Gesundheitszeugnis
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz informiert über Hygienevorschriften sowie Gesundheitsauflagen und findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Sie besteht aus einem Gruppenvortrag und einem anschließenden persönlichen Arztgespräch mit mündlicher Prüfung. Insgesamt dauert die Belehrung maximal drei Stunden.
Für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses muss ein gültiges Ausweisdokument vorliegen. Für Schüler mit verbindlichen Schulveranstaltungen, Schüler im Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr sowie Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten, ist die Ausstellung nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kostenfrei. Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 37 Euro erfolgt in bar, für Firmen ist eine Rechnungslegung möglich. Ein Gesundheitszeugnis ist in ganz Deutschland nutzbar und zeitlich unbegrenzt gültig.