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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/belehrung-ifsg.php 15.12.2025 16:49:43 Uhr 16.12.2025 19:12:04 Uhr

Infektionsschutzbelehrung

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit oder zur Gemeinschafts­verpflegung oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, müssen Sie an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Diese kann bequem online oder vor Ort beim Amt für Gesundheit und Prävention durchgeführt werden. Für beide Verfahren muss ein Termin gebucht werden.