Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gesundheitszeugnis.php 26.02.2021 11:08:23 Uhr 17.04.2021 13:28:04 Uhr |
|
Gesundheitszeugnis
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz informiert über Hygienevorschriften sowie Gesundheitsauflagen und findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Sie besteht aus einem Gruppenvortrag und einem anschließenden persönlichen Arztgespräch mit mündlicher Prüfung. Insgesamt dauert die Belehrung maximal zwei Stunden.
Für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses muss ein gültiges Ausweisdokument vorliegen. Für Schüler mit verbindlichen Schulveranstaltungen, Schüler im Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr sowie Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten, ist nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung die Ausstellung kostenfrei. Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 30 € erfolgt in bar, für Firmen ist eine Rechnungslegung möglich. Ein Gesundheitszeugnis ist in ganz Deutschland nutzbar und zeitlich unbegrenzt gültig.
Zusatztermine
16. März 2021 (9, 12 und 15 Uhr)
12. April 2021
13. April 2021
25. Mai 2021
27. Juli 2021
28. Juli 2021
(ab April jeweils 7.30 Uhr und 10.30 Uhr)
Standort:
Neues Rathaus, Plenarsaal
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
Hinweis: Dieser Standort gilt nur für die angegebenen Zusatztermine.
Anmeldung per Telefon:
0351-4888214 oder
0351-4888216
Die telefonische Anmeldung ist Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr möglich.
Anmeldung
Sie können sich jederzeit online anmelden oder die telefonische Anmeldung zu den angegebenen Zeiten nutzen.
Telefon: 0351-4888214
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr,
Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
(benötigte Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer)
Online-Anmeldung
Informationen zur Belehrung
Standort
Neues Rathaus, Plenarsaal
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
Hinweis: Dieser Standort gilt vorraussichtlich bis April 2021, ansonsten finden die Belehrungen im Ortsamt Leuben statt.
Das müssen Sie mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Schülerausweis)
- ggf. Bescheinigungen für eine Kostenbefreiung
- Schreibzeug
- Mund-Nasen-Bedeckung (oder ärztliches Attest, dass Sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen müssen)
Dauer und Bezahlung
Die Belehrung mit anschließendem Gespräch beim Amtsarzt dauert maximal 2 Stunden. Die Bezahlung der Gebühr von 30 Euro erfolgt in bar (keine Kartenzahlung). Für Firmen ist eine Rechnungslegung möglich.
Weitere Informationen
Kontakt
Hygienischer Dienst (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Hauptabteilung Gesundheitsamt/ Amtsarzt
Besucheranschrift
Hertzstraße 23
01257 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 8 bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 bis 12, 13 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 8 bis 12, 13 bis 18 Uhr |
Freitag | 8 bis 12 Uhr |
Aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus haben Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung zum Teil geänderte Öffnungszeiten und Besuchsregelungen. Hier finden Sie dazu aktuelle Informationen: www.dresden.de/erreichbar |