Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/bewohnerparkausweis.php 19.06.2025 11:17:58 Uhr 22.06.2025 00:49:41 Uhr |
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Bewohnerparkausweis
Mit einem Bewohnerparkausweis darf in allen Bereichen im Bewohnerparkgebiet geparkt werden, in denen durch die entsprechenden Verkehrszeichen das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ausgewiesen ist. Ferner kann innerhalb des Bewohnerparkgebietes auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht parken. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises am Parkscheinautomaten ausgewiesen sein.
Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen privaten Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes anzumieten.
Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.
Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn oder sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Ist die Person Halterin von zwei Kraftfahrzeugen, kann ebenfalls nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, in dem beide Kennzeichen eingetragen sind. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge unter Inanspruchnahme der Bewohnerparkvorrechte im Bewohnerparkgebiet parken.
Schnelllink
Sie können den Bewohnerparkausweis in wenigen Schritten komplett online beantragen. Beachten Sie unten stehende Voraussetzungen, Vorgehen, benötigte Unterlagen und Kosten.
Online-Antrag
Mit dem Online-Antrag können Sie einen Erstantrag oder Folgeantrag stellen, Änderungen der persönlichen Angaben/des Kfz-Kennzeichens mitteilen oder eine Verlusterklärung abgeben. Ausweis und Kostenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.
Bewohnerparkgebiete
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Online-Antrag
Gültigkeit und Kosten
Rechtliche Grundlagen
Verlängerung, Fahrzeugwechsel oder Verlust
Zuzug oder Wegzug
Kontakt
Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)
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Abteilung Straßenverkehr
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