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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/bewohnerparkausweis.php 19.06.2025 11:17:58 Uhr 22.06.2025 00:49:41 Uhr

Bewohnerparkausweis

Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige rund um den Bewohnerparkausweis und Bewohnerparkgebiete

Mit einem Bewohnerparkausweis darf in allen Bereichen im Bewohnerparkgebiet geparkt werden, in denen durch die entsprechenden Verkehrszeichen das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ausgewiesen ist. Ferner kann innerhalb des Bewohnerparkgebietes auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht parken. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises am Parkscheinautomaten ausgewiesen sein.

Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen privaten Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes anzumieten.

Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.

Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn oder sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Ist die Person Halterin von zwei Kraftfahrzeugen, kann ebenfalls nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, in dem beide Kennzeichen eingetragen sind. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge unter Inanspruchnahme der Bewohnerparkvorrechte im Bewohnerparkgebiet parken.

Schnelllink

Sie können den Bewohnerparkausweis in wenigen Schritten komplett online beantragen. Beachten Sie unten stehende Voraussetzungen, Vorgehen, benötigte Unterlagen und Kosten.

Online-Antrag

Mit dem Online-Antrag können Sie einen Erstantrag oder Folgeantrag stellen, Änderungen der persönlichen Angaben/des Kfz-Kennzeichens mitteilen oder eine Verlusterklärung abgeben. Ausweis und Kostenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.



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