Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/ausschreibungen/sonstige-ausschreibungen.php 14.04.2021 15:34:58 Uhr 14.04.2021 21:54:56 Uhr |
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Sonstige Ausschreibungen
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Übertragung einer Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants im Neuen Rathaus Dresden - Ratskeller. (Dienstleistungskonzession Mitarbeiterrestaurant LH Dresden)
Ihre vollständigen Angebote reichen Sie bitte bis zum 30.04.2021 ein.
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Ausschreibungstext (*.pdf, 128 KB)
Beräumung von Wiesenschnitt aus Zwischenlagern, Laden und Transport zum Kompostplatz nach Omsewitz
Ausschreibung für kommunale Grünflächen der Landeshauptstadt Dresden. Ablauf der Angebotsfrist: 21.05.2021
Ausschreibung für kommunale Grünflächen der Landeshauptstadt Dresden, Ausschreibung für kommunale Grünflächen der Landeshauptstadt Dresden,Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Sachgebiet Untere Forstbehörde,PF 120020, 01001 Dresden
Beräumung von Wiesenschnitt aus Zwischenlagern, Laden und Transport zum Kompostplatz nach Omsewitz
a. Freihändige Vergabe mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb ( VOL Nr. 25/2021 )
b. Art und Umfang der Leistungen:
Beräumung von Wiesenschnitt aus Zwischenlagern, Laden und Transport zum Kompostplatz nach Omsewitz, Gompitzer Str.
Geschätzte Menge: ca 700 m³
Die genauen Mengen werden bei Anlieferung auf dem Kompostplatz ermittelt und mit Lieferschein quittiert. Die Lieferscheine sind der Rechnung als Anlage beizufügen.
Die Anlieferung erfolgt während der Öffnungszeiten momtags bis freitags 6:30 bis 15:00 Uhr.
Die einzelnen Zwischenlagerorte und Abholzeiten werden mit einem Abholauftrag per Fax übermittelt.
Die Zwischenlagerorte befinden sich in der Regel außerhalb befestigter Flächen. Diese sind schonend zu behandeln und nur mit Fahrzeugen mit Niederdruckreifen zu befahren.
Entstandene Schäden sind auf eigene Kosten zu beseitigen.
Geplante Zwischenlagerorte und zu erwartende Mengen:
Altmockritz, Babisnauer Str. ca 110 m³
Wiesental Heiliger Born, Goppelner Str. ca 300 m³
Trümmerberg, Magdeburger Str. ca 200 m³
Lockwitzbachmündung ca 40 m³
Schönborn ca 50 m³
Eventaulposition: Beräumung des Schnittgutes von der Fläche. Das Schnittgut liegt geschwadet auf Einzelflächen mit einer durchschnittlichen Größe von 0,1 bis 1,0 ha.
c. Ausführungsfristen: vom 1.6.2021 bis 31.12.2021
d. Die Angebote richten Sie bitte an folgende Adressen
Für den Versand per E-Mail senden Sie Ihr Angebot unter der Angabe der Ausschreibungsnummer bitte an folgende Adresse: THensel@dresden.de oder
per Postversand bitte mit der Kennzeichnung des Kuverts mit dem Vermerk " Ausschreibung bitte nicht öffnen" und Angabe VOL-Nr. 25/2021 an:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Sachgebiet Untere Forstbehörde
Postfach 120020, 01001 Dresden
e. Ablauf der Angebotsfrist: 21.05.2021
f. Mit dem Angebot hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit u.a. folgende Unterlagen einzureichen (bei neuen Bietern):
- aktuelle Bescheinigung des Unternehmer-Lieferantenverzeichnisses für Lieferungen und Leistungen (ULV-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e,V. bzw.aktuell bestätigte Kopie der Gewerbean-oder-ummeldung bzw. Gewerberegisterauszug (nicht Gewerbezentralregister) oder Gleichwertiges.
- Eigenerklärung aus der hervorgeht,dass das Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 erfüllt hat; Erklärung über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte; Erklärung auf Basis der ILO-Konvention Nr.182 (Kinderarbeit)
- Firmendarstellung mit Angaben zu: Hauptarbeitsgebiet, Firmengröße und Umsätzen der letzten drei Jahre.
- Nachweis einer entsprechenden Betriebs-bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung;
g. Zuschlags- und Bindefrist: 01.06.2021
h. Auskünfte zur Ausschreibung erteilt: Herr Thomas Hensel (Tel.: 0351/4887008, Mobil: 0162-4302822)
Herstellung, Vertrieb und Vermarktung des Dresdner Amtsblattes mit Option zur gleichzeitigen Vermarktung des städtischen Internetauftritts
Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung:
Dresden, 18. März 2021
Vergabeart:
Dienstleistungskonzession
Lieferung/Leistung:
Herstellung, Vertrieb und Vermarktung des Dresdner Amtsblattes mit Option zur gleichzeitigen Vermarktung des städtischen Internetauftritts
Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung des Dresdner Amtsblattes mit Option zur gleichzeitigen Vermarktung des städtischen Internetauftritts ab 1. Juli 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Ziel ist es, einen externen Vertragspartner zu finden, der die Herstellung und den Vertrieb des Dresdner Amtsblattes übernimmt und Vermarktungsrechte erhält – entweder nur für das Amtsblatt oder für das Amtsblatt und den städtischen Internetauftritt www.dresden.de. Die Landeshauptstadt Dresden erhält einen Teil der erwirtschafteten Einnahmen.
Mit seiner hohen Reputation als amtliches Medium, seinem engen Vertriebsnetz und der kostenfreien Abgabe ist das wöchentlich erscheinende Dresdner Amtsblatt ein attraktiver Werbeträger. Die Landeshauptstadt Dresden informiert die Dresdnerinnen und Dresdner in der Printpublikation über Dienstleistungen, Angebote und die Arbeit der Stadtverwaltung; insbesondere ist das Dresdner Amtsblatt eine wichtige Informationsquelle für Ausschreibungen der Stadtverwaltung und amtliche Informationen. Das Dresdner Amtsblatt erscheint derzeit in einer Auflage von 25.000 Stück und wird an rund 600 Auslagestellen im gesamten Stadtgebiet verteilt. Außerdem ist es unter www.dresden.de/amtsblatt als PDF-Datei verfügbar. Zielgruppen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Unternehmen, Dienstleister und Behörden. Zum Dresdner Amtsblatt gehören redaktioneller und amtlicher Teil, beide in einem Bund zusammengefasst. Ergänzt wird es von städtischen Beilagen und Sonderausgaben, welche zusätzliche Vermarktungschancen bieten.
Der städtische Online-Auftritt ist das offizielle Service- und Informationsportal der Landeshauptstadt Dresden und erste Anlaufstelle für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Dienstleister und Behörden, die Informationen zur Stadtverwaltung und städtischen Einrichtungen benötigen. Mit der inhaltlichen Breite und den steigenden Zugriffszahlen, zuletzt 17 Millionen im Jahr 2019, bieten die Seiten ebenfalls attraktive Werbeplätze in seriösem Umfeld. Städtische Einrichtungen und Ämter informieren auf rund 30.000 Seiten zu ihren Themen. Sie kommunizieren hier ihre Leistungen und Angebote, Öffnungszeiten und Adressen. Als zentrales Dienstleistungsportal der Verwaltung ist das Alleinstellungsmerkmal von dresden.de, dass hier alle Informationen rund um sämtliche mögliche Behördengänge sowie zur Dresdner Stadtverwaltung selbst verfügbar sind.
Die Anzeigenthemen im Dresdner Amtsblatt und auf den städtischen Websites weisen Schnittmengen auf. Daher lässt eine Kopplung der Vermarktungsrechte für beide Publikationsplattformen die Landeshauptstadt Dresden erwarten, dass für den Konzessionsnehmer die Vermarktungschancen steigen. Jeder Bieter muss deshalb ein Angebot einreichen, das sowohl Herstellung, Vertrieb und Vermarktung des Dresdner Amtsblattes als auch die optionale Vergabe mit Vermarktung von dresden.de abdeckt. Jedoch besteht im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, dass die Landeshauptstadt Dresden auf die Vergabe der Vermarktungsrechte für www.dresden.de verzichtet und allein die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung des Amtsblattes vergibt.
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession ist befristet auf drei Jahre und sechs Monate. Die Landeshauptstadt Dresden behält sich als Konzessionsgeber im Rahmen einer einseitigen Verlängerungsoption die Verlängerung um ein weiteres Jahr vor. Die Dienstleistungskonzession soll am 1. Juli 2021 beginnen und am 31. Dezember 2024 enden, im Falle der Verlängerung am 31. Dezember 2025.
Die weiteren Bestimmungen und Regelungen zur Dienstleistungskonzession regelt ein von den Parteien abzuschließender Vertrag. Basis dafür ist das bezuschlagte Angebot.
Interessenten für den Erwerb der Dienstleistungskonzession werden hiermit aufgefordert, bis zum 18. April 2021 ihr Angebot abzugeben.
Die Vergaberegelungen nach GWB, VgV, KonzVgV, VOL/A und SächsVergabeG finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.
Die Ausschreibungsunterlagen sind hier abrufbar:
Ausschreibungsunterlagen
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Leistungsbeschreibung und Wertung (*.pdf, 298 KB)
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Wertungsmatrix (*.pdf, 136 KB)
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Verteiler Amtsblatt minimal (*.pdf, 100 KB)
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Auslagestellen Amtsblatt Auflage 25.000 (*.pdf, 64 KB)
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Statistiken dresden.de 2020 (*.pdf, 268 KB)
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Vertrag Amtsblatt 2017 (*.pdf, 360 KB)
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Vertrag dresden.de 2015 (*.pdf, 36 KB)
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Beispiel Amtsblatt (*.pdf, 2 MB)
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Beispiel städtische Beilage PlusZeit (*.pdf, 1 MB)
Vergabestelle
Es wird beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
Postanschrift
Postfach 12 00 2001001 Dresden
Auskünfte werden schriftlich erteilt vom
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
E-Mail
presse@dresden.de
Wertungskriterien/Wichtung
Siehe Dokument „Leistungsbeschreibung und Wertung“ sowie "Wertungsmatrix".
Angebotsabgabe
Das Vertragsangebot ist unterschrieben und zusammen mit den Anlagen an die genannte Vergabestelle fristgerecht zu übersenden. Das Angebot ist von außen als solches zu kennzeichnen sowie mit der Projekt-Nr. zu versehen.
Projekt-Nr. |
13001/2021 |
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Ende Angebotsfrist |
18. April 2021 |
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Ende Binde-/ Zuschlagsfrist |
30. Juni 2021 |
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Angebotseinreichung |
Landeshauptstadt Dresden, Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll PF 12 00 20, 01001 Dresden |
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per E-Mail |
presse@dresden.de |
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persönliche Abgabe |
Dr.-Külz-Ring 19, Zi. 2/002 (Sekretariat) |
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Fragen von Bietern im Vergabeverfahren
Alle von Bietern gestellten Fragen und Antworten werden anonymisiert auch allen anderen Bietern zur Verfügung gestellt, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten. Dazu veröffentlichen wir die Informationen auch an dieser Stelle.
Unter 1.1. nennen Sie das halbe Berliner Format für das Dresdner Amtsblatt. Betrachten Sie einen Wechsel zum halb-rheinischen Format als gleichwertig? Oder ist dieser Formatwechsel von Ihrer Seite ausgeschlossen?
Ein Formatwechsel zum halb-rheinischen Format würde als gleichwertig in die Wertung eingehen und hinsichtlich des Aufwandes und Vorlaufes der Layout-Anpassung näher geprüft.
Unter 3.2.1. Punkt 4) und 5) sprechen Sie von der Herstellung von städtischen Beilagen und Sonderausgaben. Bitte teilen Sie uns mit, zu welcher Kategorie die monatlich erscheinende Beilage für Senioren „PlusZeit" zählt! Ist diese vom Konzessionsnehmer zu layouten oder wird diese fertig gestaltet von der Stadt geliefert?
Ein Formatwechsel zum halb-rheinischen Format würde als gleichwertig in die Wertung eingehen und hinsichtlich des Aufwandes und Vorlaufes der Layout-Anpassung näher geprüft.
Die Entscheidung zur Gestaltung und Herstellung der Beilagen „Stadtfest-Zeitung" und „Striezelmarkt-Zeitung" obliegt der Stadt oder dem Konzessionsnehmer? Soll heißen, besteht eine Pflicht, diese Beilagen zu produzieren oder ist es ein Angebot für den Konzessionsnehmer? Was passiert, wenn Stadtfest und Striezelmarkt nicht stattfinden, kann der Konzessionsnehmer alternative Beilagen mit Vermarktungspotential in Absprache mit der Stadt herstellen?
Die jährlichen Sonderausgaben „Stadtfest-Zeitung“ und „Striezelmarkt-Zeitung“ sind eingeführt und erschienen bisher regelmäßig, außer wenn die Ereignisse nicht stattfanden. Die Umsetzung obliegt vollständig dem Konzessionsnehmer, der sich damit Vermarktungserlöse sichert. Er erstellt alle Inhalte (Redaktion, Satz) der Sonderausgaben, übernimmt das Anzeigenmanagement, die Herstellung und den Vertrieb. Weitere oder alternative Sonderausgaben sind möglich und mit der Stadt vorher abzustimmen.
Bei der Belieferung der 600 Auslagestellen bitten wir um Beantwortung folgender Fragestellungen:
a) Ist es möglich, Auslagestellen mit geringer Stückzahl (z.B. zehn Stück) via Brief zu versorgen, so dass die Auslagestelle einen Umschlag öffnet und die Exemplare auslegt, oder müssen wir als Konzessionsnehmer selbst jede Stelle anfahren und auslegen?
Es spricht nichts dagegen, dass der Konzessionsnehmer Auslagestellen mit geringer Stückzahl mit einem Umschlag beliefert, sofern er für die Auslage am Erscheinungstag sorgt.
b) Wie wird mit Auslagestellen verfahren, die durch Corona oder den Lockdown bedingt geschlossen sind (z.B. Restaurants, Kino, etc.)? Fallen diese aus der Lieferliste weg? Mindert das auch die Herstellungsmenge? Wer informiert uns als Konzessionsnehmer in solchen Fällen wer beliefert wird und wer nicht und wann erfolgt diese Information?
Sind zahlreiche Auslagestellen durch höhere Gewalt geschlossen und können somit nicht beliefert werden, gibt es eine kurzfristige Abstimmung zur Auflagenänderung mit der Stadt im Rahmen des Produktionsprozesses.
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Übertragung einer Dienstleistungskonzession für die Einführung und Betrieb von Dienstleistungen zum mobilen Bezahlen der Parkgebühren in der Landeshauptstadt Dresden (Dienstleistungskonzession E-Parkschein LH Dresden)
Abgabe bis 5. Februar 2021
Die Gültigkeit der Dienstleistungskonzession erstreckt sich von der Übertragung im Jahr 2021 bis zum 30.06.2024. Im Falle der optionalen Verlängerung der Konzession gilt diese jeweils bis zum 30.06.2025 bzw. 2026.
Die Landeshauptstadt Dresden hat seit 2018 Dienstleistungen zum mobilen Bezahlen der Parkgebüh- ren (E-Parkschein) über ein eigenentwickeltes Verfahren auf der Internetseite von dresden.de etab- liert.
Es ist zusätzlich beabsichtigt, auf dem Wege der Übertragung von Dienstleistungskonzessionen an bis zu drei privaten Anbieter/Anbieterinnen, diese mit der Organisation und Durchführung zum mobilen Bezahlen der Parkgebühren in der Landeshauptstadt Dresden zu beauftragen.
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession ist befristet auf 3 Jahre. Die Konzessionsgeberin behält sich die einseitige zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr vor. Die Gültigkeit der Dienstleistungskonzession erstreckt sich von der Übertragung im Jahr 2021 bis zum 30.06.2024. Im Falle der optionalen Verlängerung der Konzession gilt diese jeweils bis zum 30.06.2025 bzw. 2026.
Von den Anbietern/Anbieterinnen wird die Vorlage eines detaillierten Konzeptes gefordert.
Für die Dienstleistung sind vorzusehen:
Systemanforderungen
- Anbindung der Systeme der Konzessionsnehmer/innen über eine bereits existierende und beschriebene Standardschnittstelle zur E-Parkschein-Plattform (Schnittstellenbeschreibung/REST-API der LH Dresden)
- Bereitstellung und Betrieb einer mobilen Anwendung E-Parkschein für die Dauer der Gesamt- laufzeit der Konzession
- Bereitstellung einer (mobilen) Gesamtlösung, die auch die Bezahlung über mobile Endgeräte umfasst
- Abrechnung auch über die Handyrechnung oder das Prepaid-Guthaben für den Nutzer
- E-Rechnungskonforme Ausgestaltung (Rechnungsadresse und Verwendungszweck)
- Mehrsprachigkeit des Systems (mindestens Englisch)
- Nutzbarkeit des Systems auch ohne Voranmeldung oder Registrierung
- Barrierefreier Zugang für Nutzung des Systems
- Ermöglichung des Datenaustausches/Übergabe von Basis-Informationen für Parkplätze, Park- scheinautomaten und Tarifinformationen zwischen den Vertragsparteien
- Sicherstellung zur Wahrung der datenschutzrechtlichen und IT-Sicherheitsanforderungen nach SächsDSG und EU-DSGVO
Belange der Konzessionsgeberin
- Kostenneutralität der Betreibung der Anwendung ohne Mindereinahmen aus Parkgebühren
- Minimaler laufender Aufwand in der Verwaltung
- Echtzeitübertragung der Nutzerdaten – Informationen wie: Kfz-Kennzeichen, Parkplatz und gewünschter Parkzeitraum, die Höhe der Parkscheingebühr und die Bestätigung, ob der Be- zahlvorgang vollständig abgeschlossen wurde
- Aufrechterhaltung eines technisch sicheren Betriebs der eingeführten E-Parkscheinlösung der Landeshauptstadt Dresden
- Stabile Integration der Ordnungsbehörde sowie einheitliche und konsolidierte statistische Übersichten
- Integration der DVB App (DVB mobil) in geeigneter Form
- Gewährleistung einer sicheren Zahlungsabwicklung
- regelmäßige Gutschrift der eingehenden Einzel-Zahlungen in einem Summenbetrag an die vorgegebene Kontoverbindung der Konzessionsgeberin im Monatsrhythmus, sofern eine Sicherheit im Sinne des § 17 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) * AVB-PKautV-Absicherung von Zahlungsvorgängen oder eine gleichwertige Sicherung in angemessener Höhe gestellt wird, ansonsten wöchentliche Einzahlung
- Nachweis der vollständigen und korrekten Erfassung und Abrechnung der Parkgebühren
- Zusicherung, dass in allen Fragen der Nutzer/Nutzerinnen zu Zahlungen im Zusammenhang mit Parkvorgängen im laufenden täglichen Betrieb ausschließlich der Anbieter Ansprechpartner ist (Support während den Bewirtschaftungszeiten)
- Technisch auswertbarer Verwendungszweck, um die interne Zahlungsabwicklung nach Geldeingang möglichst automatisiert durchführen zu können (Heuristik)
- Einsichtsgewährung in die zu Grunde liegende Daten- Informationsbasis zu Zahlungen in geeigneter Form beim Anbieter/der Anbieterin zu Summenzahlungsgutschriften
- Durchführung eines Reportings (mindestens jährlich)
- Die personenbezogenen Daten beschränken sich auf das Kfz-Kennzeichen und, sofern eine Registrierung gewünscht ist, zusätzlich auf die E-Mail-Adresse.
- Kostenbewusstes Geschäftsmodell in Hinblick auf die Erhebung einer Servicegebühr zusätzlich zur Parkgebühr durch den Anbieter/der Anbieterin
- Transparenz der Servicegebührenerhebung
- Angabe der Einführung/Inbetriebnahme (Zeitplan)
Diese Auftragsbekanntmachung ist mit dem zugehörigen Dienstleistungskonzessionsvertrag, der Bewertungsmatrix der Schnittstellenbeschreibung zur E-Parkschein-App und Übergabe von Basis-Informationen für Parkplätze, Parkscheinautomaten und Tarifinformationen auch auf der Internetseite der Stadt Dresden unter http://www.dresden.de/Ausschreibungen/SonstigeAusschreibungen abrufbar.
Die weiteren Bestimmungen und Regelungen zur Dienstleistungskonzession regelt ein von den Parteien abzuschließender Dienstleistungskonzessionsvertrag. Der Anbieter/die Anbieterin hat den Dienstleistungskonzessionsvertrag zu unterzeichnen. Zu diesem Zweck ist der unter dem oben benannten Internetauftritt abrufbare Dienstleistungskonzessionsvertrag an den hierfür vorgesehenen Stellen zu ergänzen und ausgefertigt zu unterzeichnen sowie im Rahmen des Gebots innerhalb der Angebotsfrist im Original einzureichen.
Flächenumgriff:
- Gesamter bewirtschafteter öffentlicher Parkraum nach Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Dresden
Folgende Vorgaben sind verbindlich einzuhalten:
- Die unter den Punkten Systemanforderungen und Belange der Konzessionsgeberin aufgeführten Vorgaben,
- Für die Dienstleistung ist ein verbindliches Gesamtkonzept vorzuschlagen,
- Gewährleistung der Kostenneutralität der Dienstleistungen für die Konzessionsgeberin,
- Angebote, die barrierefrei sind,
- Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (mindestens englisch)
- Ein dauerhaftes Abstellen der Dienstleistung nicht gestattet,
- Technische Anlagen sind grundsätzlich auf den Stand der Technik zu halten,
- Angabe zur Absicherung durch den Anbieter/die Anbieterin (Sach- Vermögens- und Personenschäden / 1 Mio. Euro),
- Angabe der Einführung/Inbetriebnahme (Zeitplan)
Die Angebote haben die Einbindung der eingeführten und eigenentwickelten Lösung des E-Parkscheins der LH Dresden zu berücksichtigen!
Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen, die bewertet werden:
(in Klammern: Anteil an der Gesamtwertung in Punkten/prozentual)
- Titel 1: Inhaltliches Gesamtkonzept (max. 54 von 276 Punkten/ca. 20 %)
- Konzept mit den Wertungspunkten
- Inhaltliche Geschlossenheit des Konzeptes
- Qualität der Visualisierung der Dienstleistungen und des Systems
- Gesamtdarstellung des Systems
- Konzept mit den Wertungspunkten
- Titel 2: Abdeckung der Konzessionsbedingungen (max. 90 von 276 Punkten / ca. 33 %)
- 1 Abdeckung der Konzessionsbedingungen insgesamt
- 2 Höhe der Servicegebühr
- 3 Mehrsprachigkeit des Systems
- 4 Abrechnung und Herausgabe der Parkgebühren
- 5 Datenübertragungskonzept
- Titel 3 Organisationskonzept Einführung/Inbetriebnahme (max. 36 von 276 Punkten/13 %)
- 1 Planung/Organisation/Umsetzung/Einführung/Betrieb
- 2 Inbetriebnahme
- Titel 4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Referenzen, Präsentation (max. 96 von 276 Punkten/ca. 35 %)
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit dem Wertungspunkt Bonität laut Wirtschaftsauskunftei
- Referenzen mit dem Wertungspunkt
Anzahl (mindestens in 10 anderen Kommunen über 100.000 Einwohner)/Qualität (min. 3 Jahre praktischer Einsatz des Systems) der beigefügten Referenzen (Selbstauskunft und Auskunft Wirtschaftsdateien)
- Erfahrung mit dem System, Anzahl der Jahre, Laufzeit des Systems
- Präsentation der Bewerbung durch den Anbieter/die Anbieterin mit dem Wertungspunkt
Qualität der Bewerbungsvorstellung durch den Anbieter/die Anbieterin
Folgende der vorgenannten und der Bewertung unterliegenden Unterlagen können bei Nichtvorlage zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Landeshauptstadt Dresden behält sich vor, nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegte Unterlagen mittels einer einmaligen Nachfristsetzung nachzufordern:
- Durch den Anbieter/die Anbieterin ist eine Selbstauskunft über Referenzen zu
- Durch den Anbieter/die Anbieterin ist die Bonität durch Vorlage der Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel oder vergleichbar, nicht älter als 6 Monate)
Sonstige vorlagepflichtige Unterlagen:
- Erklärung des Anbieters/der Anbieterin zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer De- ckungssumme von mindestens 1.000.000,00 Euro im Falle des Auftretens von Sach-, Personen und Vermögensschäden, alternativ Erklärung eines Versicherers zur Anpassung eines bestehenden Versicherungsvertrages an die geforderte
- Nachweis der allgemeinen Zuverlässigkeit (Auskunft Bundeszentralregister für Einzelunterunehmer/- innen bzw. alle natürlichen Vertreter/Vertreterinnen einer juristischen Person).
- Durch den Anbieter/die Anbieterin ist die finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Erklärung des Anbieters/der Anbieterin zur Einhaltung des Mindestlohnes nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) durch den Anbieter/die Anbieterin sowie die ggf. mit ihm/ihr zum Zwecke der Ver- anstaltungsdurchführung kooperierenden Unternehmen durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung.
- Vorlage des bieterseitig unterschriebenen Angebotes des Konzessionsvertrags; dazu sind in selbigem handschriftlich komplett die entsprechenden Ergänzungen
- Durch den Anbieter/die Anbieterin sind gültige Genehmigungs- und Prüfurkunden für die zur Verwendung vorgesehenen technischen Anlagen
Die Nichtvorlage einer oder mehrerer der vorlagepflichtigen Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes füh- ren. Die Landeshauptstadt Dresden behält sich vor, nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegte Unterlagen mittels einer einmaligen Nachfristsetzung nachzufordern.
Es werden nur Angebote berücksichtigt, deren Angebotsunterlagen mit mindestens 179,4 Punkten (65 Prozent der Gesamtpunktzahl) bewertet werden.
Informationen (u.a. Dokumentation der Schnittstelle E-Parkschein –System/REST-API LH Dresden, Selbstauskunft) können bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung unter den folgenden Kontaktdaten abgerufen werden:
Landeshauptstadt Dresden Amt für Wirtschaftsförderung Abteilung Smart City Ammonstraße 74
D-01067 Dresden
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@dresden.de
Bei mehreren Angeboten mit einer gleichen erreichten Gesamtpunktzahl in gleicher Höhe entscheidet das Los über die Erteilung des Zuschlages. Verspätet eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Interessenten/Interessentinnen für den Erwerb der Dienstleistungskonzession werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. 02.2021 ein Angebot zum Erwerb der erforderlichen Dienstleistungskonzession abzugeben. Dieses ist in deutscher Sprache schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift, in dreifacher Ausfertigung zu richten an:
Landeshauptstadt Dresden Amt für Wirtschaftsförderung Postfach 12 00 20
01001 Dresden.
Die ausschließliche Einreichung elektronischer Angebote ist nicht zulässig, Nebenangebote sind nicht zulässig.
Dresden, den 07.01.2021
Anlage
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Beispiel Konzessionsvertrag (*.pdf, 122 KB)
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