Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/ausschreibungen/sonstige-ausschreibungen.php 12.01.2021 11:57:44 Uhr 22.01.2021 04:49:26 Uhr |
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Sonstige Ausschreibungen
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Übertragung einer Dienstleistungskonzession für die Einführung und Betrieb von Dienstleistungen zum mobilen Bezahlen der Parkgebühren in der Landeshauptstadt Dresden (Dienstleistungskonzession E-Parkschein LH Dresden)
Abgabe bis 5. Februar 2021
Die Gültigkeit der Dienstleistungskonzession erstreckt sich von der Übertragung im Jahr 2021 bis zum 30.06.2024. Im Falle der optionalen Verlängerung der Konzession gilt diese jeweils bis zum 30.06.2025 bzw. 2026.
Die Landeshauptstadt Dresden hat seit 2018 Dienstleistungen zum mobilen Bezahlen der Parkgebüh- ren (E-Parkschein) über ein eigenentwickeltes Verfahren auf der Internetseite von dresden.de etab- liert.
Es ist zusätzlich beabsichtigt, auf dem Wege der Übertragung von Dienstleistungskonzessionen an bis zu drei privaten Anbieter/Anbieterinnen, diese mit der Organisation und Durchführung zum mobilen Bezahlen der Parkgebühren in der Landeshauptstadt Dresden zu beauftragen.
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession ist befristet auf 3 Jahre. Die Konzessionsgeberin behält sich die einseitige zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr vor. Die Gültigkeit der Dienstleistungskonzession erstreckt sich von der Übertragung im Jahr 2021 bis zum 30.06.2024. Im Falle der optionalen Verlängerung der Konzession gilt diese jeweils bis zum 30.06.2025 bzw. 2026.
Von den Anbietern/Anbieterinnen wird die Vorlage eines detaillierten Konzeptes gefordert.
Für die Dienstleistung sind vorzusehen:
Systemanforderungen
- Anbindung der Systeme der Konzessionsnehmer/innen über eine bereits existierende und beschriebene Standardschnittstelle zur E-Parkschein-Plattform (Schnittstellenbeschreibung/REST-API der LH Dresden)
- Bereitstellung und Betrieb einer mobilen Anwendung E-Parkschein für die Dauer der Gesamt- laufzeit der Konzession
- Bereitstellung einer (mobilen) Gesamtlösung, die auch die Bezahlung über mobile Endgeräte umfasst
- Abrechnung auch über die Handyrechnung oder das Prepaid-Guthaben für den Nutzer
- E-Rechnungskonforme Ausgestaltung (Rechnungsadresse und Verwendungszweck)
- Mehrsprachigkeit des Systems (mindestens Englisch)
- Nutzbarkeit des Systems auch ohne Voranmeldung oder Registrierung
- Barrierefreier Zugang für Nutzung des Systems
- Ermöglichung des Datenaustausches/Übergabe von Basis-Informationen für Parkplätze, Park- scheinautomaten und Tarifinformationen zwischen den Vertragsparteien
- Sicherstellung zur Wahrung der datenschutzrechtlichen und IT-Sicherheitsanforderungen nach SächsDSG und EU-DSGVO
Belange der Konzessionsgeberin
- Kostenneutralität der Betreibung der Anwendung ohne Mindereinahmen aus Parkgebühren
- Minimaler laufender Aufwand in der Verwaltung
- Echtzeitübertragung der Nutzerdaten – Informationen wie: Kfz-Kennzeichen, Parkplatz und gewünschter Parkzeitraum, die Höhe der Parkscheingebühr und die Bestätigung, ob der Be- zahlvorgang vollständig abgeschlossen wurde
- Aufrechterhaltung eines technisch sicheren Betriebs der eingeführten E-Parkscheinlösung der Landeshauptstadt Dresden
- Stabile Integration der Ordnungsbehörde sowie einheitliche und konsolidierte statistische Übersichten
- Integration der DVB App (DVB mobil) in geeigneter Form
- Gewährleistung einer sicheren Zahlungsabwicklung
- regelmäßige Gutschrift der eingehenden Einzel-Zahlungen in einem Summenbetrag an die vorgegebene Kontoverbindung der Konzessionsgeberin im Monatsrhythmus, sofern eine Sicherheit im Sinne des § 17 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) * AVB-PKautV-Absicherung von Zahlungsvorgängen oder eine gleichwertige Sicherung in angemessener Höhe gestellt wird, ansonsten wöchentliche Einzahlung
- Nachweis der vollständigen und korrekten Erfassung und Abrechnung der Parkgebühren
- Zusicherung, dass in allen Fragen der Nutzer/Nutzerinnen zu Zahlungen im Zusammenhang mit Parkvorgängen im laufenden täglichen Betrieb ausschließlich der Anbieter Ansprechpartner ist (Support während den Bewirtschaftungszeiten)
- Technisch auswertbarer Verwendungszweck, um die interne Zahlungsabwicklung nach Geldeingang möglichst automatisiert durchführen zu können (Heuristik)
- Einsichtsgewährung in die zu Grunde liegende Daten- Informationsbasis zu Zahlungen in geeigneter Form beim Anbieter/der Anbieterin zu Summenzahlungsgutschriften
- Durchführung eines Reportings (mindestens jährlich)
- Die personenbezogenen Daten beschränken sich auf das Kfz-Kennzeichen und, sofern eine Registrierung gewünscht ist, zusätzlich auf die E-Mail-Adresse.
- Kostenbewusstes Geschäftsmodell in Hinblick auf die Erhebung einer Servicegebühr zusätzlich zur Parkgebühr durch den Anbieter/der Anbieterin
- Transparenz der Servicegebührenerhebung
- Angabe der Einführung/Inbetriebnahme (Zeitplan)
Diese Auftragsbekanntmachung ist mit dem zugehörigen Dienstleistungskonzessionsvertrag, der Bewertungsmatrix der Schnittstellenbeschreibung zur E-Parkschein-App und Übergabe von Basis-Informationen für Parkplätze, Parkscheinautomaten und Tarifinformationen auch auf der Internetseite der Stadt Dresden unter http://www.dresden.de/Ausschreibungen/SonstigeAusschreibungen abrufbar.
Die weiteren Bestimmungen und Regelungen zur Dienstleistungskonzession regelt ein von den Parteien abzuschließender Dienstleistungskonzessionsvertrag. Der Anbieter/die Anbieterin hat den Dienstleistungskonzessionsvertrag zu unterzeichnen. Zu diesem Zweck ist der unter dem oben benannten Internetauftritt abrufbare Dienstleistungskonzessionsvertrag an den hierfür vorgesehenen Stellen zu ergänzen und ausgefertigt zu unterzeichnen sowie im Rahmen des Gebots innerhalb der Angebotsfrist im Original einzureichen.
Flächenumgriff:
- Gesamter bewirtschafteter öffentlicher Parkraum nach Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Dresden
Folgende Vorgaben sind verbindlich einzuhalten:
- Die unter den Punkten Systemanforderungen und Belange der Konzessionsgeberin aufgeführten Vorgaben,
- Für die Dienstleistung ist ein verbindliches Gesamtkonzept vorzuschlagen,
- Gewährleistung der Kostenneutralität der Dienstleistungen für die Konzessionsgeberin,
- Angebote, die barrierefrei sind,
- Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (mindestens englisch)
- Ein dauerhaftes Abstellen der Dienstleistung nicht gestattet,
- Technische Anlagen sind grundsätzlich auf den Stand der Technik zu halten,
- Angabe zur Absicherung durch den Anbieter/die Anbieterin (Sach- Vermögens- und Personenschäden / 1 Mio. Euro),
- Angabe der Einführung/Inbetriebnahme (Zeitplan)
Die Angebote haben die Einbindung der eingeführten und eigenentwickelten Lösung des E-Parkscheins der LH Dresden zu berücksichtigen!
Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen, die bewertet werden:
(in Klammern: Anteil an der Gesamtwertung in Punkten/prozentual)
- Titel 1: Inhaltliches Gesamtkonzept (max. 54 von 276 Punkten/ca. 20 %)
- Konzept mit den Wertungspunkten
- Inhaltliche Geschlossenheit des Konzeptes
- Qualität der Visualisierung der Dienstleistungen und des Systems
- Gesamtdarstellung des Systems
- Konzept mit den Wertungspunkten
- Titel 2: Abdeckung der Konzessionsbedingungen (max. 90 von 276 Punkten / ca. 33 %)
- 1 Abdeckung der Konzessionsbedingungen insgesamt
- 2 Höhe der Servicegebühr
- 3 Mehrsprachigkeit des Systems
- 4 Abrechnung und Herausgabe der Parkgebühren
- 5 Datenübertragungskonzept
- Titel 3 Organisationskonzept Einführung/Inbetriebnahme (max. 36 von 276 Punkten/13 %)
- 1 Planung/Organisation/Umsetzung/Einführung/Betrieb
- 2 Inbetriebnahme
- Titel 4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Referenzen, Präsentation (max. 96 von 276 Punkten/ca. 35 %)
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit dem Wertungspunkt Bonität laut Wirtschaftsauskunftei
- Referenzen mit dem Wertungspunkt
Anzahl (mindestens in 10 anderen Kommunen über 100.000 Einwohner)/Qualität (min. 3 Jahre praktischer Einsatz des Systems) der beigefügten Referenzen (Selbstauskunft und Auskunft Wirtschaftsdateien)
- Erfahrung mit dem System, Anzahl der Jahre, Laufzeit des Systems
- Präsentation der Bewerbung durch den Anbieter/die Anbieterin mit dem Wertungspunkt
Qualität der Bewerbungsvorstellung durch den Anbieter/die Anbieterin
Folgende der vorgenannten und der Bewertung unterliegenden Unterlagen können bei Nichtvorlage zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Landeshauptstadt Dresden behält sich vor, nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegte Unterlagen mittels einer einmaligen Nachfristsetzung nachzufordern:
- Durch den Anbieter/die Anbieterin ist eine Selbstauskunft über Referenzen zu
- Durch den Anbieter/die Anbieterin ist die Bonität durch Vorlage der Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel oder vergleichbar, nicht älter als 6 Monate)
Sonstige vorlagepflichtige Unterlagen:
- Erklärung des Anbieters/der Anbieterin zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer De- ckungssumme von mindestens 1.000.000,00 Euro im Falle des Auftretens von Sach-, Personen und Vermögensschäden, alternativ Erklärung eines Versicherers zur Anpassung eines bestehenden Versicherungsvertrages an die geforderte
- Nachweis der allgemeinen Zuverlässigkeit (Auskunft Bundeszentralregister für Einzelunterunehmer/- innen bzw. alle natürlichen Vertreter/Vertreterinnen einer juristischen Person).
- Durch den Anbieter/die Anbieterin ist die finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Erklärung des Anbieters/der Anbieterin zur Einhaltung des Mindestlohnes nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) durch den Anbieter/die Anbieterin sowie die ggf. mit ihm/ihr zum Zwecke der Ver- anstaltungsdurchführung kooperierenden Unternehmen durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung.
- Vorlage des bieterseitig unterschriebenen Angebotes des Konzessionsvertrags; dazu sind in selbigem handschriftlich komplett die entsprechenden Ergänzungen
- Durch den Anbieter/die Anbieterin sind gültige Genehmigungs- und Prüfurkunden für die zur Verwendung vorgesehenen technischen Anlagen
Die Nichtvorlage einer oder mehrerer der vorlagepflichtigen Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes füh- ren. Die Landeshauptstadt Dresden behält sich vor, nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegte Unterlagen mittels einer einmaligen Nachfristsetzung nachzufordern.
Es werden nur Angebote berücksichtigt, deren Angebotsunterlagen mit mindestens 179,4 Punkten (65 Prozent der Gesamtpunktzahl) bewertet werden.
Informationen (u.a. Dokumentation der Schnittstelle E-Parkschein –System/REST-API LH Dresden, Selbstauskunft) können bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung unter den folgenden Kontaktdaten abgerufen werden:
Landeshauptstadt Dresden Amt für Wirtschaftsförderung Abteilung Smart City Ammonstraße 74
D-01067 Dresden
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@dresden.de
Bei mehreren Angeboten mit einer gleichen erreichten Gesamtpunktzahl in gleicher Höhe entscheidet das Los über die Erteilung des Zuschlages. Verspätet eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Interessenten/Interessentinnen für den Erwerb der Dienstleistungskonzession werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. 02.2021 ein Angebot zum Erwerb der erforderlichen Dienstleistungskonzession abzugeben. Dieses ist in deutscher Sprache schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift, in dreifacher Ausfertigung zu richten an:
Landeshauptstadt Dresden Amt für Wirtschaftsförderung Postfach 12 00 20
01001 Dresden.
Die ausschließliche Einreichung elektronischer Angebote ist nicht zulässig, Nebenangebote sind nicht zulässig.
Dresden, den 07.01.2021
Anlage
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Beispiel Konzessionsvertrag (*.pdf, 122 KB)
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Herstellung und zum Vertrieb des Hochlandkuriers
Angebotszeitraum: 07. Januar 2021 – 07. Februar 2021
Projektnummer: 94.SW/ÖA/2021/HLK
Angebotszeitraum: 07. Januar 2021 – 07. Februar 2021
Vergabeart: Dienstleistungskonzession
Lieferung/Leistung: Hochlandkurier der Ortschaft Schönfeld-Weißig
Herstellung und Vertrieb in Verbindung mit den Vermarktungsrechten
Die Landeshauptstadt Dresden, Örtliche Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig handelnd für den Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig als Herausgeber der Regionalzeitung und des offiziellen Mitteilungsblattes „Hochlandkurier“, beabsichtigt auf dem Wege der Vergabe einer Dienstleistungskonzession einen privaten Dienstleister oder Dienstleisterin mit der Herstellung und den Vertrieb des „Hochlandkuriers“ zu beauftragen. Damit verbunden ist die Einräumung der Vermarktungsrechte.
Mit seiner hohen Reputation als amtliches Medium, seinem engen Vertriebsnetz und der kostenfreien Abgabe ist der „Hochlandkurier“ ein attraktiver Werbeträger. Der „Hochlandkurier“ ist eine vom Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig herausgegebene Printpublikation. Der „Hochlandkurier“ ist eine kostenlose Regionalzeitung und offizielles Mitteilungsblatt der Ortschaft Schönfeld-Weißig. Er dient in erster Linie der Verbreitung amtlicher und offizieller Mitteilungen der Ortschaft Schönfeld-Weißig als Teil der Landeshauptstadt Dresden. Damit werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Schönfeld-Weißig über Dienstleistungen, Angebote und die Arbeit der Stadtverwaltung informiert. Er ist eine wichtige Informationsquelle für amtliche Informationen und Ausschreibungen. Daneben besteht Raum für Mitteilungen und Veröffentlichungen von Vereinen und sonstigen Organisationen im Sinne der Traditions- und Heimatpflege sowie zur Pflege des Lebens in der Ortschaft Schönfeld-Weißig. Seine Grundlage findet der Hochlandkurier in § 3 der Eingliederungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schönfeld-Weißig (ehem.) und der Landeshauptstadt Dresden.
Der „Hochlandkurier“ erscheint in 12 Ausgaben, immer zum Monatsanfang, mit einer Auflage von 9000 Stück und wird an über 6600 Haushalte im Schönfelder Hochland sowie weitere Auslagestellen verteilt; weiterhin ist er im Internet verfügbar.
Zielgruppe sind alle Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Schönfeld-Weißig sowie Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. Zum „Hochlandkurier“ gehören ein amtlicher und ein nicht-amtlicher Teil sowie ein Anzeigenteil (in einem Buch zusammengefasst).
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession ist befristet auf zwei Jahre. Die Dienstleistungskonzession soll am 01. April 2021 beginnen und am 31. März 2023 enden. Die weiteren Bestimmungen und Regelungen zur Dienstleistungskonzession regelt ein von den Parteien abzuschließender Vertrag. Zu diesem Zweck ist den Ausschreibungsunterlagen ein Vertragsentwurf als Anlage beigefügt. Dieser ist an den zu ergänzenden Stellen auszufüllen, ausgefertigt zu unterzeichnen und einzureichen.
Interessentinnen und Interessenten für den Erwerb der Dienstleistungskonzession werden hiermit aufgefordert, bis zum 07. Februar 2021 – Posteingang Örtliche Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig - ein Angebot abzugeben.
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie in der folgenden Download-Tabelle "Ausschreibungsunterlagen". Für den Versand per E-Mail senden sie Ihre Abforderung unter Angabe Ausschreibungsnummer an Hochlandkurier@dresden.de. Für den Postversand richten Sie Ihre Abforderung an die Örtliche Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig, Öffentlichkeitsarbeit, Bautzner Landstraße 291 in 01328 Dresden; bitte geben Sie auch hier die Ausschreibungsnummer an, weiterhin bitten wir um Beifügung eines frankierten A4 Umschlages.
Die Vergaberegelungen nach GWB, VgV, KonzVgV, VOL/A und SächsVergabeG finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.
Ausschreibungsunterlagen
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Öffentliche Bekanntmachung Hochlandkurier (*.pdf, 145 KB)
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Leistungsbeschreibung und Wertung Hochlandkurier (*.pdf, 386 KB)
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Vertrag Konzessionsvergabe Hochlandkurier (*.pdf, 702 KB)
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Anlagenverzeichnis Hochlandkurier (*.pdf, 282 KB)
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Bewerbungsbedingungen Hochlandkurier (*.pdf, 312 KB)
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Eignungsnachweis Hochlandkurier (*.pdf, 308 KB)
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Hochlandkurier 11-2020 (*.pdf, 14 MB)
Pflanzarbeiten mit Pflanzenlieferung und Kulturpflege im Waldteil Klingenberg (VOL Nr. 50/20)
Ausschreibung im Kommunalwald der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Sachgebiet Untere Forstbehörde, PF 120020, 01001 Dresden
Pflanzarbeiten mit Pflanzenlieferung und Kulturpflege im Waldteil Klingenberg (VOL Nr. 50/20)
a. Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
b. Art und Umfang der Leistungen:
Anbau Rotbuche auf geräumten Freiflächen
Forstort: WT 48 G Abt. 901 a4
Fläche: 0,80 ha
Baumart: Rotbuche
Forstort: WT 48 G Abt. 902 a1
Fläche: 0,50 ha
Baumart: Rotbuche
Forstort: WT 48 G Abt. 903 a4
Fläche: 0,40 ha
Baumart: Rotbuche
Forstort: WT 48 G Abt. 903 a8
Fläche: 0,8 ha
Baumart: Rotbuche
Die Leistungsverzeichnisse zu jeder Fläche befinden sich in der Anlage.
Eine Karte der Aufforstungsfläche und einen Übersichtsplan finden Sie in den Anlagen.
c. Ausführungsfristen: vom 25.01.2021 bis 31.03.2021
d. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag an oben genannte Postfach-Adresse mit dem Vermerk auf dem Umschlag „Angebot VOL 50/20 – Aufforstung Klingenberg 2021 – Bitte nicht öffnen“ zu senden oder in den Nachtbriefkasten des Neuen Rathauses einzuwerfen.
Postsendung an:
Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Sachgebiet Untere Forstbehörde,
Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.
e. Ablauf der Angebotsfrist: 15.01.2021 (24.00 Uhr oder Datum des Poststempels)
f. Mit dem Angebot hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit a. folgende Unterlagen einzureichen (bei neuen Bietern):
- aktuelle Bescheinigung des Unternehmer-Lieferantenverzeichnisses für Lieferungen und Leistungen (ULV-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. bzw. aktuell bestätigte Kopie der Gewerben- oder -ummeldung bzw. Gewerberegisterauszug (nicht Gewerbezentralregister) oder Gleichwertiges;
- Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 erfüllt hat; Erklärung über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte; Erklärung auf Basis der ILO-Konvention Nr. 182 (Kinderarbeit)
- Firmendarstellung mit Angaben zu: Hauptarbeitsgebiet, Firmengröße und Umsätzen der letzten drei Jahre
- Nachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung;
g. Zuschlags- und Bindefrist: 01.2021
h. Nebenbestimmungen
Der Bieter übernimmt für seine Leistung eine Gewährleistung in Form einer Anwuchsgarantie. Ausfälle über 15 %, welche auf Mängel der Qualität der Pflanzung zurückzuführen sind, werden bei einem gemeinsamen Überprüfungstermin in der folgenden Vegetationsperiode festgestellt und durch den Bieter auf seine Kosten nachgebessert.
Die Pflanzung hat grundsätzlich im feuchtegesättigten Boden zu erfolgen.
i. Auskünfte zur Ausschreibung vor Ort erteilt:
Revierförster Herr Matthias Hänel (Tel. 035203/39066, Mobil: 0175-5759015),Email: Matthias.Haenel@smul.sachsen.de
Auskünfte zur Ausschreibung erteilt Frau Anastasia Wallraf (Tel. 0351-488 7033, Mobil: 0174-3396881)
Anlagen
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Leistungsverzeichnis (*.pdf, 196 KB)
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Karte Aufforstungsfläche Klingenberg (*.pdf, 7 MB)
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Übersichtsplan Klingenberg (*.pdf, 298 KB)
Betreibung des Dresdner Bräustübels in Loschwitz für Kultur- und Vereinsarbeit
KURZEXPOSÉ
Grundstück:
Körnerplatz 3, 01326 Dresden, Teilfläche des Flurstücks 56/2 Gem. Dresden-Loschwitz
Lage:
Im Dresdner Villenstadtteil Loschwitz, in unmittelbarer Nähe zur Loschwitzer Brücke und zur Talstation der Standseilbahn, am rechten, nordöstlichen Ufer der Elbe gelegen.
Objekt:
Leerstehender Gebäudekomplex, der Ende der 90er Jahre im Rahmen eines Neubaus des derzeitigen Stadtbezirksamtes und der Sparkassenzweigstelle grundhaft saniert wurde.
Der historische Gebäudekomplex wird gemäß SächsDSchG als Kulturdenkmal eingestuft.
Das Gebäude „Bräustübel“ umfasst ein Untergeschoss sowie Erd- und Obergeschoss. Alle üblichen Versorgungsanschlüsse (Trinkwasser, Abwasser, Strom, Telekommunikations-/Datenanschluss, Heizung) sind vorhanden.
Ein Behinderten-WC kann im angrenzenden Stadtbezirksamt mit genutzt werden.
Geschichte und Gegenwart:
Im Jahr 1883 bezogen die Gemeinderäte die Räume über der Gaststätte, die unter dem Namen „Loschwitzer Ratskeller” noch bis in die 1970er Jahre existierten. Ein weiteres Lokal entstand mit dem „Bräustübel” im vorderen Teil des Grundstücks. Hier befanden sich zuvor die Diensträume der Loschwitzer Ortspolizei mit drei Arrestzellen. Später wurde der kleine Bau u. a. als Zeitungskiosk und „Stadtcafé” genutzt.
Seit etwa drei Jahren steht das Objekt leer und soll nun einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Nutzung zugeführt werden.
Nutzung:
Die Landeshauptstadt Dresden sucht einen Betreiber für das Objekt, welcher dort verschiedenste Nutzungen für Kultur- und Vereinsarbeit selbst bzw. durch Dritte realisiert. Die Nutzung soll möglichst ganztägig sowie durchgängig von Montag bis Sonntag erfolgen. Dabei sind die Belange der Stadtteilarbeit (auch die Nutzung durch das Stadtbezirksamt selbst) im angemessenen Umfang zu berücksichtigen.
Laut ausstehender Baugenehmigung ist die maximale Personenanzahl im gesamten Gebäude auf 99 Personen begrenzt. Das Objekt wird nicht durch die Landeshauptstadt ausgestattet, ein mieterspezifischer Ausbau erfolgt nicht. Der Einbau einer Kochküche ist nicht gestattet, eine gastronomische Nutzung ist daher nur eingeschränkt möglich (nur kalte Küche, Ausschank im Rahmen von Veranstaltungen, aber nicht öffentliche Gastronomie).
Da das Objekt unter Denkmalschutz steht, sind sämtliche Umbauten im und am Haus genehmigungsbedürftig.
Eine Besichtigung des Objektes vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen, Anfragen dazu sind an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Abt. Immobilienverwaltung, Tel. 0351-488 25 80 oder per E-Mail an 65-mietvertragsverwaltung@dresden.de zu stellen.
Für die Nutzung des Objektes ist mit der Landeshauptstadt Dresden ein Vertrag zu schließen, der u. a. folgende Parameter beinhaltet:
Mietzeitraum:
vsl. ab 1. April 2021, unbefristet
Mietbereich:
insgesamt ca. 166 m², davon Veranstaltungsräume im EG und OG mit insgesamt ca. 80 m², Sanitärbereich und Lager im KG mit ca. 55 m²
Mietpreis:
meistbietend zzgl. Betriebskostenvorauszahlung i. H. v. 2 €/m²
Mietnebenkosten:
komplett zu tragen durch Mieter (eigenständiger Kunde Abfall, Strom, TK/IT)
Stellplatz:
im Objekt vorhanden, kann bei Bedarf zusätzlich angemietet werden
Kaution:
2 Monatsmieten
Mietangebote sind schriftlich bis zum 8. Januar 2021 an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Abt. Immobilienverwaltung einzureichen. Bewerbungen müssen Folgendes beinhalten:
- Betreibungskonzept (eine schriftliche Bestätigung bereits vorhandener Partner, weiterer (Dritt-) Nutzer usw. ist von Vorteil)
- Mietpreisangebot
- Angaben zum Bewerber (Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (Eintragung Vereinsregister, Satzung), Angaben zur Eintragung in die Handwerksrolle bzw. eine bei der IHK oder Kopie der Gewerbeanmeldung, Qualifikation und Referenzen der federführenden/handelnden Person)
- Referenzen im Bereich der Kultur- und Vereinsarbeit
- Finanzierungskonzept (Kalkulationsmodell für das laufende Geschäft, Höhe der beabsichtigen Investitionen, Nachweis der Bonität - das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung behält sich eine eigene Anfrage zur Bonität bei Creditreform vor)
Entscheidungskriterien sind (Wichtung in Klammern):
- das Betreibungskonzept mit möglichst großer Auslastung und Vorrang der Stadtteilarbeit (50 %)
- der Mietpreis (25%)
- Referenzen im Bereich der Kultur- und Vereinsarbeit (15 %)
- Finanzierungskonzept (10 %)
Hinweise:
Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken/Objekten durch die Landeshauptstadt Dresden handelt es sich um kein Verfahren nach VOB/VOL und somit kein förmliches Ausschreibungsverfahren. Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten dar.
Die Entscheidung der Landeshauptstadt Dresden/Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen vermietet/verpachtet wird, ist freibleibend. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Mit der Versendung des Exposees ist kein Maklerauftrag verbunden.
Gebote sind schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, oder per E-Mail an hochbauamt@dresden.de zu richten
Telefonische Rückfragen sind unter der Nummer (0351) 4 88 25 80 des Amtes für Hochbau und Immobilienverwaltung möglich.
Miet-, Pacht- bzw. Nutzungsangebote sind schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Ferdinandplatz 2, 01069 Dresden zu richten.
Für die Durchführung von zusätzlichen Bauleistungen oder die Erfüllung von behördlichen Forderungen, die für die spezielle Nutzung notwendig sind, ist der Mieter zuständig. Er trägt auch alle sich hieraus ergebenden organisatorischen, materiellen und finanziellen Aufwendungen und Leistungen.
Download Ausschreibungsunterlagen
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Kurzexposé als PDF mit Bildern der Räume (*.pdf, 2 MB)
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Grundriss Kellergeschoss (*.pdf, 178 KB)
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Grundriss Erdgeschoss (*.pdf, 67 KB)
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Grundriss 1. Obergeschoss (*.pdf, 71 KB)
Aufforderung zur Einreichung eines Betreiberkonzeptes für die St. Pauli Kirchruine
Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, die Ruine der St. Pauli Kirche als kulturell genutzte Gemeinbedarfseinrichtung an einen geeigneten Betreiber zu vermieten.
Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, die Ruine der St. Pauli Kirche als kulturell genutzte Gemeinbedarfseinrichtung an einen geeigneten Betreiber zu vermieten. Im Einvernehmen mit der städtischen Gesellschaft STESAD GmbH werden an der zukünftigen Betreibung interessierte Vereine, Firmen, Gesellschaften, Initiativen, etc. (juristische Personen) aufgefordert, eine Konzeption als Angebot einzureichen. Die STESAD GmbH verfügt auf der Grundlage eines im Jahr 1996 auf 50 Jahre geschlossenen Erbbaurechtsvertrages mit dem Kirchlehn zu St. Pauli in Dresden über das Flurstück 1997 a der Gemarkung Dresden-Neustadt mit aufstehender Kirchruine.
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