Projektnummer: 94.SW/2025/HLK
Angebotszeitraum: 01. März 2026 – 28. Februar 2028
Vergabeart: Dienstleistungskonzession
Lieferung/Leistung: Hochlandkurier der Ortschaft Schönfeld-Weißig
Herstellung und Vertrieb in Verbindung mit den Vermarktungsrechten
Die Landeshauptstadt Dresden, Örtliche Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig handelnd für den Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig als Herausgeber der Regionalzeitung und des offiziellen Mitteilungsblattes „Hochlandkurier“, beabsichtigt auf dem Wege der Vergabe einer Dienstleistungskonzession einen privaten Dienstleister oder Dienstleisterin mit der Herstellung und den Vertrieb des „Hochlandkuriers“ zu beauftragen. Damit verbunden ist die Einräumung der Vermarktungsrechte.
Der „Hochlandkurier“ ist eine vom Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig herausgegebene Printpublikation, die ebenso online abonniert werden kann und auf dresden.de erscheint, hier ohne Werbeteil. Mit seiner hohen Reputation als amtliches Medium, seinem engen Vertriebsnetz und der kostenfreien Abgabe ist der „Hochlandkurier“ ein attraktiver Werbeträger. Er dient in erster Linie der Verbreitung amtlicher und offizieller Mitteilungen der Ortschaft Schönfeld-Weißig als Teil der Landeshauptstadt Dresden. Damit werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Schönfeld-Weißig über Dienstleistungen, Angebote und die Arbeit der Stadtverwaltung informiert. Daneben besteht Raum für Mitteilungen und Veröffentlichungen von Vereinen und sonstigen Organisationen im Sinne der Traditions- und Heimatpflege sowie zur Pflege des Lebens in der Ortschaft Schönfeld- Weißig. Der „Hochlandkurier“ wird erstellt auf der Grundlage des § 3 der Eingliederungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schönfeld-Weißig (ehem.) und der Landeshauptstadt Dresden.
Der „Hochlandkurier“ erscheint in 12 Ausgaben, jeweils zum Monatsanfang, im Dezember mit einer Weihnachtsausgabe in einer monatlichen Auflage von 8500 Stück. Die Verteilung erfolgt an über 4800 Haushalte im Schönfelder Hochland sowie an weitere Auslagestellen. Er wird online über Dresden.de verfügbar sein, hier ohne Anzeigen.
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession ist befristet auf zwei Jahre. Die Dienstleistungskonzession soll am 1. März 2026 beginnen und am 28. Februar 2028 enden. Die weiteren Bestimmungen und Regelungen zur Dienstleistungskonzession regelt ein von den Vertragspartnern abzuschließender Vertrag. Ein Vertragsentwurf ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt und ist an den zu ergänzenden Stellen auszufüllen, ausgefertigt zu unterzeichnen und einzureichen.
Interessentinnen und Interessenten für den Erwerb der Dienstleistungskonzession werden hiermit aufgefordert, bis zum 16. Januar 2026 um 12 Uhr – Posteingang Örtliche Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig - ein Angebot abzugeben.
Für den Versand per E-Mail senden sie Ihre Abforderung unter Angabe Ausschreibungsnummer an Hochlandkurier@dresden.de.
Für den Postversand richten Sie Ihre Abforderung an die
Örtliche Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig,
Öffentlichkeitsarbeit,
Bautzner Landstraße 291
01328 Dresden;
Bitte geben Sie auch hier die Ausschreibungsnummer an, weiterhin bitten wir um Beifügung eines frankierten A4 Umschlages.
Die Vergaberegelungen nach GWB, VgV, KonzVgV, VOL/A und SächsVergabeG finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie folgend: