Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_100.php 28.03.2024 17:48:45 Uhr 27.04.2024 07:50:08 Uhr

Bezahlkarte für Geflüchtete: Stadtrat muss erneut entscheiden

Oberbürgermeister Dirk Hilbert widerspricht dem Ratsbeschluss vom 21. März 2024

In seiner Sitzung am Donnerstag, 21. März 2024, hat der Dresdner Stadtrat die Einführung einer kommunalen Bezahlkarte für Asylbewerber (A0539/23) beschlossen. Die Prüfung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung hat nun ergeben, dass die Umsetzung nachteilig für die Landeshauptstadt Dresden wäre. Deshalb hat Oberbürgermeister Dirk Hilbert am Donnerstag, 28. März 2024, dem Beschluss gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1, 2. Alt. Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und § 27 Absatz 5 Satz 1 Hauptsatzung widersprochen. Darüber wurden die Stadträte am Donnerstagnachmittag in einem Schreiben informiert.

Als Stadtspitze begrüßen die Beigeordneten und ich die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete ebenso wie es die Kollegen Oberbürgermeister der beiden anderen sächsischen Großstädte tun. In der Zwischenzeit eine eigene Karte zu entwickeln und einzuführen, wie es der Stadtrat vorige Woche beschlossen hat, ist jedoch nicht sinnvoll und sogar nachteilig für die Stadt. Anders als bei den Landkreisen sind in Dresden viel mehr Menschen anspruchsberechtigt, weshalb die Einführung der Bezahlkarte bundesweit ausgeschrieben werden müsste. Das benötigt Zeit, wodurch die Dresdner Karte nicht vor der bundesweiten fertig würde. Die Umsetzung des Beschlusses würde außerdem Arbeitszeit der Verwaltungsmitarbeiter binden und Kosten verursachen, für die es keine finanzielle Deckung gibt.

Dirk Hilbert, Oberbürgermeister

Das mit dem Antrag verfolgte Ziel - die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – kann mit dem Abwarten auf eine bundesweite Bezahlkartenlösung, die bis spätestens Januar 2025 starten soll, besser erreicht werden. Eine kommunale Lösung, die frühestens im Dezember 2024 einsatzbereit wäre, würde von der bundesweiten Bezahlkarte ohnehin verdrängt. Demgegenüber stehen prognostizierte Kosten von 140.000 bis 230.000 Euro bei einer dreimonatigen Nutzungsdauer als Mindestzeitraum. Die notwendigen personellen Ressourcen könnten außerdem nur durch eine Priorisierung und zum Nachteil anderer Aufgaben bereitgestellt werden.

Durch den Widerspruch muss sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 18. April erneut mit dem Antrag befassen.