Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_095.php 28.03.2024 12:36:46 Uhr 27.04.2024 12:58:40 Uhr

Erfolgreicher Vollzug des Kaufvertrages und Besitzübergang der unbebauten und bebauten Grundstücke von Vonovia an die Stadt und WiD

Gemeinsame Presseinformation mit der WiD Wohnen in Dresden

Am Sonntag, 31. März 2024, 24 Uhr ist gemäß Notarvertrag der Besitzübergang des Wohnungsbestandes von der Vonovia SE auf die städtische Wohnungsgesellschaft WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (WiD) vollzogen. Im Oktober 2023 wurde der entsprechende Kaufvertrag zwischen der Landeshauptstadt, WiD und Vonovia SE geschlossen. Die Partner hatten sich mit der Vonovia SE über den Erwerb von 1.213 Wohnungen und unbebauten Grundstücken vertraglich geeinigt. Der Stadtrat hatte dem Kaufvertrag am 14. Dezember 2023 mit großer Mehrheit zugestimmt. 

Herzlich willkommen in unserer starken kommunalen Gemeinschaft. Wir werden nicht alles besser machen, aber das ein oder andere anders. Dabei hat die WiD einen klaren Auftrag: Die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum. Gemeinsam übernehmen das kommunale Wohnungsunternehmen und die Stadtverwaltung soziale Verantwortung für Mieterinnen und Mieter in Dresden.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Sozialbürgermeisterin und Aufsichtsratsvorsitzende der WiD

Was bedeutet der Besitzübergang für die betroffenen Mieterinnen und Mieter? 

Ab 1. April 2024 wird die WiD als Vermieterin in die bestehenden Mietverträge eintreten und alle entsprechenden Rechte und Pflichten wahrnehmen. Die Mieterinnen und Mieter erhalten ein Begrüßungsschreiben, in dem die neuen Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner bei der WiD sowie der Zugang zu den umfangreichen Serviceleistungen der WiD genannt werden. Dazu gehört unter anderem das Mieterportal der WiD - eine App, in der sich die Mieterinnen und Mieter registrieren können. Hier können sie jederzeit mit der WiD in Kontakt treten, ihre Vertragsunterlagen einsehen und auch Schäden melden. Auch persönliche Gesprächstermine können über das Mieterportal gebucht werden. So soll ein reibungsloser Kontakt zwischen den Mieterinnen und Mietern und der WiD gewährleistet werden.

Wie geht es mit der Sanierung der Wohnungen weiter?

Aktuell läuft bereits die Ausschreibung für die Planungsleistungen des ersten Sanierungsabschnittes. Die WiD möchte keine Zeit verlieren, die vorrangig energetische Aufwertung der zwei Quartiere zu beginnen. Mit dem Planungsbüro, welches den Zuschlag erhält, wird umgehend die Arbeit aufgenommen, um frühzeitig konkret mit den Mieterinnen und Mietern ins Gespräch zu kommen. Die Wohnungen sollen insgesamt bis 2031 vollständig energetisch auf den Stand der Zeit gebracht werden. Finanzielle Grundlage hierfür ist die Förderung für Bestandswohnungen des Freistaates Sachsen (FRL preisgünstiger Mietwohnraum), die seit 2023 auch für Dresden gilt. 

Wie geht es mit den unbebauten Grundstücken weiter, die die Landeshauptstadt erworben hat? 

Für die erworbenen größeren Entwicklungsflächen an der Windmühlenstraße und am Johnsbacher Weg besteht derzeit noch kein Baurecht. Um die Voraussetzung für eine Bebauung zu schaffen, wird das Amt für Stadtplanung und Mobilität zunächst entsprechende Rahmenpläne für beide Gebiete erarbeiten, um darin zu definieren, wie die künftige Wohnbebauung aussehen kann. Dies dient als Grundlage für die Aufstellung der zur Bebauung nötigen Bebauungspläne. Bestehende Pläne werden hierbei auf den Prüfstand gestellt und hinsichtlich der aktuellen Anforderungen und Herausforderungen angepasst.