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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/09/pm_038.php 08.09.2023 14:04:39 Uhr 27.04.2024 09:22:19 Uhr

Ölheizung umrüsten oder stilllegen – was muss ich beachten?

Umweltamt erinnert an Fachbetriebspflicht

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung sind betroffene Eigenheimbesitzer und Vermieter mit der Frage konfrontiert, was aus ihrer Ölheizung werden soll. Viele haben sich für einen Wechsel oder eine Stilllegung ihrer Ölheizung entschieden. Für die hierbei anfallenden Arbeiten ist unbedingt ein zertifizierter Fachbetrieb hinzuzuziehen. 

Jürgen Altmeyer, Leiter der unteren Wasserbehörde, erläutert: „Bei einer vorgesehenen Stilllegung der Heizölverbraucheranlage, beispielsweise wegen Umrüstung auf einen anderen Energieträger, oder bei Arbeiten an der Anlage, wie ein altersbedingter Tankaustausch, ist auf die Fachbetriebspflicht zu achten. Dies gilt ab einem Tankvolumen von 1.000 Litern. Die Arbeiten haben eine unmittelbare Auswirkung auf die Anlagensicherheit und Fehler können ernsthafte Folgen nach sich ziehen. So sind bei unsachgemäßen Tätigkeiten langwierige Geruchsbelästigungen im Haus und Verunreinigungen von Boden und unter Umständen des Grundwassers möglich.“
 
Leider kommt es immer wieder vor, dass unqualifizierte Privatpersonen und auch Gewerbetreibende ohne erforderliches Zertifikat diese Leistungen anbieten, beispielsweise über Handwerkerbörsen im Internet.
 
Jürgen Altmeyer ergänzt: „Lassen Sie sich vor Auftragserteilung vom gewählten Fachbetrieb das Zertifikat nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorlegen. Dazu ist der Fachbetrieb verpflichtet. Im Zertifikat ist ausdrücklich die Qualifikation für die entsprechenden Arbeiten aufgeführt“. Werden Arbeiten ohne zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird.

Die Fachbetriebspflicht wurde 2017 bundeseinheitlich geregelt und ist in Paragraph 45 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu finden.
 
Für Rückfragen steht die untere Wasserbehörde im Dresdner Umweltamt telefonisch unter 0351-4886241 oder per E-Mail umwelt.recht1@dresden.de zur Verfügung.