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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/05/pm_027.php 09.05.2022 14:02:40 Uhr 20.04.2024 12:43:17 Uhr

Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl startet

Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden

Seit Freitag, 6. Mai 2022 werden in Dresden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für den etwaigen zweiten Wahlgang am 10. Juli 2022. Bis spätestens zum 22. Mai 2022 sollten die Wahlbenachrichtigungen bei den über 434.000 wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdnern eingegangen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten unter anderem darüber, in welchem Wahllokal sie wählen können und ob dies barrierefrei ist. 

Wer bis zum 22. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bei der Wahlbehörde unter Telefon 0351-4881120 oder per E-Mail an wahlamt@dresden.de melden. 
Bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen und den Wahlschein beantragen, um per Briefwahl zu wählen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahltag auch in einem beliebigen anderen Wahllokal wählen. Die Beantragung ist bevorzugt über den Onlinewahlscheinantrag auf www.dresden.de/briefwahl, per E-Mail an briefwahl@dresden.de, schriftlich über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ab dem 16. Mai 2022 persönlich im Briefwahlbüro möglich.

Falls eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hat, müssen die Unterlagen für den zweiten Wahlgang nicht erneut beantragt werden. Sie werden von Amts wegen an die angegebene Adresse zugestellt.

Für Fragen zur Oberbürgermeisterwahl ist ab heute, 9. Mai 2022, ein Bürgertelefon innerhalb der Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden unter 0351-4881120 erreichbar. Ebenso steht die Wahlbehörde unter wahlamt@dresden.de für Fragen zur Verfügung.

Hinweis: Die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erstellung von Wahlscheinen für die Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt Dresden am 12. Juni 2022 sowie für den etwaigen zweiten Wahlgang am 10. Juli 2022 ist im Amtsblatt 19/2022 abgedruckt. Es erscheint am 12. Mai 2022. Außerdem ist die Bekanntmachung im Internet www.dresden.de/wahlen veröffentlicht.