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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/05/pm_083.php 03.06.2021 08:13:55 Uhr 10.12.2024 10:28:07 Uhr

Neue Corona-Schutz-Verordnung erlaubt weitere Lockerungen in Dresden

Ab 2. Juni wieder Regelbetrieb an Schulen und Erleichterungen für Gastgewerbe und Sport

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erlaubt auch in Dresden weitere Öffnungsschritte ab Mittwoch, 2. Juni. Die Inzidenz liegt stabil unter dem Wert von 50.

„Dass wir jetzt stabil unter dem Wert von 50 liegen, ist nicht zuletzt ein Verdienst aller Dresdnerinnen und Dresdner, die sich konsequent an die Regularien gehalten und so Neuansteckungen vermieden haben“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Dass wir nun einen Teil unserer Freiheiten zurückerhalten, ist nur konsequent. Ich freue mich insbesondere für die Berufsgruppen, die schon seit Monaten darauf warten, endlich wieder ihrer Arbeit nachgehen zu können. Fakt ist aber auch, dass wir langfristig die Pandemie nur überwinden, wenn die Zahl der Geimpften weiter steigt.“ Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann ergänzt: „Am Mittwoch gehen wir den nächsten Schritt zu einem normalen Leben in unserer Stadt. Zum Beispiel können Kindergärten und Schulen den Regelbetrieb aufnehmen, Outdoor-Mannschaftssport ist mit bis zu 30 Teilnehmenden möglich, Stadtführungen sind erlaubt, Innengastronomie ist wieder möglich. Das ist sehr erfreulich. Dennoch dürfen wir die Lockerungen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Die Abstands- und Hygieneregeln begleiten uns weiterhin. Mit Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni kann sich jeder, der dies möchte, impfen lassen.“

Was ändert sich mit der neuen Verordnung bei einer Inzidenz unter 50?

Bei Inzidenzen unter 100 und unter 50 gilt die „5+2 Regel“: Wenn an fünf Werktagen der Wert unterschritten ist, folgen ab dem übernächsten Tag Lockerungen.

  • Es dürfen sich zehn Personen ohne die Festlegung auf die Anzahl der Haushalte treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit.
  • Kitas und Schulen können in den Regelbetrieb übergehen. Das bedeutet u. a. Präsenzunterricht an den Schulen ohne Teilung der Klassen in allen Fächern. Ab Klasse 5 besteht Maskenpflicht im Unterricht, jedoch nicht während etwaiger Abschlussprüfungen. Schulfahrten sind weiterhin nicht erlaubt. Es bleibt bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Für sie ist das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske nach wie vor Pflicht. 
  • Die Innengastronomie kann wieder mit Kontakterfassung öffnen. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen. Genesene und Geimpfte sind davon ausgenommen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig. Außerdem sind wieder Sportveranstaltungen mit Publikum erlaubt – mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testpflicht.
  • Eheschließungen und Beerdigungen dürfen mit bis zu 50 Personen stattfinden.
  • Übernachtungsangebote sind auch in Hotels und Pensionen wieder zulässig. Voraussetzung sind Terminbuchung, Kontakterfassung und Testpflicht bei Ankunft für alle nicht genesenen oder geimpften Personen.

Was ändert sich mit der neuen Verordnung bei einer Inzidenz unter 35?

Maßgeblich ist ein Zeitraum von 14 Tagen in Folge. Wird der Wert von 35 unterschritten, entfällt beispielsweise die Testpflicht im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie, in Zoos oder in Kulturstätten.

Prinzipiell bleibt die Maskenpflicht bestehen, die AHA+L Regeln sind ebenfalls einzuhalten. Die bisher üblichen Schwellenwerte hinsichtlich der Inzidenzen und der Bettenkapazität, die durch die Corona-Schutz-Verordnung sowie die Bundesnotbremse festgelegt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt bis zum 13. Juni 2021. Ab 14. Juni soll es eine neue Verordnung geben, die u. a. weitere Lockerungen im Tourismus vorsieht.