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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/07/pm_024.php 01.11.2018 08:57:35 Uhr 18.04.2024 19:27:04 Uhr

Stadt plant für die Arbeit an drei zentralen Verwaltungsstandorten

Städtische Immobilienverwaltung konzipiert Unterbringung bis 2030

Das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung plant für die Unterbringung der städtischen Ämter bis 2030 drei zentrale Verwaltungsstandorte. Dazu gehören das Neue Rathaus am Dr.-Külz-Ring, das Rathaus in der Theaterstraße und ein neu zu errichtendes Verwaltungszentrum am Ferdinandplatz. Der zuständige Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beabsichtigt so, Verwaltungsstandorte möglichst im Stadtzentrum zu konzentrieren,  eine hohe Flexibilität für Veränderungen zu ermöglichen sowie die bisherigen Mietobjekte weitestgehend durch eigene Objekte abzulösen.

Notwendig sind die strategischen Überlegungen aus mehreren Gründen. Erstens stehen bei der brandschutztechnischen Sanierung des Neuen Rathauses konkrete Planungen zum zweiten Realisierungsabschnitt an. Während der Bauzeit müssen rund 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interimsweise anderenorts untergebracht werden. Zweitens gibt es eine Information des Eigentümers der Grunaer Straße 2 und der St. Petersburger Straße 9 über seine Absichten ab 2019. Das bedeutet: Mietverträge mit der Stadt werden nicht verlängert und etwa 650 weitere Beschäftigte sind neu unterzubringen. Und drittens verzeichnen die Geschäftsbereiche mit wachsenden Aufgaben auch Personalzuwachs. Bis Ende 2018 ist mit rund 100 zusätzlichen Stellen zu rechnen.

Die drei genannten Hauptstandorte im Stadtzentrum sollten bis 2030 insgesamt Platz für etwa 3 900 Beschäftigte bieten. Zusätzlich werden sie je nach Bedarf um angemietete Objekte ergänzt, jedoch in wesentlich geringerem Umfang als heute, so der langfristige Plan.

Was läuft aktuell? Und welche Schritte folgen?  

Für die vertraglich bedingte Auflösung des Standortes Grunaer Straße 2/St. Petersburger Straße 9 prüft das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung gegenwärtig die Interimsunterbringung in mobilen Raumeinheiten und die dafür notwendigen Grundstücke. Alternativ wird eine Anmietung von Flächen untersucht. Außerdem ist in Prüfung, unter welchen Voraussetzungen der zweite Realisierungsabschnitt im Neuen Rathaus zeitlich verschoben werden könnte, da unter den gegeben Rahmenbedingungen im Jahr 2019 ein Flächenbedarf für 1 300 Personen – je 650 aus dem Neuen Rathaus und aus dem Objekt Grunaer Straße 2/St. Petersburger Straße 9 – während der Bauzeit nicht gedeckt wäre.

Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften wird dem Oberbürgermeister im Spätsommer dieses Jahres eine Vorlage „Verwaltungsunterbringung 2030“ zur Entscheidung durch den Stadtrat vorlegen. Darauf aufbauend folgen Vorlagen für die Projekte „Neubau Verwaltungszentrum Ferdinandplatz“ und „Fortsetzung der Sanierung Neues Rathaus Dresden“.