Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/03/pm_079.php 04.04.2016 16:40:43 Uhr 10.10.2024 15:08:40 Uhr |
Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen
Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.
Wie viele Ankünfte gibt es in dieser Woche?
In der 13. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen keine Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 12. Kalenderwoche hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt 124 Personen aufgenommen.
Wo werden diese Menschen untergebracht?
Die Unterbringung erfolgt in Gewährleistungswohnungen und geeigneten Objekten, die im Stadtgebiet verteilt sind.
Ehemaliges Hotel „Prinz Eugen“ wird belegt
Im April 2016 werden die ersten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in das ehemalige Hotel „Prinz Eugen“ an der Gustav-Hartmann-Straße einziehen. Das Haus verfügt über eine Kapazität von 94 Plätzen und wird schrittweise belegt. Ein Heimleiter und zwei sozialpädagogische Fachkräfte sind für die Betreuung verantwortlich. Rund um die Uhr wird ein Sicherheitsdienst anwesend sein.
Das Wohnheim verfügt über ein objektspezifisches Sicherheitskonzept, das zwischen dem Betreiber des Wohnheims, dem Sozialamt und weiteren beteiligten Behörden sowie der Polizei abgestimmt ist. Das Konzept beinhaltet Maßnahmen für den reibungslosen Betrieb des Hauses, den Schutz der Bewohner (Feuerwehrplan, Hygieneplan, polizeiliche Prävention, Heim- und Hausordnung) und zur Lärmminderung für Nachbarn.
Die Stesad hat das Objekt im vergangenen Jahr erworben. Der Mietvertrag zwischen Stesad und Landeshauptstadt Dresden wurde im Februar 2016 geschlossen. Betrieben wird das Wohnheim vom Deutschen Roten Kreuz. Zeitnah zur Eröffnung im April wird ein Willkommensfest stattfinden. Das Netzwerk „Laubegast ist bunt“ ist bereits auf den Empfang der Asylsuchenden in der Gustav-Hartmann-Straße vorbereitet. So wurden Willkommensflyer mit Stadtplan und verschiedenen Angeboten in sechs Sprachen angefertigt. Für Deutschkurse stehen Lehrer zur Verfügung.
Die Betreuung für den Ortsamtsbereich Leuben übernimmt die Caritas Dresden; Anfragen und Hinweise aus der Anwohnerschaft nimmt der zuständige Regionalkoordinator, Herr Fried, telefonisch unter 03 51 - 27 28 35 02 und per E-Mail unter fried@caritas-dresden.de entgegen.
Am 12. November 2015 informierte die Sozialverwaltung der Landeshauptstadt Dresden im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Staatsoperette über die neue Asylunterkunft. Anwohner konnten direkt Fragen stellen und Vorschläge für ein gutes Miteinander im Quartier einbringen. Etliche konstruktive Anregungen, insbesondere zum Lärm- und Wachschutz, wurden von der Stadtverwaltung aufgegriffen. So wurde zum Beispiel der Haupteingang des Wohnheims auf die Hinterseite verlegt. Dort wird auch die Einlasskontrolle erfolgen.
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossen, dieses Objekt als Flüchtlingsunterkunft herrichten zu lassen.
Wie ist die Entwicklung seit Anfang 2016?
Seit 1. Januar 2016 bis einschließlich der zwölften Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 876 Personen an die Stadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Diese stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (338) und Afghanistan (225) und sind in verschiedenen Objekten und Gewährleistungswohnungen innerhalb des Stadtgebietes untergebracht.
Wie können Bürger helfen?
Um direkte Spenden für Flüchtlinge zu ermöglichen, hat die Stadt ein Sonderspendenkonto eingerichtet. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.
Das Sonderspendenkonto lautet:
Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder
Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.
Weitere Informationen rund um Möglichkeiten für Hilfe und Engagement gibt es im Internet unter www.dresden.de/asyl.
Weitere Informationen
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Hilfe und Engagement
Hier finden Sie weitere Möglichkeiten, wie Sie sich für Flüchtlinge engagieren können.
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Asylinformationen des Freistaates Sachsen
Detaillierte Informationen und Publikationen rund um die Themen Flüchtlinge, Asylverfahren und Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung.
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und den Flüchtlingsschutz.