Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_9759.php 04.08.2020 23:09:58 Uhr 17.04.2021 12:28:54 Uhr |
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SG Eheschließung
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„Ehe für alle!“
Die Standesbeamten nehmen Anmeldungen von Eheschließungen entgegen. Ein Eheschließender muss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf der Territorium der Landeshauptstadt Dresden haben. Für gleichgeschlechtliche Paare trifft gleiches zu. Terminreservierungen für Eheschließungen an allen in Dresden zur Verfügung stehenden Trauorten werden maximal immer am Montag ein Jahr vor dem Wunschtermin entgegengenommen. Eheschließungen, die im Ausland stattfanden, können Sie, wenn der Wohnsitz Dresden ist, hier auf Antrag nachbeurkunden lassen. Anerkennung ausländischer Scheidungen werden im Zusammenhang mit der Anmeldung einer neuen Eheschließung bearbeitet
Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare
Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare im Standesamt Sachgebiet Eheschließung heiraten, wenn bisher keine Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Lebenspartnerschaft Umwandlung in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 können Sie Ihre bestehende Lebenspartnerschaft durch die Abgabe einer Erklärung im Standesamt Sachgebiet Urkundenwesen in eine Ehe umwandeln lassen. Die Erklärung muss persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner bzw. Partnerinnen abgegeben werden.