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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/ortschaftsratswahlen.php 20.09.2023 09:51:47 Uhr 23.09.2023 03:23:33 Uhr

Ortschaftsratswahlen

Die Ortschaftsratswahlen finden gemeinsam mit der Stadtratswahl statt. Der Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Dieser entscheidet über die Angelegenheiten der Ortschaft entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden.

Die Ortschaftsräte werden für fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

 Wahlgebiet ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft (Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf). Jede Ortschaft bildet einen Wahlkreis. Die Anzahl der zu wählenden Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt.

Die Wahl der Ortschaftsräte erfolgt nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl analog der Stadtratswahl. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag in der Ortschaft eingereicht, findet eine Mehrheitswahl statt.

Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber*innen auch ggf. unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden können.

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