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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/stadtbezirksbeiratswahlen.php 20.09.2023 09:52:12 Uhr 21.09.2023 21:36:35 Uhr

Stadtbezirksbeiratswahlen

In dem Stadtbezirken können 2019 erstmals die Stadtbezirksbeiräte direkt gewählt werden. Doch was machen diese eigentlich?

Der Dresdner Stadtrat hat mit Änderung der Hauptsatzung die Direktwahl der Stadtbezirks-beiräte ab der regelmäßigen Stadtratswahl im Jahr 2019 beschlossen. Doch was machen diese eigentlich?

Der Stadtbezirksbeirat des jeweiligen Stadtbezirkes ist ein Teilorgan der Landeshauptstadt Dresden. Dieser entscheidet über die Angelegenheiten des Stadtbezirkes entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden.

Die Stadtbezirksbeiräte werden für fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Wahlgebiet ist das Gebiet des jeweiligen Stadtbezirkes (Altstadt, Neustadt, Pieschen, Klotzsche, Loschwitz, Blasewitz, Leuben, Prohlis, Plauen, Cotta). Die Anzahl der zu wählenden Stadtbezirksbeiräte wird durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt.

Die Wahl der Stadtbezirksbeiräte erfolgt nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl analog der Stadtratswahl. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag im Stadtbezirk eingereicht, findet eine Mehrheitswahl statt.

Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber*innen auch ggf. unterschiedlicher Wahlvorschläge des Stadtbezirkes verteilt werden können.

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