Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_009.php 09.09.2020 14:53:32 Uhr 06.10.2024 00:55:58 Uhr |
Dresden erhöht Parkgebühren nach 14 Jahren
Neue Tarife orientieren sich an den Ticketpreisen des ÖPNV
Erstmals seit 14 Jahren erhöht die Landeshauptstadt Dresden die Parkgebühren. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ticketpreise im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) um etwa 40 bis 50 Prozent. Auch im landesweiten Vergleich der Parkgebühren in deutschen Großstädten sind die Parkgebühren in Dresden sehr niedrig. Bis auf Duisburg liegen alle Großstädte teilweise um ein Mehrfaches über Dresden.
„Das führte dazu, dass das Ticket für eine Einzelfahrt mit der Straßenbahn oder dem Bus deutlich teurer ist als eine Stunde Parken. Es ist das falsche Zeichen, wenn wir diejenigen, die den umweltfreundlichen ÖPNV nutzen, so viel mehr bezahlen lassen als die Autofahrer“, sagt Verkehrsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. „Damit setzen wir keinen Anreiz für eine Verkehrswende, die wir aus stadtklimatischen Gründen dringend brauchen“, ergänzt Schmidt-Lamontain.
In der Innenstadt, aber auch in einigen Stadtteilen, herrscht hoher Parkdruck. Das zeigt sich in voll ausgelasteten Parkbereichen und dem damit verbundenen Parksuchverkehr. Eine Neuregelung der Gebührenzonen und die Anpassung der Parkgebühren soll diese angespannte Parksituation sowie den Parksuchverkehr entspannen und zu einer besseren Auslastung des öffentlichen Parkraumes führen.
- Die Mindestgebühr von 1 Euro je 20 Minuten (3 Euro je Stunde) in der Parkgebührenzone 1 gilt in Anlehnung an den Mittelwert der Tarife des ÖPNV: Derzeit kostet ein Ticket für die Kurzstrecke 1,45 Euro und für die Einzelfahrt 2,50 Euro (für eine Stunde und eine Zone).
Die Kosten für die Einzelfahrt bis zu 1,5 Stunden oder zwei Zonen betragen 4,50 Euro. Eine Tageskarte des ÖPNV kostet für eine Zone 6,50 Euro und für zwei Zonen 9,50 Euro. - In der Parkgebührenzone 1, die einen Teil des Stadtkerns umfasst, ist ein Tagestarif künftig nicht mehr vorgesehen. Mit der Abschaffung des Tagestarifs können eine bessere Ausnutzung und ein häufigerer Wechsel auf den städtischen Parkplätzen erreicht werden.
- In der Parkgebührenzone 2 gilt der Tarif 0,50 Euro je 15 Minuten, der Tagestarif liegt bei 8 Euro. In der Parkgebührenzone 3 zahlt man 0,50 Euro je 20 Minuten, der Tagestarif kostet 6 Euro.
„Wir rechnen damit, dass die höheren Parkgebühren einen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl
haben werden. Nach der Erfahrung anderer Städte werden mehr Personen den ÖPNV oder das Rad wählen. Damit erzielen wir einen positiven Effekt für die Luftreinhaltung. Die erwarteten jährlichen Mehreinnahmen von etwa zwölf Millionen Euro können perspektivisch zur Finanzierung zusätzlicher Angebote des ÖPNV und zum Ausbau eines sicheren Radwegenetzes eingesetzt werden“, erläutert Schmidt-Lamontain.
Förderung der Elektromobilität
Im Interesse des Umweltschutzes, der Förderung der Elektromobilität und des Carsharings soll
für elektrisch betriebene Fahrzeuge das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen oder das
Abstellen an Ladesäulen für die ersten zwei Stunden und befristet bis zum 31. Dezember 2022
gebührenfrei sein. „Damit fördern wir die Elektromobilität und den Umstieg zu alternativen Antriebs- und
Sharing-Konzepten, diee einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung leisten“, erläutert der Verkehrsbürgermeister.
Kosten
450 Parkscheinautomaten sind auf die neuen Tarife umzustellen. Das dauert etwa zwei Monate. Die Veränderung der Parkgebührenzonen, der Tarife und der gebührenpflichtigen Parkzeiten
führt bei gleichbleibendem Parkverhalten zu Mehreinnahmen von etwa zwölf Millionen Euro jährlich. Die Parkscheinautomaten werden mit der Umstellung auch mit EC-Kartenlesern ausgestattet. Für die Tarifumstellung fallen einmalig Kosten von etwa 65.000 Euro an und für das Anpassen der Kartenleser einmalig etwa 105.000 Euro. Der Stadtrat entscheidet abschließend über die neue Parkgebührenverordnung.
Einordnung in übergeordnete Planungen
Die Anpassung der Parkgebühren unter Berücksichtigung der Kosten ÖPNV mit dem Ziel einer besseren Erreichbarkeit und der möglichen Rückgewinnung von Straßenraum für die Öffentlichkeit ist als Maßnahme 98 im Verkehrsentwicklungsplan VEP2025plus verankert. Im Sinne der Luftreinhaltung und der Vermeidung einer Umweltzone sieht dies auch der Luftreinhalteplan 2017 der Landeshauptstadt Dresden vor (Maßnahme M 1 - Ausweitung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes auf dem Stadtgebiet).