Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6361.php 29.12.2020 11:35:11 Uhr 21.01.2021 08:08:42 Uhr |
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Abt. Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung
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Aufgaben
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Die Aufgaben der Abteilung Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung gliedern sich in:
- Tierseuchenbekämpfung
- Erlaubniserteilung für den gewerblichen Umgang mit Tieren
- Erstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere
- Überwachung und Anzeige von Tierhaltungen
- Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken
- Überwachung von Tierarzneimittelverkehrs
- Überwachung des Verkehrs von tierischen Nebenprodukten
- Überwachung von Tierbörsen und Tierausstellungen
Afrikanische Schweinepest
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Sachsen
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Pressemitteilung 13.11.2020 Afrikanische Schweinepest in Sachsen
Das können Schweinehalter und Bürger tun.
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Festlegung eines gefährdeten Gebietes mit weiteren Anordnungen
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 05.11.2020
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Festlegung einer Pufferzone
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 05.11.2020
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Präsentation von Jägerversammlung 04.11.2020 (*.pdf, 2 MB)
Eine PowerPoint Präsentation von der Jägerversammlung
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Probenbegleitschein G Wildschwein (*.pdf, 93 KB)
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Antrag auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung Schwarzwild (*.pdf, 365 KB)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Sie verbreitet sich schnell und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer guten Woche. Die ASP wird nicht vom Tier auf den Menschen übertragen. Sie ist daher für den Menschen ungefährlich!
Übertragung durch Blut, Speiseabfälle, kontaminierte Geräte.
Eine Übertragung zwischen den Tieren erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte, Fahrzeuge und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome.
Die Krankheit wurde bei verendeten Wildschweinen im westlichen Polen nachgewiesen und ist somit wieder ein deutliches Stück näher an Deutschland herangerückt. Auch haben die Ausbrüche in Hausschweinbeständen in Polen zugenommen. Nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institut (FLI) vom 7. Mai 2019 wird das Risiko für einen Eintrag der Seuche in die deutsche Wildschweinpopulation als hoch angesehen.
Vorbeugung. Das können Sie tun:
Melden Sie tote Wildschweine.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dresden bittet alle Bürger um erhöhte Wachsamkeit. Tot aufgefundene Wildscheine sind der Leitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer 0351-501210 zu melden. Die Jägerschaft ist angesichts der aktuellen Lage und des Verlaufes des Seuchenzuges aufgefordert vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und durch geeignete Proben amtlich abklären zu lassen. Zusätzlich wird auf die „Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen, Verfahrensweise im Freistaat Sachsen ab dem 1. Januar 2017“ verwiesen. Im Zuständigkeitsbereich des VLÜA Dresden erfolgt, anders als in den Landkreisen, die Abgabe der Proben wie gewohnt bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA, Jägerstraße 8/10, 01099 Dresden. Ein Merkblatt und den Probenbegleitschein finde Sie auf der Seite der LUA Sachsen.
Kein Schweinefleisch aus Polen und dem Baltikum einführen.
In Anbetracht der aktuellen Urlaubszeit möchte das VLÜA ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine tierischen Produkte aus betroffenen Ländern (Baltikum, Bulgarien, Polen, Ungarn, Rumänien, Ukraine, Belgien) mitgebracht werden sollten. „In nicht gegarten Schweineprodukten (z.B. Haus- oder Wildschweinsalami/-schinken) bleibt das Virus der ASP über längere Zeit stabil. Über das Verfüttern oder die unsachgemäße Entsorgung von entsprechenden Produkten, beispielsweise Wegwerfen von Resten an Rastplätzen, können sich Wildschweine mit dem Erreger infizieren. Daher besteht insbesondere für die Einschleppung des Krankheitserregers über Personen und Fahrzeuge in die Wildschweinpopulation in Deutschland ein hohes Risiko. Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen osteuropäischen Ländern stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.
Hausschweine vor Infektion schützen
Wichtig ist insbesondere auch der Schutz der Hausschweinbestände vor einer Infektion mit der ASP. Die Schweinehalter sind gesetzlich zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit gemäß der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung verpflichtet und sind aufgefordert, diese Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb zu überprüfen und ggf. anzupassen. Insbesondere bei Auslauf- und Freilandhaltungen sind diese strikt einzuhalten. Der Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss verhindert werden. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten.
Und mein Meerschwein?
Meerschweinchen gehören nicht zur Spezies Schwein, sondern zu den Nagetieren und sind nicht von der ASP betroffen.
Weitere Informationen und sachdienliche Hinweise
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Hinweise für die Beprobung von Wildschweinen (*.pdf, 721 KB)
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Steckbrief Afrikanische Schweinepest (*.pdf, 401 KB)
Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Die Aviäre Influenza (AI) – auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt - ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildvögel betroffen sind. Eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) ist hoch ansteckend und kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren allgemeinen Symptomen sowie hohen Tierverlusten führen. Sehr empfänglich sind außerdem bestimmte Wildvögel - vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen. Die AI stellt eine Zoonose dar und kann daher bei engem Kontakt zu infiziertem, erkranktem oder totem Geflügel oder zu mit Geflügelausscheidungen kontaminierter Umgebung auf den Menschen übertragen werden.
Seit Ende Oktober 2020 breitet sich die AI zunehmend in Deutschland aus. Nachweise stammen hauptsächlich aus Schleswig-Holstein, aber auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind zunehmend betroffen. Geringere Fallzahlen wurden in Hamburg, Bremen, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen aufgezeichnet. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch ein (Stand 4. Dezember 2020). Am 25. Dezember 2020 wurde der erste Ausbruch in einem Betrieb im Landkreis Leipzig mit etwa 9000 Gänsen amtlich festgestellt.
Übertragung durch direkten Kontakt, Kot, kontaminierte Geräte.
Wildvögel bilden ein natürliches Reservoir für die AI und verbreiten diese während des Zuges. Durch den Kontakt zu infizierten (Wild-)Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das hochansteckende Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden. Ein Risiko für die Einschleppung stellen beispielsweise der Zukauf von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, kontaminierte Geräte, Futter und Wasser dar. Bereits kleinste Mengen an Erregern reichen für die Übertragung aus.
Vorbeugung. Das können Sie tun:
Melden Sie tote Wildvögel.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dresden bittet alle Bürger um erhöhte Wachsamkeit. Melden Sie kranke oder verendete Wildvögel - insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel - unter genauer Angabe des Fundortes dem VLÜA Dresden (Telefon (03 51) 4 08 05 11, E-Mail veterinaeramt@dresden.de). Berühren Sie tote Vögel nicht!
Hausgeflügel vor Infektion schützen.
Halten Sie Ihr Geflügel so, dass kein Kontakt zu Wildvögeln besteht. Tragen Sie im Stall oder Auslauf separate Schutzkleidung und Stallschuhe. Reinigen und desinfizieren Sie vor und nach Geflügelkontakt Ihre Hände. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Ihrem Geflügel in Berührung kommen, unzugänglich für Wildvögel auf. Füttern Sie Ihre Tiere im Stall. Benutzen Sie Leitungswasser zur Tränke und kein Regen- oder sonstiges Oberflächenwasser. Sichern sie Ställe vor unbefugtem Zutritt. Melden Sie Totfunde, neurologische Symptome, Rückgang der Legeleistung oder Zunahme sofort dem Veterinäramt (Telefon (03 51) 4 08 05 11, E-Mail veterinaeramt@dresden.de). Auch hier gilt: berühren Sie tote Vögel nicht!
Weitere Informationen
- Steckbrief Aviäre Influenza bei Geflügel und Wildvögeln
- Aktuelle Karten zur Aviären Influenza auf der Homepage des FLI
- Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland vom 4. Dezember 2020
- Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb
- Sächsische Tierseuchenkasse: Aktuelle Meldung
- Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Aviären Influenza
Amerikanische Faulbrut der Bienen
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Zwischenbilanz zur Amerikanischen Faulbrut in Dresden vom 06.11.2020
Aktuell noch fünf Sperrbezirke im Stadtgebiet
Allgemeine Infos Amerikanische Faulbrut
Das Ausbruchsgeschehen der anzeigepflichtigen Tierseuche Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) hält in Dresden weiter an. Trotz der Aufhebung dreier Sperrbezirke seit dem Jahr 2018, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt fünf Sperrbezirke (s. Karte rechts), welche große Teile der Stadt Dresden betreffen. Die genauen Ausdehnungen der aktuellen Sperrbezirke finden Sie im Themenstadtplan unter der Rubrik Themen/Aktuelles. Die Bildung der Sperrbezirke erfolgte durch Allgemeinverfügungen (diese sind weiter unten auf der Seite zu finden) und es wurden entsprechende Anordnungen getroffen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden (VLÜA) hat als zuständige Behörde die Seuchenbekämpfung aufgenommen.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines gefährdeten Bezirkes im gesamten Stadtgebiet Dresden wurde 2019 aufgehoben. Zur Überwachung der AFB und Identifizierung unbekannte Seuchenherde wird im Zeitraum vom 01.02.2019 bis 31.12.2022 im Freistaat Sachsen erstmals ein flächendeckendes Monitoringprogramm durchgeführt. Im gesamten Untersuchungszeitraum von 4 Jahren sollen alle Bienenvölker beprobt werden. Die amtliche Probennahme wird durch das VLÜA durchgeführt. Mit dem jeweiligen Bienenhalter wird dazu vorab Kontakt aufgenommen. Sowohl die Probennahme als auch die Untersuchung der Proben sind für den Imker kostenfrei.
Das VLÜA weist hiermit nochmal auf die gesetzliche Verpflichtung aller Bienenhalter hin, unabhängig davon ob die Bienenvölker ihren Standort in einem Sperrbezirk haben oder nicht, ihren jeweils aktuellen Tierbestand und die Standorte mit Völkerzahl dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine möglichst flächenhafte Kontrolle und Bekämpfung der Seuche erfolgen kann.
Die AFB ist eine für Bienen hochansteckende Seuche. Sie führt dazu, dass ältere verdeckelte (ERIC I) bzw. jüngere unverdeckelte (ERIC II) Bienenmaden absterben und so eine Fortpflanzung des Bienenvolkes unmöglich wird. Einmal in ein Bienenvolk eingetragen, können die Sporen in der Bienenbrut wieder aktiv werden und die Larven töten. Während geringe Mengen an Sporen für ein Bienenvolk nicht bedrohlich sind, kommt es bei einem hohen Sporeneintrag schnell zu einem Zusammenbruch und Absterben des Volkes. Es sind dann in den Brutwaben weder Larven noch Puppen anzutreffen, sondern nur eine kaffeebraune, fadenziehende Masse. Da der Erreger sich hartnäckig in der Umwelt halten kann, sind auch alte, verlassene für Bienen zugängliche Bienenstände und achtlos zurückgelassene Gerätschaften, an denen noch Wachs, Waben oder Honig anhaften, mögliche Infektionsquellen, die es zu vermeiden gilt.
Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich und auch Honig kann bedenkenlos verzehrt werden.
Allgemeinverfügungen aktuelle Sperrbezirke
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Sperrbezirk Friedrichstadt (*.pdf, 548 KB)
Allgemeinverfügung Sperrbezirk Friedrichstadt vom 29.03.2017
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Sperrbezirk Mobschatz (*.pdf, 546 KB)
Allgemeinverfügung Sperrbezirk Mobschatz vom 22.09.2017
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Sperrbezirk Dresden-Brabschütz (*.pdf, 250 KB)
Allgemeinverfügung Sperrbezirk Dresden-Brabschütz vom 09.10.2018
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Sperrbezirk Hellerau (*.pdf, 940 KB)
Allgemeinverfügung Sperrbezirk Dresden-Hellerau vom 19.06.2019
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Sperrbezirk Neustadt (*.pdf, 734 KB)
Allgemeinverfügung Sperrbezirk Dresden-Neustadt vom 29.08.2019
Allgemeinverfügungen Aufhebung von Sperrbezirken
Imkerversammlungen
Fachförderrichtlinie für den Bereich des Tierschutzes und der Tiergesundheit
Neue Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für den Bereich des Tierschutzes und der Tiergesundheit auf Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (Sächs-KomPauschVO) vom 2. Januar 2019 In der Landeshauptstadt Dresden trat am 01.09.2019 eine Förderrichtlinie zur Unterstützung des Tierschutzes und der Tiergesundheit auf der Grundlage der Kommunalpauschalen-Verordnung in Kraft. Bis zum 30.11.2019 können Förderanträge eingereicht werden. Diese Fachförderrichtlinie gilt insbesondere für eingetragene gemeinnützige Vereine / Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben aus dem Bereich des Tierschutzes und des Tiergesundheitsschutzes, die im Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegen, erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten. Förderfähig sind Maßnahmen der Aufnahme und Betreuung von herrenlosen Tieren, dies beinhaltet: - Tierarztkosten für die Kastration/Sterilisation von herrenlosen Tieren (100 % Förderung) - Beschaffung von Tierbedarfsgegenständen und Pflegmitteln (80 % Förderung) - Kauf von Tierfanggeräten (80 % Förderung) - Anschaffung von Futtermitteln für herrenlose Tiere (80 % Förderung). Unter dem Menü „Förderung nach Sächsischer Kommunalpauschalenverordnung (SächsKom-PauschVO)“ finden Sie die Antragsunterlagen. Anfragen richten Sie bitte an die Landeshauptstadt Dresden, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Abt. Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, E-Mail: veterinaeramt@dresden.de, Telefon: 0351-4080511
Zugehörige Dienstleistungen
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Kontakt
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Dienstag | 9 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 18 Uhr |
Freitag | 9 bis 12 Uhr |
Aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus haben Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung zum Teil geänderte Öffnungszeiten und Besuchsregelungen. Hier finden Sie dazu aktuelle Informationen: www.dresden.de/erreichbar |
Abt.-Ltr. Tierschutz/ Tierseuchenbekämpfung
Burkersdorfer Weg 18
Etage/Raum 1/109
01189 Dresden
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