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https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/umlegungsausschuss.php 21.12.2022 14:16:02 Uhr 03.11.2024 11:47:10 Uhr

Umlegungsausschuss

der Landeshauptstadt Dresden

Für die Landeshauptstadt Dresden wurde am 2. November 1995 durch den Stadtrat die Bildung eines ständigen Umlegungsausschusses beschlossen.

So unterscheiden sich die Umlegungsverfahren

Sobald eigentumsrechtliche Regelungen von Grund und Boden wegen Entwicklungsabsichten in Gebieten von Bebauungsplänen oder auch in Gebieten nach § 34 BauGB erforderlich sind, sollen diese vornehmlich auf privatrechtlichen Wege (An-/Verkauf, Tausch von Flurstücken/Flurstücksteilen) getroffen werden.

Vereinfachte Umlegungsverfahren werden durchgeführt, wenn ein geringer Bodenordnungsbedarf gegeben ist.

Die Grundstückseigentümer untereinander und die Gemeinde vereinbaren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB den Inhalt des Bodenordnungsverfahrens.

Kontakt Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
Abt. Bodenordnung

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01067 Dresden

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Postfach 12 00 20
01001 Dresden


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Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr

Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Für eine Kundenberatung in den Diensträumen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.

Telefon 0351-4883914