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https://www.dresden.de/de/leben/kinder/geburt/behoerdengaenge.php 09.01.2024 10:22:04 Uhr 14.10.2024 16:58:55 Uhr

Ämtercheckliste

Um Ihnen in der Zeit vor und unmittelbar nach der Geburt den Weg durch die Behörden zu erleichtern, haben wir für Sie wichtige Ämter und Institutionen zusammen gestellt.
Anzeige der Geburt beim zuständigen Standesamt
Beantragung von Elternzeit
Um erwerbstätigen Eltern die Elternzeit finanziell zu erleichtern, gewährt der Staat bis zu 14 Monaten Elterngeld. Im Anschluss gewährt der Freistaat Sachsen ein Landeserziehungsgeld.
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld.
Ein Kinderreisepass ist bei jedem Grenzübertritt erforderlich.
Kinder werden bei der Krankenkasse der Eltern angemeldet.
Ist die Kindesmutter bei der Geburt ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet, so hat ihr Neugeborenes zunächst keinen „rechtlichen“ Vater. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater.
Ausstellen eines Negativbescheides beim Ausüben der alleinigen elterlichen Sorge
Unterhaltsanspruch des Kindes, Beratung und Unterhaltsberechnung
Beantragung
Beantragung eines Krippen- oder eines Kindertagespflegeplatzes (Kita-Platz)