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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/landeserziehungsgeld.php 12.11.2025 16:45:00 Uhr 05.12.2025 07:24:37 Uhr |
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Landeserziehungsgeld
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Landeserziehungsgeld besonders jene Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes länger zu Hause bleiben und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.