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https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php 26.11.2024 13:00:20 Uhr 08.12.2024 19:09:46 Uhr

Dresdner Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Dresden an. Er ist zudem ein wichtiges Begründungsmittel für die Festlegung der zulässigen Miethöhe in Dresden.

Mietspiegel 2025

Mit dem vierzehnten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten im Erhebungsmonat April 2024, wie sie in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Er weist damit die ortsübliche Vergleichsmiete aus.

Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Vermieter haben in ihrem Mieterhöhungsverlangen die Angaben des Mietspiegels auch dann mitzuteilen, wenn sie die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen.

Laut Sächsischer Kappungsgrenzenverordnung REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung – SächsKappGrVO darf sich die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen.

Die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis zum 30. Juni 2025.

Auf der Grundlage der am 13.07.2022 in Kraft getretenen Sächsischen Mietpreisbegrenzungs-verordnung REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung – SächsMPBVO gilt für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden, dass bei Wiedervermietung einer Wohnung die Miethöhe auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent begrenzt ist (siehe § 556d BGB - Einzelnorm). Ausnahmen regeln die  §§ 556d bis 556f BGB.

Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Der Dresdner Mietspiegel 2025 tritt am 01.01.2025 in Kraft. Er ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Ab 1. Januar 2027 wird ein angepasster Mietspiegel zur Verfügung stehen.

Häufige Fragen zum Dresdner Mietspiegel

Aktuelles Mietspiegelrecht

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen auf ihrer Website www.gesetze-im-internet.de  mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Mietspiegelverordnung (MsV) das aktuelle Mietspiegelrecht bereit.

§§ 556d bis 556f BGB (Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten)
§§ 558 bis 558d BGB (Regelungen über die Miethöhe)

§§ 6 ff MsV (Qualifizierte Mietspiegel)

Weitere Informationen

Informationen für Dresden-Pass-Inhabende

Dresden-Pass-Inhabende, welche als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten bedürfen, können eine einmalige antragsfreie Kurzberatung beim Mieterverein Dresden e.V. in Anspruch nehmen.

Die Broschüre zum Dresdner Mietspiegel, die Dokumentation der Erstellung des Mietspiegels sowie der Link zum Online-Berechnungstool stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

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