Was soll mit dem DigitalPakt erreicht werden?
Der DigitalPakt ist eine Investitionshilfe, um den Prozess der Digitalisierung in Gang zu bringen. Ziel ist es, in den Schulen eine zuverlässige Infrastruktur zu schaffen, welche als Grundlage für eine zukunftsweisende, digitale Bildung dient. Dafür sollen Schulen auf ein flächendeckendes WLAN zugreifen können und über entsprechende Anzeigegeräte wie beispielsweise interaktive Tafeln oder Tablets und Notebooks verfügen. Außerdem müssen Lehrerinnen und Lehrer gut qualifiziert werden, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können.
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Der Freistaat Sachsen fördert über die Richtlinie Digitale Schulen die Erstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen. Für die Umsetzung des Digitalpaktes steht der Landeshauptstadt Dresden ein Fördervolumen in Höhe von 27.949.200,00 € zur Verfügung. Dieses teilt sich in den passiven Ausbau und den aktiven Ausbau auf. Der passive Ausbau beinhaltet die Installation von Kabeln, Verteilern und Datendosen in den einzelnen Räumen. Im aktiven Ausbau ist die Installation und Beschaffung von Endgeräten verankert.
Welche IT-Ausstattunsgegenstände werden gefördert?
Im Zuge des Digitalpaktes konnten folgende Ausstattungsgegenstände beantragt werden:
- Interaktions-/Präsentationstechnik
- PC
- Notebook
- Tablet
- Einplatinencomputer (SBC) / Mikrocontroller-Boards (MCU) / einfache programmierbare Modelle und Roboter inkl. Zubehör (z.B. Calliope- / Rasberry-Pi)
- Robotik-Sets (z.B. „Lego Education Mindstorms EV3)
- Industrie 4.0 (intelligente digitale (Fern-) Steuerung von Industriemaschinen, z.B. Industrieroboter, CNC-Maschinen, Hochregallager)
Die Obergrenze für schulgebundene mobile Endgeräte (Notebook/Tablet) beträgt max. 25.000 Euro.
Wer ist an der Umsetzung des DigitalPakt beteiligt?
- Schulverwaltungsamt
- STESAD GmbH
- Dresden-IT GmbH
- Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen (beratend)
Wie sieht der Zeit- und Maßnahmenplan aus?
Der Ablauf der Umsetzung gliedert sich in verschiedene Bereiche, wobei in den jeweiligen Schritten unterschiedliche Akteure die Federführung haben:
- Beantragung Fördermittel bei SAB (Fördermittelbescheid): bis Juli 2020
- Stadtratsbeschluss zur Beauftragung der STESAD GmbH: Dezember 2020
- Anschluss an Breitbandnetz: bis Ende 2023
- Bereitstellung der aktiven Dateninfrastruktur mit WLAN-System und der passiven LAN-Netzwerkstruktur in den Schulen: bis Ende 2024
- IT-Rollout sowie Ausstattung mit interaktiven Displays und Endgeräten: bis Ende 2024
Die Landeshauptstadt Dresden hat für die Umsetzung einen Generalübernehmervertrag mit der STESAD GmbH geschlossen. Die STESAD GmbH erstellt derzeit eine Terminkette und wird die Schulen über den zu erwarteten Ausbau an Ihrem Schulstandort rechtzeitig informieren. Weiterhin erfolgt im Zuge der Planungsphase eine Vorortbegehung mit dem Schulverwaltungsamt und den Schulleitungen. Dabei werden einzelne Baumaßnahmen bereits informatorisch besprochen sowie ein zu erwartender Zeitraum für die Baumaßnahmen festgelegt. Im Zuge der Begehungen werden den einzelnen Schulleitungen auch die Ansprechpartner für die vorgesehenen Baumaßnahmen (Projektleitungen, Planungsbüros) vorgestellt.
Was können die Schulen zur Umsetzung beitragen?
Die Medienbildungskonzepte der Schulen bilden die pädagogisch orientierte Grundlage für einen digital unterstützenden Unterricht und sind eine Voraussetzung beim DigitalPakt. Die Details hierfür wurden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Sie sollten in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und aktualisiert werden. Neben einem stimmigen Medienbildungskonzept ist die Qualifizierung von Lehrkräften besonders wichtig. Daher bieten das Sächsische Staatsministerium für Kultus sowie externe Partner allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen an. Außerdem können die Dresdner Schulen über schulbezogene bedarfsgerechte Fortbildungsplanungen sicherstellen, dass diese auch wahrgenommen werden. Zur Unterstützung ist es weiterhin nötig, dass die Schulen für eine zügige Umsetzung von Baumaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt und der STESAD GmbH z.B. Zimmerbelegungen ändert. Detaillierte Maßnahmen werden mit den Schulen direkt besprochen, da jede Schule als Einzelfall betrachtet werden muss.
Wie werden die Schulgemeinschaften informiert und beteiligt?
Die Schulen werden regelmäßige Informationsbriefe mit einem jeweils aktuellen Bericht zur Umsetzung und weiteren Themenschwerpunkten erhalten. Parallel dazu wird eine Steuergruppe DigitalPakt als Begleitgremium für die Schulen etabliert. Teilnehmende sollen Vertreter des Schulverwaltungsamtes, der STESAD GmbH, der Stadtmedienstelle und einzelne Pitkos bzw. Schulleitungen aus verschiedenen Schularten sein. Die Auftaktssitzung findet voraussichtlich noch im März statt.
Wie unterstützt das Schulverwaltungsamt die Schulen?
Das Schulverwaltungsamt kann bei der Auswahl der „richtigen“ Ausstattung für die Umsetzung der Medienbildungskonzepte der jeweiligen Schule unterstützen. Hierfür werden Rahmenverträge für IT-Ausstattungsgegenstände ausgeschrieben, aus denen die Schulen in einem - durch die Landeshauptstadt Dresden gesteckten Rahmen - die IT-Ausstattung individuell gemäß des Fördermittelantrags und der Medienbildungskonzepte auswählen können.
Welche Maßnahmen konnten bisher umgesetzt werden?
Auf Grund der Corona-Pandemie kann Präsenzunterricht seit geraumer Zeit für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler nur eingeschränkt stattfinden und muss durch digitale Angebote ergänzt werden. Um dies zu erreichen wurden den Schulen, mittels Sofortausstattungsprogramm (Mobile-Endgeräte-Förderverordnung Sachsen), im November 2020 zusätzliche 4.300 Notebooks zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Der Schulträger überlässt es den Schulen selbst zu entscheiden, welche Kinder Geräte erhalten. Im Fokus sollen jedoch Kinder und Jugendliche stehen, bei denen soziale Ungleichgewichte ausgeglichen werden müssen.
Was muss für die Einrichtung digitaler Unterrichtsangebote getan werden?
Für die Einrichtung digitaler Unterrichtsangebote müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schulung der Lehrkräfte
- Einbindung in die individuellen Unterrichtskonzepte der Schule
- Fortschreibung der schulischen Medienbildungskonzepte
Wird aus dem DigitalPakt auch der Glasfaseranschluss für die Schulen finanziert?
Nein, der Glasfaseranschluss wird nicht über den Digitalpakt finanziert. Alle Schulen werden durch die SachsenEnergie ans Glasfasernetz der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen. Bis zum Ende des Jahres 2023 sollen alle kommunalen Schulen erschlossen sein.
Wie geht es mit Service und Support der technischen Ausstattungen weiter?
Es ist unabhängig vom DigitalPakt Schule die Aufgabe des Schulträgers den Betrieb, Support und die Wartung der IT-Technik in den Schulen sicherzustellen. Das Schulverwaltungsamt hat dafür den Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen und die Dresden-IT GmbH vertraglich gebunden. Die Arbeiten erfolgen gemäß des bestehenden Betriebskonzeptes und des Medienentwicklungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. In einem mehrstufigen Supportverfahren wird mit Hilfe eines Ticketsystems die Bearbeitung der Störung von der qualifizierten Störungsmeldung durch die Schule bis zur Beseitigung überwacht.
Weitere Informationen
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BMBF: Weitere Informationen zum DigitalPakt stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
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Der Freistaat Sachsen wird regelmäßig Informationen auf seiner Internetseite zur Digitalen Schule veröffentlichen und aktualisieren.