Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/orientierungshilfen/Kindertagesbetreuung.php 27.02.2024 12:21:03 Uhr 04.12.2024 03:20:37 Uhr |
Kindertagesbetreuung
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Dresden. Sie erfahren und entdecken die Vorteile der Kindertagesbetreuung. Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung in Dresden. Hier finden Sie auch mehrsprachige Informationen zu diesem Thema.
Kindertagesbetreuung in Dresden bedeutet, dass ihr Kind eine Kindertageseinrichtung (auch kurz "Kita" genannt) oder Kindertagespflegestelle besuchen kann. Dort betreuen ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher Ihre Kinder. Sie sorgen dafür, dass sie unbeschwert miteinander spielen, lachen, lernen und in Kontakt mit der deutschen Sprache kommen. Das bedeutet, dass Ihre Kinder auch Deutsch lernen und gut auf die Schule vorbereitet werden. Das ist sehr wichtig für die Zukunft Ihrer Kinder.
Sind die Kinder in der Kita, haben Mütter und Väter Zeit für einen Sprachkurs oder für eine Berufstätigkeit. Mit der deutschen Sprache können Sie sich besser verständigen – in Behörden, in der Schule, beim Arzt oder mit Ihrer Sozialarbeiterin und Ihrem Sozialarbeiter. Besonders Frauen, die Deutsch sprechen, können viele Wege allein erledigen: zur Kita, zur Schule, zum Frauentreff.
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie einen ersten Überblick und grundlegende Informationen zu diesem Thema und erfahren etwas über verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung in Dresden. Zusätzlich entdecken Sie viele Vorteile, die die Kindertagesbetreuung mit sich bringt.
Formen der Kindertagesbetreuung in Dresden
Es gibt verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung in Dresden. Dazu zählen die Krippe, die Kindertagespflegestelle, der Kindergarten und der Hort.
In der Krippe werden Kinder unter 3 Jahren betreut. Ihr Kind lernt in der Krippe viele andere Kinder kennen. In der Krippe gibt es mehrere Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder. Die Erzieherinnen und Erzieher betreuen Ihr Kind.
Die Kindertagespflegestelle kann man mit einer Kinderkrippe vergleichen. In der Kindertagespflegestelle gibt es aber maximal fünf Kinder in einer Gruppe. Das heißt, es ist so ähnlich, wie in einer Familie. Die Personen, die Ihre Kinder betreuen, heißen Tagesmutter oder Tagesvater.
In den Kindergarten können Kinder ab 3 Jahren gehen, bis sie in die Schule kommen. Auch im Kindergarten gibt es viele andere Kinder im gleichen Alter. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im Kindergarten und betreuen die Kinder.
Wenn Ihre Kinder in die Schule gehen, können sie vor und nach dem Unterricht mit anderen Kindern den Hort besuchen. Der Hort ist eine andere Form der Kindertagesbetreuung für die Schulkinder von der 1. bis zur 4. Klasse. Der Hort findet meist in der Schule selbst oder in der Nähe statt.
Was kostet Kindertagesbetreuung?
Die Kindertagesbetreuung kostet überall in der Stadt gleich viel. Diese Kosten werden auch Elternbeiträge genannt. Elternbeiträge sind Ausgaben, die Sie monatlich für die Kindertagesbetreuung zahlen müssen. Die Höhe des Elternbeitrages ist von der Form der Kindertagesbetreuung und Kinderbetreuungszeit abhängig. Die Betreuung in der Kinderkrippe und in der Kindertagespflegestelle kostet gleich. Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zu Elternbeiträge, Verpflegungskosten, sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten für Mittagsverpflegung, usw.:
Weitere Informationen zu den gültigen Elternbeiträgen finden Sie im Merkblatt:
Finanzielle Unterstützung für die Kindertagesbetreuung
Wenn Sie mehrere Kinder haben, Ihre Kinder alleine erziehen, wenig Geld haben oder einer der folgenden Sozialleistungen beziehen (Bürgergeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, Wohngeld), können Sie finanzielle Unterstützung bekommen. Das bedeutet, dass Sie weniger oder sogar gar nichts monatlich für die Kindertagesbetreuung zahlen müssen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Erlass und Ermäßigung“. Er muss in der Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung gestellt werden.
Wann und wie beantrage ich einen Kita-Platz?
In Deutschland haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Sobald Sie nach Dresden gezogen sind und registriert sind, können Sie für Ihr Kind einen Kita-Platz beantragen. Das geht frühestens mit Geburt Ihres Kindes. Der Antrag sollte bis acht Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gemacht werden.
Die Anmeldung
Ihr Kind können Sie nach der Geburt in einer Kindertageseinrichtung (auch kurz "Kita" genannt) oder in einer Kindertagespflegestelle anmelden. Die Anmeldung ist online über das Kitaportal möglich:
Wichtige Informationen zur Anmeldung finden sie unter diesem Link:
Im Kitaportal können Sie Ihr Kind online in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle anmelden. Für die Online-Anmeldung mit dem Kitaportal müssen Sie sich ein Benutzerkonto auf der Internetseite des Kitaportals anlegen. Das Kitaportal gibt es in den Sprachen Deutsch und Englisch. Sie können online jederzeit und von jedem Internetanschluss auf das Kitaportal zugreifen. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen und eine Anleitung zum Kitaportal auf Deutsch und Englisch:
Die Vermittlung
Die Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung unterstützt Sie bei der Suche einer Einrichtung bis hin zur Vermittlung und bietet dazu persönliche Termine an. Auf Wunsch kann Ihnen für den Termin eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden. Für einen persönlichen Termin mit sprachlicher Unterstützung können Geflüchtete zusätzlich mit ihrer Flüchtlingssozialarbeiterin oder mit ihrem Flüchtlingssozialmitarbeiter (oder kurz Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter genannt) sprechen.
In einem persönlichen Beratungstermin informiert Sie die Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle zusätzlich zu folgenden wichtigen Themen der Kindertagesbetreuung in Dresden:
- Schritte bis zum Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Kita-Platz
- Berechnung des monatlichen Elternbeitrages für einen Kita-Platz
- Antragstellung einer Ermäßigung oder eines Erlasses für den Elternbeitrag
- Versorgung der Kinder mit Essen in der Kita
- Finanzielle Unterstützung für das Mittagessen in der Kita
- Umgang mit Krankheiten in der Kita
- Schutz durch Versicherungen und Erste Hilfe in der Kita
Überblick über Kindertageseinrichtungen in Dresden
In Dresden gibt es viele Kitas und Kindertagespflegestellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb ein persönliches Gespräch, um einen Kita-Platz auszuwählen und zu beantragen.
Sie finden im Internet ein Verzeichnis der Angebote zur Kindertagesbetreuung. Das Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ermöglicht Ihnen die Suche nach verschiedenen Kriterien. Die Ergebnisliste kann online angesehen oder heruntergeladen werden. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen laden außerdem zu Tagen der offenen Tür, zu offenen Hausführungen oder Informationselternabenden ein. Persönlich beraten werden Sie in der Zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle zu Betreuungsangeboten. Sie finden das Verzeichnis:
Weitere Informationen für zugewanderte Eltern
Der Informationshandzettel für zugewanderte Eltern über die Kindertagesbetreuung in Dresden liefert Ihnen weitere wichtige Informationen zu Kindertageseinrichtungen in Dresden. Sie finden den Informationsflyer auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Französisch und Spanisch:
- Handzettel für zugewanderte Eltern (Deutsch) (*.pdf, 143 KB)
- Handouts for immigrant parents (English) (*.pdf, 659 KB)
- Роздатковий матеріал для батьків-іммігрантів(українська) (*.pdf, 141 KB)
- Раздаточный материал для родителей-иммигрантов(Русский) (*.pdf, 168 KB)
- Document à distribuer aux parents immigrants (Français) (*.pdf, 668 KB)
- Folleto para padres inmigrantes (Español) (*.pdf, 667 KB)
Wichtige Kontakte für Fragen zur Vermittlung von Kita-Plätzen
Amt für Kindertagesbetreuung Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle:
Besucheranschrift
Amt für Kindertagesbetreuung
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Telefon
0351-4885051
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
Postanschrift
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Postfach 120020
01001 Dresden
für Fragen zur Vermittlung von Kita-Plätzen:
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Besucheranschrift
Amt für Kindertagesbetreuung
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Haus E, 2. Etage
Telefon
0351-4885051
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
für Fragen zu Elternbeiträgen:
Besucheranschrift
Amt für Kindertagesbetreuung
Beitragsstelle
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Haus E, 2. Etage
Telefon
0351-4885080
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
für Fragen zur Ermäßigung des Mittagessengeldes in der Kita:
Besucheranschrift
Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Erdgeschoss
Telefon
0351-4884815
E-Mail
bildungspaket@dresden.de
Für weitere Fragen kontaktieren Sie auch ihre Flüchtlingssozialarbeiter/-innen oder die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene