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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte.php 16.10.2025 10:48:31 Uhr 05.12.2025 03:46:29 Uhr |
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Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Die Aufgabenstellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Die Art. 8 und 18 der Sächsischen Verfassung greifen diese Intention auf:
"Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes." (Art. 8)
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt." (Art. 18)
Bibliothek zu Gleichstellungsfragen
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte verfügt in ihren Räumlichkeiten über eine umfangreiche Bibliothek. Literatur erhalten Sie u. a. zu den Fachbereichen "Gleichstellungspolitik / Politik & Gesellschaft", "Familie / Vereinbarkeit & Beruf / Kinder- & Jugendarbeit", "Gesundheit" und "Geschichte & Forschung" sowie viele mehr. Zu den Sprechzeiten können Sie bei Interesse die Bücher kostenlos entleihen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ziel der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit aller Geschlechter in allen Lebensbereichen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit durch Veranstaltungen, Seminare, Medienarbeit, Aktionen, Informationen, Broschüren, Themenjahre
- Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern in Dresden durch Erarbeitung eines periodischen Situationsberichtes
- Abbau bestehender und Vermeidung künftiger Benachteiligung durch Initiierung von Projekten und durch Auseinandersetzung mit der Situation in der Kommune
- Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Stadtplanung, Umweltschutz / Klima und so weiter und des gesamten sozialen Umfeldes durch
- Einflussnahme in relevanten Gremien
- Einbringen von gleichstellungsrelevanten Anliegen und Forderungen und
- Sichtung der Stadtratsvorlagen und Erarbeiten von Stellungnahmen
- Zusammenarbeit mit Stadträtinnen und Stadträten, Personalrat, Verbänden, Vereinen und Organisationen, Förderung Netzwerkarbeit
- Begleitung und Kontrolle der Arbeit der einzelnen Fachämter in Bezug auf Gleichstellungsfragen
- Unterstützung von Existenzgründerinnen / Unternehmerinnen durch Information und Vernetzung
- Erstberatung von Rat suchenden Frauen und Männern im Einzelfall
- Unterstützung der Tätigkeit von Dresdner Einrichtungen und Initiativen für Frauen und Mädchen sowie für Jungen- und Männerprojekte
- Unterstützung der geschlechtersensiblen Arbeit mit Mädchen und Jungen
- Unterstützung von Frauen und Männern in besonderen Lebenslagen und -situationen (zum Beispiel für Alleinerziehende, bei häuslicher Gewalt)
- Begleitung der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in der Verwaltung
- Förderung des LSBTTIQ*-Ansatzes (= Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Queer und sonstige)
- Steuerung der Beratung zur Umsetzung der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" und den daraus resultierenden Gleichstellungs-Aktionsplänen für Dresden
Kontakt
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Lingnerallee 3
01069 Dresden
1. Etage, Zimmer 2123 bis 2127
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung