Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte.php 15.11.2023 14:45:27 Uhr 28.04.2024 09:07:04 Uhr

Gleichstellungsbeauftragte

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Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es:

  • "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Die Art. 8 und 18 der Sächsischen Verfassung greifen diese Intention auf:

  • "Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes." (Art. 8)
  • "Frauen und Männer sind gleichberechtigt." (Art. 18)

Beantragung von Fördermitteln für Gleichstellungsvorhaben in der Landeshauptstadt Dresden

Allgemeine Hinweise

Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein Budget zur Förderung von Gleichstellungsvorhaben in der Landeshauptstadt Dresden. Grundlage für die Vergabe ist die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 12. Mai 2016.

Die Richtlinie und Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Folgenden.

Die Anlagen zur Richtlinie erhalten Sie auf Anfrage bei uns im Büro.

  • Antragsfrist für die institutionelle Förderung: 15. September des Vorjahres 
  • Antragsfrist für die Projektförderung: jeweils 12 Wochen vor Projektbeginn

Hinweise für die digitale Beantragung von Fördermitteln über das Fördermittelportal

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung bei der Gleichstellungsbeauftragten das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden. Zunächst ist nur die Beantragung der Fördermittel über das Portal möglich, perspektivisch wird auch die Einreichung von aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplänen und Verwendungsnachweisen über das Portal möglich sein.

Folgend finden Sie Informationen und Hinweise, die Sie bei der Beantragung von Fördermitteln über das Fördermittelportal beachten sollten.

Auf Wunsch senden wir Ihnen außerdem eine Ausfüllhilfe, die Ihnen die Antragstellung erleichtert, im PDF-Format zu. Wenden Sie sich dafür bitte an uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Kontakt

Bei inhaltlichen Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte zu den angegebenen Zeiten an das Büro der Gleichstellungsbeauftragten.


Telefon 0351-4882088 0351-4882267
E-Mail gleichstellungsbeauftragte@dresden.de


Öffnungszeiten

Montag: 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 bis 11 Uhr

Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen an:


Bibliothek zu Gleichstellungsfragen

Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt in ihren Räumlichkeiten über eine umfangreiche Bibliothek. Literatur erhalten Sie u. a. zu den Fachbereichen "Gleichstellungspolitik / Politik & Gesellschaft", "Familie / Vereinbarkeit & Beruf / Kinder- & Jugendarbeit", "Gesundheit" und "Geschichte & Forschung" sowie viele mehr. Zu den Sprechzeiten können Sie bei Interesse die Bücher kostenlos entleihen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit durch Veranstaltungen, Seminare, Medienarbeit, Aktionen, Informationen, Broschüren, Themenjahre
  • Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern in Dresden durch Erarbeitung eines periodischen Situationsberichtes
  • Abbau bestehender und Vermeidung künftiger Benachteiligung durch Initiierung von Projekten und durch Auseinandersetzung mit der Situation in der Kommune
  • Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Stadtplanung, Umweltschutz / Klima und so weiter und des gesamten sozialen Umfeldes durch
    • Einflussnahme in relevanten Gremien
    • Einbringen von gleichstellungsrelevanten Anliegen und Forderungen und
    • Sichtung der Stadtratsvorlagen und Erarbeiten von Stellungnahmen
  • Zusammenarbeit mit Stadträtinnen und Stadträten, Personalrat, Verbänden, Vereinen und Organisationen, Förderung Netzwerkarbeit 
  • Begleitung und Kontrolle der Arbeit der einzelnen Fachämter in Bezug auf Gleichstellungsfragen
  • Unterstützung von Existenzgründerinnen / Unternehmerinnen durch Information und Vernetzung
  • Erstberatung von Rat suchenden Frauen und Männern im Einzelfall
  • Unterstützung der Tätigkeit von Dresdner Einrichtungen und Initiativen für Frauen und Mädchen sowie für Jungen- und Männerprojekte
  • Unterstützung der geschlechtersensiblen Arbeit mit Mädchen und Jungen
  • Unterstützung von Frauen und Männern in besonderen Lebenslagen und -situationen (zum Beispiel für Alleinerziehende, bei häuslicher Gewalt)
  • Begleitung der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in der Verwaltung
  • Förderung des LSBTTIQ*-Ansatzes (= Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Queer und sonstige)
  • Steuerung der Beratung zur Umsetzung der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" und den daraus resultierenden Gleichstellungs-Aktionsplänen für Dresden

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte

Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah


Besucheranschrift

Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 126


Themenstadtplan

Telefon 0351-4882813
E-Mail gleichstellungsbeauftragte@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann

Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
So steht es in Gesetzen.
In den Gesetzen steht, was Menschen tun dürfen.
Und was Menschen nicht tun dürfen.
Das wichtigste Gesetz in unserem Land
ist das Grund-Gesetz.

Die Regelungen im Grund-Gesetz haben Nummern.
Dazu sagen wir auch: Artikel.

In Artikel 3 Grund-Gesetz steht:
Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
Das muss immer wieder kontrolliert werden.
Darum kümmert sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.

In Sachsen gibt es noch ein weiteres wichtiges Gesetz.
Das ist die Verfassung.
In Artikel 8 der Sächsischen Verfassung steht:

  • Die Gleichstellung von Frauen und Männern
    ist Aufgabe des Landes.
  • Und Gleichstellung muss gefördert werden.

Und in Artikel 18 der Sächsischen Verfassung steht:

  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

Das muss immer wieder kontrolliert werden.
Darum kümmert sich die Regierung von Sachsen.

Richtlinie über die Förderung von Gleichstellung

Viele Menschen sollen sich um das Thema kümmern.
Darum sollen mehr Menschen lernen,
was man für die Gleichstellung tun kann.
Und die Menschen sollen sich
für die Gleichstellung einsetzen.
Sie sollen alles für die Gleichstellung
von Frauen und Männern machen.
Dafür gibt die Stadt Dresden Geld.

Wer das Geld bekommen kann,
steht in einer Richtlinie.
Bekommen kann man diese Papiere
im Büro der Beauftragten für Gleichstellung.
Im Internet kann man die Richtlinie auch lesen.

Bei Fragen zur Richtlinie, melden Sie sich im Büro.

Der Antrag für das Geld wird im Internet über ein Portal gestellt.
Das Portal heißt Fördermittel-Portal.

Bei Fragen zum Antrag und zum Portal, melden Sie sich im Büro.

Büro der Beauftragten für Gleichstellung:
Telefon: 0351 – 488-2267 // 0351 – 488-2088
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@dresden.de

Sprechzeiten:
Montag von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag von 9 bis 11 Uhr

Hier finden Sie die Richtlinie Gleichstellung.
Hier finden Sie das Portal.

Bibliothek zu Fragen zur Gleichstellung

Bei der Beauftragten für Gleichstellung
gibt es viele gedruckte Informationen.
Die stehen in Büchern und Heften.
Die Bücher können kostenlos ausgeliehen werden.
Zu den Sprech-Zeiten können Sie die Bücher
im Büro der Beauftragten abholen.

Die Beauftragte für Gleichstellung ist:
Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah
Telefon: 0351 – 488-2813
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@dresden.de

Adresse für Besuche:
Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
2. Etage
Zimmer 127

Öffnungszeiten:
Dienstag von 9 bis 17 Uhr
Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Adresse für Briefe:
Gleichstellungsbeauftragte
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Kontakt

Die Beauftragte für Gleichstellung ist:
Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah
Telefon: 0351 – 488-2813
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@dresden.de

Adresse für Besuche:
Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
2. Etage
Zimmer 126

Öffnungszeiten:
Dienstag von 9 bis 17 Uhr
Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Adresse für Briefe:
Gleichstellungsbeauftragte
Postfach 12 00 20
01001 Dresden