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https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte/portrait.php 06.10.2020 09:57:17 Uhr 29.03.2024 12:02:54 Uhr

Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sich vor

Seit dem 1. Januar 2012 ist Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah als kommunale Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann tätig.

Gleichstellung - ist das angesichts der gleichermaßen gesicherten Ausbildung, der beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen von Frauen und Männern, der bestehenden Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt noch ein Thema?

Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah: „Ja, es ist. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Wenn auch Frauen mittlerweile besser ausgebildet werden als je zuvor, gibt es immer wieder starke Anreize, ihre Potentiale im Erwerbssystem nicht ausreichend zu nutzen. Wenn auch das Thema „Väter in Elternzeit" mittlerweile anerkannt ist, gibt es immer noch Hürden, die es Männern erschweren, ihrem Wunsch nach (auch längerfristiger) Elternzeit nachzukommen. Frauen und Männer - so formuliert es die Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Bundesgleichstellungsbericht des Jahres 2011 (Seite 3) - stehen als Manager/-innen ihres Lebenslaufs vor unterschiedlichen Herausforderungen. Sie treffen auf ungleiche Voraussetzungen bei der Koordination von Anforderungen, die sich aus Aus- und Weiterbildung, Erwerbs- und Fürsorgearbeit sowie gesellschaftlichem Engagement ergeben. Eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik steht demzufolge vor der Aufgabe, nicht nur rechtliche und institutionelle Rahmungen den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen und damit traditionelle Rollenzuschreibungen aufzubrechen, sondern gleichzeitig das Leitbild gleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern im allgemeinen Bewusstsein zu verankern. Dabei ist es nach wie vor eine grundsätzliche Pflicht und eine Querschnittsaufgabe von Gleichstellungsarbeit, darauf zu achten, dass jedwede Entscheidung keine kurz- und/oder langfristigen Folgen für ein Geschlecht hat.

Die praktische Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist Aufgabe des Staates und seiner Organe, zu dem jede Kommunalverwaltung und jeder Stadtrat zählen. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bestehen zum Beispiel in der Beratung und Kontrolle von Ämtern zu gleichstellungsrelevanten Aufgaben, in einer engen Zusammenarbeit mit den Fraktionen des Stadtrates, in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, in der Unterstützung von thematisch einschlägigen Projekten und in der Offenlegung gesellschaftlicher Benachteiligungen von Frauen und Männern."