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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/foerderung-gleichstellungsvorhaben.php 16.10.2025 10:24:19 Uhr 05.12.2025 03:46:29 Uhr |
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Förderung von Gleichstellungsvorhaben
Allgemeine Hinweise
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein Budget zur Förderung von Gleichstellungsvorhaben in der Landeshauptstadt Dresden. Grundlage für die Vergabe sind die Fachförderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Je nach Zuwendungsart sind diese nach institutioneller Förderung (FFRL Gleichstellung-IF) und Projektförderung (FFRL Gleichstellung-PF) getrennt.
Die Richtlinien und Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Folgenden.
- Antragsfrist für die institutionelle Förderung: 15. September des Vorjahres
- Antragsfrist für die Projektförderung: jeweils acht Wochen vor Projektbeginn
Hinweise zur digitalen Beantragung über das Fördermittelportal
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung bei der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden. Zunächst sind nur die Beantragung der Fördermittel sowie die Einreichung von aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplänen über das Portal möglich. Perspektivisch wird auch die Einreichung von Verwendungsnachweisen möglich sein.
Folgend finden Sie Informationen und Hinweise, die Sie bei der Beantragung von Fördermitteln über das Fördermittelportal beachten sollten.
Auf Wunsch senden wir Ihnen außerdem eine Ausfüllhilfe, die Ihnen die Antragstellung erleichtert, im PDF-Format zu. Wenden Sie sich dafür bitte an uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Hinweise für die Antragstellung
Richtlinien & Antragstellung (nicht barrierefrei)
- Fachförderrichtlinie Institutionelle Förderung (*.pdf, 113 KB)
- Fachförderrichtlinie Projektförderung (*.pdf, 131 KB)
- Hier gelangen Sie zum Fördermittelportal.
Kontakt
Bei inhaltlichen Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte zu den angegebenen Zeiten an das Büro der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
Öffnungszeiten
Montag: 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 bis 11 Uhr
Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen an: