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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/neustadt/projektfoerderung.php 28.10.2025 09:55:50 Uhr 01.11.2025 02:27:58 Uhr |
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Mein Projekt fördern lassen
Die Fachförderrichtline Stadtbezirke regelt die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben: Die Stadtbezirksbeiräte können direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.
Stadtbezirksamtsleiter André Barth: „Gerade die kleinen Projekte, die von der Bewohnerschaft oder den Vereinen für ihren eigenen Stadtteil initiiert werden, sind wichtig, um das örtliche Zusammenleben zu befördern. So wird bürgerschaftliches Engagement vielfältiger und Partizipation gestärkt."
Formalien
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
- Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Neustadt zu stellen.
Bei Fragen steht Ihnen das Stadtbezirksamt gern beratend zur Seite.
Erklärvideo:
Antrag und Informationen
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Antrag
Hier finden sie das Fördermittelportal der Stadt, über das reichen sie elektronisch den Antrag ein.
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Förderrichtlinie ab 1.1.2023
Seit 1.1.2023 gilt die neue Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL Stadtbezirke) vom 16.12.2022.
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FAQ Stadtbezirksförderrichtlinie 2024
Hier finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Stadtbezirksförderrichtlinie.
Formulare zum Download nach erfolgter Bewilligung
- Anlage 3 Eingangsbestätigung Rechtsbehelfsverzicht Neustadt (*.pdf, 339 KB)
- Anlage 4 Auszahlungsantrag Neustadt (*.pdf, 369 KB)
- Anlage 5 vereinfachter Verwendungsnachweis Neustadt (*.pdf, 517 KB)
- Anlage 5 Verwendungsnachweis Neustadt - Makroprojekt (*.pdf, 412 KB)
- Anlage 6 Publizitätsanforderungen Neustadt (*.pdf, 201 KB)
Förderlogos zum Download
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Vorgaben zur Verwendung der Förderlogos
(*.pdf,
1 MB)
Für die Verwendung der Förderlogos Stadtbezirksbeiräte gibt es bestimmte gestalterische Vorgaben entsprechend dem Erscheinungsbild der Landeshauptstadt Dresden. Diese sind bei Verwendung unbedingt zu beachten und umzusetzen.
- Logo zur Verwendung (Bilddatei) (*.jpeg, 220 KB)
- Logo zur Verwendung (pdf Datei) (*.pdf, 545 KB)
- schmales Logo zur Verwendung (Bilddatei) (*.jpeg, 204 KB)
- schmales Logo zur Verwendung (pdf Datei) (*.pdf, 540 KB)
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Stadtbezirksamt Neustadt
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Hoyerswerdaer Straße 3
Atrium am Rosengarten
01099 Dresden
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 9 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 - 18 Uhr