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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/nutzungsaenderung.php 11.12.2025 10:31:01 Uhr 14.12.2025 12:45:39 Uhr

Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf einer Baugenehmigung.

Beispiele für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen:

  • Die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen in Aufenthaltsräume
  • Die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen / Kurzzeitvermietung
  • Die Umnutzung von Wohngebäuden zu gewerblichen Gebäuden oder einzelnen Gewerberäumen
  • Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Pferdestalls im Außenbereich durch Personen ohne landwirtschaftlichen Betrieb
  • Nutzungsänderungen, bei denen andere planungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, insbesondere solche, die die Art der baulichen Nutzung betreffen