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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/nutzungsaenderung.php 11.12.2025 10:31:01 Uhr 14.12.2025 12:45:39 Uhr |
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Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf einer Baugenehmigung.
Beispiele für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen:
- Die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen in Aufenthaltsräume
- Die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen / Kurzzeitvermietung
- Die Umnutzung von Wohngebäuden zu gewerblichen Gebäuden oder einzelnen Gewerberäumen
- Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Pferdestalls im Außenbereich durch Personen ohne landwirtschaftlichen Betrieb
- Nutzungsänderungen, bei denen andere planungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, insbesondere solche, die die Art der baulichen Nutzung betreffen
Antragstellung
Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Für eine in diesem Zusammenhang geplante Werbeanlage mit einer Gesamtansichtsfläche ab 1 m² Ansichtsfläche, gibt es gesonderte bauaufsichtlich eingeführte Vordrucke, die Sie über das Anliegen Werbeanlagen aufrufen können.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, im Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS) die für Ihr Grundstück geltenden Baurechtszustände abzufragen.
Wichtige Hinweise und Informationsblätter
Detaillierte Hinweise zu diesen Themen geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:
Informationen, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.
Die örtlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im
Weitere Informationsblätter finden Sie unter:
Kontakt
Kontakt
Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
Besucheranschrift
Waisenhaustraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
SGL Zentrale Antrags- u. Vorprüfstelle
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden