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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/genehmigungsfreistellung.php 11.12.2025 11:41:16 Uhr 15.12.2025 16:41:19 Uhr |
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Genehmigungsfreistellung
Voraussetzungen und Ausnahmen
Ein Bauvorhaben ist nach § 62 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) in der Genehmigungsfreistellung einzureichen, wenn:
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Lage im Bebauungsplan oder Innenbereich
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es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder § 12, 30 Abs. 2 BauGB liegt
(rechtskräftiger qualifizierter Bebauungsplan) und den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht
oder -
es im Anwendungsbereich des § 34 BauGB liegt und es sich um die Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben handelt.
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Weitere Voraussetzungen
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die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
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die Gemeinde nicht innerhalb von drei Wochen erklärt,
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dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder
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dass eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt wird.
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Die Genehmigungsfreistellung gilt nicht für:
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Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 4 SächsBO
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Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG bzw. SächsUVPG
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Vorhaben im Achtungsabstand eines Betriebsbereichs nach § 3 Abs. 5a BImSchG, wenn
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dadurch Gebäude entstehen, die dem Wohnen dienen und mehr als 5.000 m² Brutto-Grundfläche aufweisen, oder
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es sich um öffentlich zugängliche bauliche Anlagen handelt, die die gleichzeitige Nutzung durch mehr als 100 zusätzliche Besucher ermöglichen.
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Antragsstellung
Die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung können Sie elektronisch über das Landesportal einreichen. Den Zugang finden Sie unter folgendem Link:
Alternativ ist die Einreichung in Papierform weiterhin möglich. Die Unterlagen werden in 1-facher Ausfertigung benötigt.
Vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser ist in der Erklärung zu geschützten Gehölzen zu bestätigen,
- dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
- dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.
Die Satzung zum Gehölzschutz finden Sie unter folgendem Link: Satzung zum Gehölzschutz
Zur Nachweisführung für die Erfüllung der sich aus der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung - StGaFaS) ergebenden Verpflichtung nutzen Sie bitte das oben genannte Formular.
Die am 29. Juni 2018 beschlossene Satzung mit der Richtzahltabelle für den notwendigen Bedarf an Stellplätzen/Abstellplätzen.
Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Wichtige Hinweise und Informationsblätter
Folgende Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) werden erst bei Ausführung des Vorhabens benötigt:
Mit dem Formular Baubeginnsanzeige gem. § 72 Abs.8 SächsBO ist vom Bauherren der Ausführungsbeginn des Vorhabens und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.
Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:
Den statistischen Erhebungsbogen für Genehmigungsfreistellungen finden Sie unter:
Informationen, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.
Die örtlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in finden Sie im
Kontakt
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Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
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SGL Zentrale Antrags- u. Vorprüfstelle
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