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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/werbeanlagen.php 10.12.2025 14:47:32 Uhr 15.12.2025 13:49:05 Uhr |
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Werbeanlagen
Für die Aufstellung von Werbeanlagen ist gemäß § 68 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) eine Baugenehmigung erforderlich.
Antragstellung
Folgende vorgeschriebene Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sind zu verwenden:
Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die für Ihr Grundstück geltenden Baurechtszustände abzufragen.
Hinweise und Informationsblätter
Vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser ist in der Erklärung zu geschützten Gehölzen zu bestätigen,
- dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
- dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.
Mit der zum 01.03.2021 in Kraft getretenen Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) entfällt der bisherige § 19 (2) Nr. 3, wonach die Schutzmöglichkeiten für Gehölze durch den Landesgesetzgeber beschränkt wurden.
Es wird an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Wegfall dieser Regelung die Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung vom 25.11.1999 wieder in vollem Umfang Gültigkeit hat.
Beispielsweise sind damit auch auf bebauten Grundstücken Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 30 cm wieder geschützt.
Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Bei Bauanträgen zu digitalen Werbetafeln sind besondere Angaben zu machen. Die Prüfung des Antrages erfolgt u.a. bezüglich einer Beeinträchtigung des fließenden Fahrzeugverkehrs und bezogen auf den jeweiligen Standort. Dafür hat das Straßen- und Tiefbauamt folgendes Datenblatt entwickelt:
Ansprechpartner zum Thema ist das Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Werbeanlagen / Fliegende Bauten.
Meldungen über unerlaubte Werbeträger/Plakatierung im nichtöffentlichen Raum richten Sie bitte an das Bauaufsichtsamt, SG Werbeanlagen/Fiegende Bauten.
Meldung über unerlaubte Werbeträger/Plakatierungen im öffentlichen Straßenraum richten Sie bitte an das Straßen- und Tiefbauamt, SG Straßenverwaltung sonst. Sondernutz. (SONU).
Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter:
Kontakt
Kontakt
Werbeanlagen/ Fliegende Bauten (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
SGL Werbeanlagen/ Fliegende Bauten
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01069 Dresden