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SG Werbeanlagen/ Fliegende Bauten

Die Sach­gruppe Werbeanlagen / Fliegende Bauten begleitet bauordnungs­rechtliche Verfahren zu temporären und dauerhaften baulichen Anlagen wie Werbeanlagen und „fliegenden Bauten“ im Stadtgebiet Dresden.

Aufgaben im Überblick

  • Prüfung und Genehmigung von Werbeanlagen im Sinne der bauordnungs- und bauaufsichts­rechtlichen Vorschriften
  • Genehmigung von „fliegenden Bauten“ (z. B. temporäre Bauten, Sonder­anlagen) inklusive Nutzungsabnahme
  • Verwaltung und Prüfung der Anträge, Aktenführung sowie Auskunft zu laufenden Verfahren und bereits erteilten Genehmigungen
  • Überwachung der Ausführung genehmigter Anlagen und ggf. Einleitung erforderlicher ordnungs­rechtlicher Maßnahmen bei Verstößen