Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baurechtsauskunft_d115.php 09.02.2018 08:01:35 Uhr 04.12.2024 07:08:19 Uhr |
Baurechtsauskunft
Baurechtauskunft einholen
Vor der Einreichung eines Bauantrages/Vorbescheides haben Sie zur Gewährleistung einer höheren Planungssicherheit die Möglichkeit, im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS), eine schriftliche, rechtsverbindliche, kostenpflichtige Auskunft zu den auf Ihrem Grundstück geltenden, nachfolgend aufgeführten Baurechtszuständen abzufordern.
Bauschutzbereiche nach LuftVG - Flughafen
Altlasten
Baubeschränkungsbereiche nach BBergG
Baubeschränkungsbereiche nach FStrG - Autobahn
Baulasten
Bauschutzbereiche nach LuftVG - Flugsicherung
Besonders geschützte Biotope
Besonders wertvolle Gehölze
Erhaltungssatzungen
FFH-Gebiete
Flurbereinigungsverfahren
Friedhöfe (mit Abstandsfläche)
Geschützte Landschaftsbestandteile
Gestaltungssatzungen
Grundwasseraufschlüsse Übersicht
Hohlraumgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Naturdenkmale
Naturschutzgebiete
Planfeststellungsverfahren
Prüfbereich Gewässer
Radonrisikoklassen
Sanierungssatzungen nach §§ 34,35 BauGB
SPA-Gebiete
Sperrbezirksverordnung
Stadtumbau Ost - Aufwertung
Stadtumbau Ost - Rückbau
Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Städtebaulicher Denkmalschutz
Trinkwasserschutzgebiete
Umlegungsverfahren
Verdachtsfläche bergbaulicher u.a. anthrop. radioaktiver Kontaminationen
Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Veränderungssperren
Vorkaufsrechtssatzungen
Waldgrenze nach § 2 SächsWaldG (mit Waldabstand)
zentrale Versorgungsbereiche
Informationen darüber, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.
Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung sowie insbesondere eine umfassende baurechtliche Beratung erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).
Zudem steht Ihnen das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Bauschutzbereiche nach LuftVG - Flughafen
- Bauschutzbereich nach LuftVG - Anflugsektor 10 km
- Bauschutzbereich nachLuftVG - Anflugsektor 15 km
- Bauschutzbereich nachLuftVG - Anflugsektor 4 km
- Bauschutzbereich nachLuftVG - Anflugsektor 6 km
- Bauschutzbereich nach LuftVG - 4 km Umkreis
- Bauschutzbereich nach LuftVG - 6 km Umkreis
- Bauschutzbereich nach LuftVG - Umkreis Flughafen 1,5 km
- Bebauungspläne
- VE- oder VB-Pläne
- Archäologische Kulturdenkmale nach SächsDSchG
- Denkmalschutzsatzungen
- Gartendenkmale zu Kulturdenkmale
- Kulturdenkmale - Gebäude
- Kulturdenkmale - Plätze
- Kulturdenkmale - sonstige Bauwerke
- Kulturdenkmale - Steinmale
- Kulturdenkmale - Teilgebäude
- Nebenanlagen zu Kulturdenkmale
- Sachgesamtheiten zu Kulturdenkmale
- Fläche des ÜG Elbe vom 25.10.2004, zuletzt geändert am 01.10.2018
- Fläche des ÜG Lockwitzbach vom 24.07.2006
- Überschwemmungsgebiete der Gewässer zweiter Ordnung
- Außenlärmpegel - Nacht
- Außenlärmpegel - Tag
- Nacht - Schutzzone
- Nachts 6 Ereignisse mit mindestens 53 dB(A) innen (Langzeitprognose)
- Tag - Schutzzone 1
- Tag - Schutzzone 2
- Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz
- Überschwemmungsgefährdetes Gebiet für die Elbe, zuletzt aktualisiert am 01.10.2018
Altlasten
Baubeschränkungsbereiche nach BBergG
Baubeschränkungsbereiche nach FStrG - Autobahn
Baulasten
Bauschutzbereiche nach LuftVG - Flugsicherung
Besonders geschützte Biotope
Besonders wertvolle Gehölze
Erhaltungssatzungen
FFH-Gebiete
Flurbereinigungsverfahren
Friedhöfe (mit Abstandsfläche)
Geschützte Landschaftsbestandteile
Gestaltungssatzungen
Grundwasseraufschlüsse Übersicht
Hohlraumgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Naturdenkmale
Naturschutzgebiete
Planfeststellungsverfahren
Prüfbereich Gewässer
Radonrisikoklassen
Sanierungssatzungen nach §§ 34,35 BauGB
SPA-Gebiete
Sperrbezirksverordnung
Stadtumbau Ost - Aufwertung
Stadtumbau Ost - Rückbau
Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Städtebaulicher Denkmalschutz
Trinkwasserschutzgebiete
Umlegungsverfahren
Verdachtsfläche bergbaulicher u.a. anthrop. radioaktiver Kontaminationen
Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Veränderungssperren
Vorkaufsrechtssatzungen
Waldgrenze nach § 2 SächsWaldG (mit Waldabstand)
zentrale Versorgungsbereiche
Informationen darüber, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.
Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung sowie insbesondere eine umfassende baurechtliche Beratung erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).
Zudem steht Ihnen das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Die Mindestgebühr beträgt 35,00 EUR.Minimal Gebühren: 35,00 Euro
Zahlungsart: Überweisung