Für die Errichtung, Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist beim Bauaufsichtsamt eine Baugenehmigung nach § 63 SächsBO bzw. § 64 SächsBO (für Sonderbauten) zu beantragen.
Die Antragstellung ist formgebunden, und es sind die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern bekanntgegebenen Vordrucke zu verwenden. Zur Erstellung der notwendigen Bauvorlagen muss der
Bauherr einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beauftragen. Bauvorlageberechtigt sind nach § 65 (2) SächsBO beispielsweise Architekten oder in die bei der Ingenieurkammer Sachsen
geführten Liste als Bauvorlageberechtigte eingetragene Personen.
Für Werbeanlagen gibt es gesonderte bauaufsichtlich eingeführte Vordrucke, die Sie über das Anliegen Werbeanlagen aufrufen können.
Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).
In der ZAVS können Sie außerdem die für Ihr Grundstück geltenden Baurechtszustände (Baurechtsauskunft) abfragen. Die Baurechtsauskunft finden Sie unter dem gleichlautenden Stichwort bzw. auf dieser Seite in der zuständigen Organisationseinheit SG Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle.
Zudem steht Ihnen das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Am Bauherren-Service-Telefon werden keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungs-rechtlichen Anforderungen erteilt. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Formulare unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen sind.
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Gebührenfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Vorhabens. Besonderheit: Es wird ein Kostenvorschuss erhoben.
Zahlungsart: Überweisung
Zuständige Organisationseinheiten