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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/111/ratgeber/c_03.php 21.04.2023 12:01:06 Uhr 28.04.2024 12:07:48 Uhr

Rechtliche Aspekte

Tiere sind Mitgeschöpfe, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden müssen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Menschen dürfen zwar Tiere für ihre Bedürfnisse in Anspruch nehmen, dies darf aber nur in verantwortungsvoller Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen geschehen.

Weitere Informationen zum Tierschutz und zum Tierschutzgesetz:

Seit dem 1. Januar 2022 gelten strengere Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung.

Die neue Verordnung enthält Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde, die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für bestimmte aggressive Rassen.

Die aktuelle Tierschutz - Hundeverordnung können Sie hier als PDF herunterladen.

Im Land Sachsen gibt es seit dem Jahr 2000 ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Näheres über die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz können sie auf folgenden Seiten erfahren.