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https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/buergeschaftliches-engagement/kommunales-ehrenamtsbudget.php 01.03.2024 13:50:38 Uhr 28.04.2024 09:32:10 Uhr

Kommunales Ehrenamtsbudget

Anträge 2024

Auch im Jahr 2024 können Anträge voraussichtlich wieder eingereicht werden. Sobald der Förderaufruf gestartet wird, informieren wie Sie auf dieser Seite darüber.

Auch 2024 stehen voraussichtlich wieder Fördermittel des Kommunalen Ehrenamtsbudgets der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung. Die Abteilung Bürgeranliegen im Bürgermeisteramt vergibt diese Mittel, welche durch das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt an sächsische Kommunen ausgereicht werden, nach der Fachförderrichtlinie Soziales vom 24. März 2022. Im Zuge der Fortschreibung des Konzepts zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements 2021 bis 2027 ist darüber hinaus eine eigene Fachförderrichtlinie zum Gegenstand geplant.

Beim freiwilligen oder bürgerschaftlichen Engagement bringen sich Personen öffentlich, kooperativ, gemeinschaftlich, gemeinschaftsorientiert, nicht gewinnorientiert und freiwillig ein. Bürgerschaftliches Engagement umfasst auch das Ehrenamt im öffentlichen Funktionen und/oder legitimiert durch eine Wahl oder Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation.