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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/gruenes-dresden/baeume/baumfaellungen.php 04.11.2025 12:22:13 Uhr 05.12.2025 07:49:05 Uhr

Baumfällungen auf städtischen Grundstücken

Der Regiebtrieb Zentrale Technische Dienste fällt Roteichen an der Stübelallee (2007)
Der Regiebtrieb Zentrale Technische Dienste fällt Roteichen an der Stübelallee

Bäume prägen das Stadtbild, haben wichtige Funktionen und für manchen ist der Baum vor der Haustür ein guter Freund geworden. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen vielfältige Bemühungen, den Baumbestand in Dresden weiter zu erhöhen, um Klimaveränderungen abzumildern, die Artenvielfalt zu sichern und für Lebensqualität zu sorgen.

Stadtbäume und besonders Bäume an Straßen haben oft kein einfaches Leben. Ihr großes Wurzelsystem findet am Straßenrand kaum Platz und Luft. An vielen Standorten ist der Boden stark verdichtet oder versiegelt, so dass das Wachstum der Bäume gehemmt wird. Das extreme Stadtklima, Tausalze, Hundekot, Baumaßnahmen oder Anfahrschäden durch Verkehrsunfälle sind weitere Faktoren, die die Gesundheit der Bäume beeinflussen und zu Holzfäulen, Krankheits- und Schädlingsbefall führen können, die die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigen. Baumfällungen sind dann oft nicht mehr zu vermeiden. Die Entscheidung dafür wird nach Abwägung aller Alternativen gewissenhaft und verantwortungsvoll sowie auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getroffen und entsprechend dokumentiert (siehe dazu auch unser Thema „Verkehrssicherheit“).

Im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verzichten wir auf Fällarbeiten im Zeitraum vom 1. März bis 30. September (Ausnahme: Gefahr im Verzug).

Baumfällungen im Überblick

Mit der Veröffentlichung der Übersicht aktueller Baumfällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit möchten wir Sie über bevorstehende Fällungen in unserer Stadt informieren.

Zuständigkeiten für Baumfällungen

Für die Entscheidung, Genehmigung oder Durchführung von Fällungen in Dresden gibt es verschiedene  Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:  

Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

  • öffentliche Flächen 
    • alle Fragen rund um Planung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Kleingärten usw.
  • Waldflächen
    • genehmigungsfrei nach Gehölzschutzsatzung
    • Holzeinschlag im Rahmen der Forsteinrichtung geplant und durch den Stadtrat genehmigt
    • ohne Fällgenehmigung
  • Grünanlagen, Spielplätze, Straßenbäume, Schulfreiflächen

Entscheidung zur Fällung im Rahmen der Planung; Zustimmung/Beteiligung im Rahmen der Träger öffentlicher Belange

  • Fällgenehmigung durch das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
  • Ungeplante Fällungen: notwendige Fällungen im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen, zum Beispiel, wenn der Baum abgestorben oder nicht mehr verkehrssicher ist

Umweltamt

Baumfällungen auf Flächen und in Zuständigkeit Dritter

Zum Beispiel Bauvorhaben, Eigenbetriebe der LHD, Straßen- und Tiefbauamt, Planverfahren, Verkehrssicherheit:

  • Fällgenehmigung durch das Umweltamt (private Grundstücke) oder im Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben
  • überwiegender Teil der Fällungen liegt in der Verantwortung der Landeshauptstadt Dresden, zum Beispiel Hochbauprojekte (u. a. in Kitas, Schulen), Straßenbauvorhaben (u. a. Stadtbahn und Bebauungspläne)

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abt. Leistungsmanagement/ Vergabe Grün

Besucheranschrift

Waisenhausstraße 14
01069 Dresden

Postanschrift

Postfach 12 00 20
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Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
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Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich.

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