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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/gruenes-dresden/baeume/verkehrssicherheit.php 19.10.2017 12:04:30 Uhr 18.04.2024 23:23:22 Uhr

Bäume und Verkehrssicherheit

Eine Mitarbeiterin des städtischen Regiebetriebes kontrolliert mit einem Schonhammer einen Baum im Alaunpark
Mitarbeiterin des städtischen Regiebetriebes bei der Baumkontrolle im Alaunpark

Stadtbäume stehen oft dicht am Fahrbahnrand, an Wegen im Park oder auf Spielplätzen und Schulhöfen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Bäume gesund sind, einen sicheren Stand haben und von ihnen keine Gefahren für Menschen oder Sachwerte ausgehen. Die Bäume müssen "verkehrssicher" sein. Jeder Grundstückseigentümer hat deshalb eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, muss jeder Eigentümer den Zustand der Bäume auf seinem Grundstückes regelmäßig kontrollieren.

Diese Pflicht hat auch die Stadt Dresden. Auf der Grundlage einer anerkannten Fachrichtlinie kontrollieren wir die kommunalen Bäume regelmäßig. Das Intervall der Baumkontrollen richtet sich unter anderem nach dem Alter des Baumes, seinem Standort und eventuell bestehenden Vorschäden. Besondere Kontrollen finden nach extremen Wetterereignissen statt.

Die Kontrollen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Regiebetriebes und von Angestellten des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft durchgeführt. Im Einzelfall kontrollieren auch beauftragte Unternehmen.

Die geschulten Baumkontrolleure nutzen im Rahmen der Sichtkontrolle vom Boden aus unter anderem Schonhammer, Sondierstab und Fernglas. Die Baumkontrolleure dokumentieren Schadmerkmale an Wurzeln, Stamm und Krone sowie notwendige Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Es werden Baumpflegemaßnahmen festgelegt und die Stand- und Bruchsicherheit geprüft.

Wenn bei der Regelkontrolle Zweifel bleiben, müssen eingehende Untersuchungen wie beispielsweise Bohrwiderstandmessungen durchgeführt werden.

Bei besonders wertvollen Exemplaren werden öffentlich bestellte Gutachter hinzugezogen.

Ein Baum wird erst gefällt, wenn es nicht mehr möglich ist, durch geeignete Pflege- und Sicherungsmaßnahmen die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Wir sind zuständig für alle Fragen rund um Planung, Pflanzung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in Park-und Grünanlagen und auf Spielplätzen.