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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/aktuelles/info_egebuehren.php 26.01.2026 16:54:33 Uhr 31.01.2026 01:25:12 Uhr |
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Informationen zum elektronischen Gebührenbescheid
Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Abfallgebührenbescheid elektronisch zu erhalten – ganz ohne Postversand. Das ist ökologisch nachhaltiger, da kein Papier verbraucht wird und der Wegfall des Transports CO2-Emissionen einspart.
Der elektronische Gebührenbescheid kommt
Um Ihren Abfallgebührenbescheid unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards zu erhalten, brauchen Sie ein digitales Nutzerkonto. Wir empfehlen Ihnen, sich dieses rechtzeitig einzurichten:
- Privatpersonen: BundID
- Unternehmen: MeinUnternehmenskonto
Der elektronische Gebührenbescheid ist eine Alternative zum Papierbescheid. Seine Nutzung ist nicht verpflichtend.
Nutzerkonto für Privatpersonen
Nutzerkonto für Unternehmen
Was ändert sich für Sie?
- Sie erhalten Ihre Abfallgebührenbescheide künftig schnell, papierlos und sicher digital.
- Der Postversand entfällt, wenn Sie dem elektronischen Empfang zustimmen.
- Alle Bescheide werden übersichtlich in Ihrem Nutzerkonto abrufbar sein.
- Wichtig: Das jeweilige Nutzerkonto ist kein Dokumentenarchiv, welches Bescheide unbegrenzt vorhält. Es wird empfohlen, empfangene Bescheide lokal herunterzuladen und zu speichern.