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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/aktuelles/info_egebuehren.php 24.03.2026 12:11:57 Uhr 07.06.2026 19:25:54 Uhr

Elektronischer Gebührenbescheid

Ab April 2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Abfallgebührenbescheid elektronisch zu erhalten – ganz ohne Postversand. Das ist ökologisch nachhaltiger, da kein Papier verbraucht wird und der Wegfall des Transports CO2-Emissionen einspart.

Der elektronische Gebührenbescheid kommt

Mensch mit Katze vor einem Laptop

Um Ihren Abfallgebührenbescheid unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards zu erhalten, brauchen Sie ein digitales Nutzerkonto. Wir empfehlen Ihnen, sich dieses einmalig vorab einzurichten:

  • Privatpersonen: BundID
  • Unternehmen: Mein Unternehmenskonto

Der elektronische Gebührenbescheid ist eine Alternative zum Papierbescheid. Seine Nutzung ist nicht verpflichtend.

Schauen Sie auch in unsere FAQs zum Thema weiter unten auf der Seite. 

Zustimmung zum elektronischen Empfang

zum Online-Formular

Nachdem Sie Ihre Zustimmung zum elektronischen Empfang über dieses Formular erteilt haben, erhalten Sie zukünftig Ihre Gebührenbescheide quartalsweise in Ihrem Nutzerkonto zum Abruf.

Was ändert sich für Sie?

  • Sie erhalten Ihre Abfallgebührenbescheide künftig schnell, papierlos und sicher digital.
  • Der Postversand entfällt, wenn Sie dem elektronischen Empfang zustimmen.
  • Alle Bescheide werden übersichtlich in Ihrem Nutzerkonto abrufbar sein.
  • Wichtig: Das jeweilige Nutzerkonto ist kein Dokumentenarchiv, welches Bescheide unbegrenzt vorhält. Es wird empfohlen, empfangene Bescheide lokal herunterzuladen und zu speichern.