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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/aktuelles/info_egebuehren.php 09.09.2026 16:19:07 Uhr 15.09.2026 05:30:31 Uhr

Elektronischer Gebührenbescheid

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Abfallgebührenbescheid elektronisch zu erhalten – ganz ohne Postversand. Das ist ökologisch nachhaltiger, da kein Papier verbraucht wird und der Wegfall des Transports CO2-Emissionen einspart.

Der elektronische Gebührenbescheid kommt

Mensch mit Katze vor einem Laptop

Um Ihren Abfallgebührenbescheid unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards zu erhalten, brauchen Sie ein digitales Nutzerkonto. Wir empfehlen Ihnen, sich dieses einmalig vorab einzurichten:

  • Privatpersonen: BundID
  • Unternehmen: Mein Unternehmenskonto

Der elektronische Gebührenbescheid ist eine Alternative zum Papierbescheid. Seine Nutzung ist nicht verpflichtend.

Schauen Sie auch in unsere FAQs zum Thema weiter unten auf der Seite. 

Zustimmung zum elektronischen Empfang

zum Online-Formular

Nachdem Sie Ihre Zustimmung zum elektronischen Empfang über dieses Formular erteilt haben, erhalten Sie zukünftig Ihre Gebührenbescheide quartalsweise in Ihrem Nutzerkonto zum Abruf.

Hinweis: Die Zustimmung muss bis zum letzten Tag des laufenden Quartals erfolgen, um für den aktuellen Gebührenbescheid wirksam zu werden. Bei einer späteren Zustimmung erfolgt die Zustellung erst ab dem nächsten Quartal.

Was ändert sich für Sie?

  • Sie erhalten Ihre Abfallgebührenbescheide künftig schnell, papierlos und sicher digital.
  • Der Postversand entfällt, wenn Sie dem elektronischen Empfang zustimmen.
  • Alle Bescheide werden übersichtlich in Ihrem Nutzerkonto abrufbar sein.
  • Wichtig: Das jeweilige Nutzerkonto ist kein Dokumentenarchiv, welches Bescheide unbegrenzt vorhält. Es wird empfohlen, empfangene Bescheide lokal herunterzuladen und zu speichern.