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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/demokratie-respekt/lhp-NEU.php 13.03.2026 14:53:58 Uhr 16.03.2026 15:22:42 Uhr |
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Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden beteiligt sich mit einer Partnerschaft für Demokratie am Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Aktuell befindet sich das Programm in seiner dritten Förderperiode (2025 bis 2032). Die Dresdner Partnerschaft für Demokratie wurde bereits von 2015 bis 2024 durch „Demokratie leben!“ gefördert und konnte sich auch erfolgreich für eine weitere Förderperiode qualifizieren. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.
In der Partnerschaft kommen Akteurinnen und Akteure aus der Verwaltung, der kommunalen Politik und der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen, um ein demokratisches, respektvolles Miteinander zu gestalten. Die Landeshauptstadt Dresden erhält aus den Mitteln des Bundesprogramms eine jährliche Förderung in Höhe von 140.000 Euro, die durch eine Kofinanzierung des Landespräventionsrates Sachsen ergänzt wird.
Für die Umsetzung des Programms in der Landeshauptstadt Dresden und die Bewirtschaftung der Fördermittel ist das Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft zuständig. Unterstützt wird das federführende Amt von der externen Koordinierungs- und Fachstelle, die von Aktion Zivilcourage e. V. betrieben wird.
Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, die Projekte zur Demokratiestärkung umsetzen, können durch die Partnerschaft unterstützt und finanziell gefördert werden. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können in einem selbstorganisierten Jugendforum aktiv sein. Für die Förderung von Projekten von Jugendlichen kann dem Forum ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt werden.
Projektförderung im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie/Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Mit den Mitteln des Bundesprogramms können Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dresden stärken, demokratische Teilhabe unterstützen und sich gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Polarisierung engagieren, gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Die Projekte müssen vor Ort umgesetzt werden bzw. sich an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dresden richten. Förderfähig sind Maßnahmen, die den Zielen und Handlungsfeldern des Bundesprogramms und den im Förderaufruf genannten Kriterien entsprechen.
Im Jahr 2026 stehen 85.000 Euro für die Projektförderung zur Verfügung. Wir empfehlen, vor Antragstellung einen Beratungstermin mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie zu vereinbaren (E-Mail: fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de oder Telefon 0351-20298382). Für Erstantragstellende ist diese Beratung verpflichtend.
Projektanträge bis zum 15. April 2026 einreichen - Aufruf der Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Dresden zur Einreichung von Förderanträgen im Haushaltsjahr 2026
Projektanträge sind ab sofort bis zum 15. April 2026 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft unter Nutzung der erforderlichen Formulare einzureichen. Anträge sind zudem digital an demokratie@dresden.de zu schicken.
Weitere Informationen zum Verfahren, die Förderrichtlinie des Bundesprogramms und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage https://www.demokratie-dresden.de/forderung/ der externen Koordinierungs- und Fachstelle.
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch das Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Nur Anträge, die die Vorgaben des Aufrufes und der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich-fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Bündnisses der Partnerschaft für Demokratie, die eine Förderempfehlung aussprechen.
Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung bzw. der tatsächlichen Verfügbarkeit der Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann aus der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.
Hier geht es zum ausführlichen Förderaufruf:
Aufruf der Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Dresden zur Einreichung von Anträgen
auf Projektförderung aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Haushaltsjahr 2026
Antragsunterlagen
- Antragsformular (*.pdf, 438 KB)
- Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 20. November 2024 (*.pdf, 168 KB)
- Broschüre zum Lokalen Handlungsprogramm (*.pdf, 969 KB)
Detaillierte Informationen zur Projektförderung sind unter https://www.demokratie-dresden.de/ abrufbar.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier: https://www.demokratie-leben.de/
Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP)
Das Lokale Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) umfasst als kommunale Strategie konkrete Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen zur Demokratiestärkung. Bereits 2009 verabschiedete der Dresdner Stadtrat das „Lokale Handlungsprogramm für Demokratie und Toleranz und gegen Extremismus“ (V0170/09). Er stellte damit die Weichen für eine Förderung der Landeshauptstadt Dresden durch das Programm „Toleranz fördern -Kompetenz stärken (TFKS), das ab 2015 vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ersetzt wurde. Voraussetzung für die Beteiligung an diesen Programmen war die Umsetzung des Lokalen Handlungsprogramms, das durch die Förderung des Bundes Aufwertung und Unterstützung erfahren hat. So erhielt die Landeshauptstadt Dresden jährlich Fördermittel des Bundes für die Umsetzung des Lokalen Handlungsprogramms und von Projekten zivilgesellschaftlicher Träger. 2017 wurde das Handlungsprogramm nach beteiligungsorientierter Aktualisierung und Fortschreibung als Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden beschlossen. Es hat sich als geeignet erwiesen, das demokratische Miteinander im Gemeinwesen zu stärken und diesbezüglich ein kontinuierliches Zusammenwirken der Zivilgesellschaft und der kommunalen Verwaltung sowie stabile lokale Netzwerke zu Etablieren. Da der Entwicklungsprozess des Handlungsprogramms allein auf der lokalen Ebene lag, war es möglich, den besonderen Herausforderungen und Bedarfen, aber auch Ressourcen der Stadt Dresden gerecht zu werden.
Zusätzlich zur Förderung durch das Bundesprogramms „Demokratie leben!“ stellt die Landeshauptstadt im Rahmen der kommunalen Förderrichtlinie des LHP zusätzliche Mittel bereit, um zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich Demokratiestärkung zu unterstützen.
Hier geht es zum Lokalen Handlungsprogramm.
Projektförderung im Rahmen des Lokalen Handlungsprogramms für ein Vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP)
Aktuell stehen keine kommunalen Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten zur Verfügung.
Kontakt
Interne Koordinierung/ Federführendes Amt
Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft
Referentin für Demokratie und Zivilgesellschaft
Postanschrift
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft
Abteilung Bürgeranliegen
Postfach 120020
01001 Dresden
Koordinierungs- und Fachstelle
Aktion Zivilcourage e. V.
E-Mail fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de
Website https://demokratie-dresden.de/
Besucheranschrift
Lockwitzer Str. 4
01219 Dresden