Es können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die den Inhalten und Zielen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" bzw. des Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) entsprechen.
Um aus Mitteln der Partnerschaft für Demokratie gefördert zu werden, müssen Projekte die Kernziele des Bundesprogramms „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ verfolgen. Im Jahr 2025 liegt der Schwerpunkt dabei auf Maßnahmen, die die demokratische Partizipation und Mitbestimmung aller Dresdnerinnen und Dresdner stärken, Dialog und Meinungsaustausch anstoßen, Kompetenzen für einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und kontroversen Themen vermitteln und gegen Polarisierungen in der Gesellschaft wirken.
Die Handlungsfelder des Lokalen Handlungsprogramms und Projekte, die in diesem Rahmen gefördert werden, fokussieren folgende Ziele:
- die Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens
- den Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus
- die Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung
- die Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft.
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die bereits begonnen haben,
- Projekte, die reine Integrationsmaßnahmen sind (z. B. Sprach- oder Bildungskurse für Geflüchtete)
- Projekte und Maßnahmen, die nicht über ein klares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele verfügen,
- Projekte und Maßnahmen, die eine unspezifische Zielgruppe ansprechen und die Auswahl der Zielgruppe unter Bezug auf politische Rahmenbedingungen, lokale Ereignisse oder empirische Befunde nicht begründen können,
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch- Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.
Welche Förderhöhe können Sie beantragen?
Die Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!" gibt keine Obergrenze für die Förderung von Einzelprojekten vor.
Im Jahr 2025 stehen der Partnerschaft für Demokratie insgesamt 80.000,00 Euro für Projektförderungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir aus diesem Budget mehrere Projektträger und Einzelmaßnahmen unterstützen möchten.
Aus kommunalen Haushaltsmitteln des LHP können gemäß Fachförderrichtlinie jährlich pro Träger maximal 20.000,00 Euro bewilligt werden, die sich auf mehrere Projekte verteilen können.
Die Höhe der möglichen Fördersumme ist zum einen abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushalts- bzw. Bundesmitteln. Zum anderen korrespondiert der mögliche Zuwendungsbetrag mit der thematischen Relevanz, Komplexität, Reichweite, Dauer und nachhaltigen Wirkung des Vorhabens. D. h. lang andauernde Projekte (max. 12 Monate) mit zahlreichen Einzelaktivitäten, die große Zielgruppen ansprechen, langfristig wirken, zu einem großen Teil ehrenamtlich umgesetzt werden oder nachhaltige Impulse für bürgerschaftliches Engagement setzen, können eine vergleichsweise höhere Zuwendung erwarten.
Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Förderhöhe je Vorhaben rund 5.000,00 Euro.
Die Fördermittel werden zweckgebunden ausgegeben und sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Sämtliche Kosten müssen daher für die Zielerreichung erforderlich und nachweisbar sein.
Die maximale Zuwendungssumme kann in der Regel 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Ein Eigenanteil von 10 Prozent der Ausgaben, bestehend aus Eigen- und/ oder Drittmitteln ist in die Gesamtfinanzierung einzubringen.