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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/dresdenpass_d115.php 13.07.2023 11:50:55 Uhr 29.11.2023 20:45:08 Uhr

Dresden-Pass

Aktuelles

Dresden-Pass digital beantragen

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag bequem online zu stellen. Nutzen Sie dafür einfach unseren benutzerfreundlichen Online-Antrag, der Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess begleitet.

Hier geht es zur digitalen Antragsstellung.


Deutschland-Ticket

Dresdnerinnen und Dresdner mit geringem Einkommen können das Deutschland-Ticket zum Sozialtarif mit 50 Prozent Preisnachlass beantragen.


Aktuelle Pressemitteilungen

Wer kann den Dresden-Pass erhalten, und was für Vorteile kann ich bekommen, wo beantragt man den Dresden-Pass, und welche weitere Unterstützung bekommt man aufgrund des Dresden-Passes?
Was ist der Dresden-Pass?
Der Dresden-Pass berechtigt zum kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, zur kostenlosen Mietrechtsberatung sowie zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.

Servicetelefon: 0351/ 4 88 48 48

Wer kann einen Dresden-Pass erhalten?
Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bürgergeld oder Sozialgeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
  • Leistungen für Menschen, die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen
  • Kinder, deren Eltern Sozialhilfe erhalten
 
 
Welche Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?
  • Ermäßigungen beim Kauf von Fahrausweisen der DVB AG
  • Ermäßigung beim Kauf vom Deutschlandticket (49 € Ticket)
  • kostenlose Mietrechtsberatung
  • ermäßigter Eintritt in kommunale Sportstätten und Bädern
  • ermäßigte Schülerbeförderungskosten
  • kostenloser Ferienpass für Schüler von 6 bis 14 Jahren
  • Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung von 6 bis 18 Jahren
  • kostenfreie Teilnahme für Kinder und Jugendliche und ermäßigte Teilnahme für Erwachsene an den Kursen der JugendKunstschule Dresden mit ihren Außenstellen (u. a. Club Passage, Palitzschhof)
  • Erlass der Jahresgebühr in den Städtischen Bibliotheken Dresden
  • ermäßigter Eintritt in kulturelle Einrichtungen
  • einmal pro Jahr kostenfreie Abholung von Sperrmüll

Darüber hinaus gibt es weitere Anbieter, die Ermäßigungen zum Dresden-Pass auf eigene Verantwortung ermöglichen. Bitte beim jeweiligen Anbieter Informationen erfragen.

Wie kann der Dresden-Pass beantragt weden?
  • mit dem Antragsformular per Post
  • mit dem Onlineantrag
  • per E-Mail an dresden-pass@dresden.de
  • persönlich in der Junghansstraße 2

Wo bekommt man den Dresden-Pass?        
Den Dresden-Pass können Sie persönlich im Sozialamt abholen oder per Post zusenden lassen.
Auch in den Bürgerbüros können Sie den Dresden-Pass mit einem Termin abholen.

Welche Änderungen muss ich mitteilen? Wie geht das?
Sie müssen alle Änderungen in Ihren Lebensumständen, die sich auf den Dresden-Pass auswirken, sofort melden. Das betrifft insbesondere den Wegfall von Grundleistungen (beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag). Der Anspruch auf den Dresden-Pass fällt zeitgleich mit dem Ende der Grundleistung weg.
Wenn Sie bewusst falsche oder unvollständige Angaben machen, kann Ihnen der Pass ganz weggenommen werden und Sie müssen auch schon erhaltene Rabatte zurückzahlen.

 

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: kostenlos

Frist

Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Rückwirkend können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Gültigkeitszeitraum wird an die Dauer des Bezuges der Sozialleistung angelehnt und beträgt in der Regel ein Jahr. Der Dresden-Pass ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wenn Sie einen Dresden-Pass haben, können Sie eine Abo-Monatskarte bei Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) günstiger bekommen.

Sie haben keine Abo-Monatskarte?
Bei den Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) können Sie eine Abo-Monatskarte kaufen, dazu muss ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.
Den ausgefüllten Vertrag bzw. die Verlängerungsmitteilung senden Sie bitte zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Sozialamt.
(Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Sachgebiet Dresden-Pass, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.)
Das Sozialamt sendet den Vertrag weiter an die DVB-AG.

Sie haben einen Abo-Vertrag oder eine Abo-Monatskarte?
Dann können Sie mit ihrem Dresden-Pass zu den Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) gehen und die Vergünstigung erhalten.

Wie kann man das Deutschlandticket im Sozialtarif kaufen?
Das rabattierte Deutschlandticket zum Dresden-Pass gibt es nur bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB). Es ist in allen Servicepunkten und im Kundenzentrum am Postplatz erhältlich. Für das Sozialticket muss zuerst der zuvor im Sozialamt ausgestellte oder bereits genutzte Dresden-Pass, ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass), die Bankverbindung (EC-Karte oder Anmeldebescheinigung der Bank oder Sparkasse) und, soweit vorhanden, die DVB-Chipkarte vorgelegt werden. Auf eine gesonderte Bestätigung des Sozialamtes auf dem DVB-Antragsformular wird derzeit verzichtet, um den Wechsel noch einfacher zu machen.

Ab wann kann man das Deutschlandticket nutzen?
Nach dem Kauf bzw. Wechsel ist das Deutschlandticket im Sozialtarif ab dem Folgemonat einsatzbereit. Wer bis Donnerstag, 20. Juli 2023 wechselt, kann ab August 2023 deutschlandweit unterwegs sein.

Was passiert mit dem aktuellen Vertrag?
Wer bislang das Sozialticket als Abo-Monatskarte der DVB nutzt und vor Ablauf des Abonnement-Zeitraums mit dem Deutschlandticket zum Sozialtarif von nur 24,50 Euro pro Monat bundesweit fahren möchte, kann bei den DVB einen sofortigen Vertragswechsel beantragen. 

 

Frist

Der Vertrag oder die Verlängerungsmitteilung müssen vollständig ausgefüllt spätestens am 20. des laufenden Monats im Sozialamt vorliegen, um die ermäßigte Abo-Monatskarte im Folgemonat nutzen zu können.
Bei verspäteter Abgabe ist die Nutzung erst im darauffolgenden Monat möglich.

 
Dresdner Haushalte, die einen gültigen Dresden-Pass besitzen, können einmal im Jahr vier Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei zu Hause abholen und entsorgen lassen. Voraussetzung für die kostenfreie Sperrmüllabholung ist eine Antragstellung beim Sozialamt. Das Sozialamt löst daraufhin einen Auftrag im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft aus. Die Kosten für eine Standardabholung werden vom Sozialamt bezahlt.

Abfall-Info-Telefon: 03 51/ 48 89 63 3

Umfang der Sperrmüllabholung

Sie können pro Haushalt einmal im Kalenderjahr maximal vier Kubikmeter Sperrmüll abholen lassen. Zur Orientierung: Eine Drei-Sitzer-Couch oder ein zwei Meter langer Kleiderschrank ergeben zerlegt jeweils einen Kubikmeter gepressten Sperrmüll. Elektronische Teile sind zu entnehmen und separat zu entsorgen.
Prüfen Sie vorher, ob Sie Gebrauchtwaren zur weiteren Verwendung an andere abgeben können.
Nicht erlaubt sind Verpackungsabfälle, Haushaltsgroßgeräte, Elektro- und Elektronikgeräte, Kraftfahrzeugteile, Reifen, Metallschrott und Bauabfälle.

Ablauf der Sperrmüllabholung

Der beauftragte Entsorger teilt Ihnen innerhalb von vier Wochen per Post den Abholtermin mit. Die vorherige Bearbeitung im Sozialamt dauert wenige Tage. Für eine ordnungsgemäße Bereitstellung des Sperrmülles, entsprechend Ihrer Angaben, sind Sie als Besteller verantwortlich. Bitte stellen Sie die Gegenstände bis zur angegebenen Uhrzeit am Tag der Abholung vor das Grundstück der Abholadresse, maximal zehn Meter entfernt zur Straße, unfallsicher und verladebereit ab.
Bitte blockieren Sie dabei nicht die Gehwege. Stellen Sie mehr als vier Kubikmeter Sperrmüll oder andere Abfälle bereit, werden diese nicht mitgenommen. Falls dieser Fall eintritt, beräumen Sie diese Sachen zügig, da Sie sonst einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten können.

Kostenpflichtige Abholung aus der Wohnung oder dem Keller

Die Abholung aus der Wohnung oder dem Keller ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung des beauftragten Entsorgers. Der beauftragte Entsorger kontaktiert Sie zu den Kosten vorab. Danach können Sie entscheiden, ob Sie diese Leistung bestellen wollen. Der Sperrmüll muss auch bei der Abholung aus der Wohnung oder dem Keller soweit demontiert werden, dass eine Abholung durch zwei Personen sicher möglich ist. Sie erhalten nach der Abholung per Post eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Diese wird nicht vom Sozialamt übernommen. 

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