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https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/orientierungshilfen/sprache/deutsch-ausbildung-arbeit/job-bsk.php 20.01.2026 12:51:36 Uhr 31.01.2026 21:40:11 Uhr

Job-BSK und Bedarfsmeldung in Dresden

Die Berufssprachkurse für ausländische Arbeits- und Fachkräfte (Job-BSK) bieten eine individuelle Sprachförderung für einen bestimmten Beruf an.

Zugewanderten Arbeits- und Fachkräften können in Deutschland berufsbegleitend geförderte Sprachkurse besuchen. Diese Sprachkurse (Job-BSK) helfen ihnen ihre Sprachfertigkeiten für den Beruf auszubauen, den sie ausüben. Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Fokus der Job-BSK liegt auf

  • der Berufssprache, die im Arbeitsalltag relevant ist

  • dem Spracherwerb, der inhaltlich an die Bedarfe der Teilnehmenden angepasst ist

  • der Unterstützung beim Einstieg in Arbeit und der Einarbeitung bei noch geringeren Deutschkenntnissen.

Zielgruppe

  • beschäftigte Zugewanderte 

  • Arbeitssuchende, die bereits einen Arbeitsvertrag in Aussicht haben. 

  • Auszubildende aus gleichem Unternehmen wie weitere teilnehmende Beschäftigte, wenn es freie Kurskapazitäten gibt. 

  • notwendiges Sprachniveau A2 (Bei fehlendem Sprachnachweis wird das Sprachniveau durch den Sprachkursträger geprüft.)

Zeitliche und inhaltliche Einordnung

  • 100 bis 150 Unterrichtseinheiten

  • keine Prüfung am Ende des Kurses
  • hohe Flexibilität in der zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung

  • kleine Lerngruppen ab ca. 5 Teilnehmer

Kosten

  • Der Kostenbeitrag beträgt 50 % der gesamten Kurskosten, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro übersteigt. Bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung sind es 40.000 Euro. Der Kostenbeitrag ist derzeit 2,56 Euro je Unterrichtsstunde. Der Kostenbeitrag kann durch Arbeitgeber übernommen werden.

  • Sie zahlen keinen Beitrag zu den gesamten Kurskosten, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 Euro (bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung unter 40.000 Euro) liegt.

Anmeldung und Zulassung

  • Beschäftigte stellen den Antrag auf Teilnahmeberechtigung für einen Job-BSK direkt beim BAMF. Der Antrag kann online gestellt werden. Die Sprachkursträger können mit der Antragsstellung helfen.   

  • Arbeitslose und Arbeitssuchenden können die Zulassung über das Jobcenter oder Agentur für Arbeit erhalten, wenn eine Beschäftigung in Aussicht gestellt wird. 
  • Bei einer Genehmigung durch das BAMF erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung.

  • Die Kursanmeldung erfolgt direkt beim Kursträger vor Ort.

Hinweise und Hilfestellung zur Anmeldung

  • Die Job-Berufssprachkurse werden von den Kursträgern oft erst dann geplant, wenn eine Gruppe von mindestens 5 Teilnehmenden für einen Sprachkurs feststeht! 

  • Wenn Sie Mitarbeitende mit Sprachförderbedarfen beschäftigen, können Sie direkt an die Sprachkursträger mit Ihrer Anfrage wenden. 

  • Eine Auflistung der zugelassenen Sprachkursträger in Dresden finden Sie in dem unteren Bereich dieser Webseite: Deutsch für die Ausbildung und den Beruf  

Bedarfsmeldung - Angebot der Landeshauptstadt Dresden

Damit ein Job-BSK starten kann, braucht der Sprachkursträger eine Gruppe von mindestens 3 Beschäftigten, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.   

Seit Mai 2025 besteht in der Landeshauptstadt die Möglichkeit, die Bedarfe von Beschäftigten an Sprachkursen zu melden. Dies ermöglicht eine weitere Koordinierung und Unterstützung. Die Koordinierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem BAMF und den Sprachkursträgern.

Da viele Sprachkurse zunehmend online stattfinden, ist auch eine überregionale Teilnahme bei verfügbaren Kapazitäten in anderen Regionen möglich. Hierzu bestehen Kooperationen mit weiteren Koordinierungsstellen in Sachsen.  

Was passiert nach der Bedarfsmeldung?

  • Die Koordinatorin für Sprachförderung der Landeshauptstadt Dresden nimmt Kontakt mit dem Arbeitgeber bzw. dem Teilnehmenden auf. 
  • Es wird geprüft, ob für den gemeldeten Beruf bereits Sprachkurse geplant werden.
  • Es wird geprüft, ob es ausreichend Teilnehmende für einen neuen Kurs gibt. Dazu dient vor allem die Bedarfsmeldung. Je nach Bedarf kommt es zusätzlich zum Austausch mit Sprachkursträgern und dem sächsischen Koordinierungsnetzwerk. 
  • Bei ausreichender Teilnehmerzahl für einen Sprachkurs werden die Daten an das BAMF übermittelt. Das BAMF sucht einen Sprachkursträger, der diesen Kurs durchführen kann.
  • Der Sprachkursträger kommt auf die Arbeitgeber/angemeldete Beschäftigte zu und unterstützt bei der Antragsstellung.  

Bei Fragen zur Bedarfsmeldung können Sie sich wenden an:

Kontakt

Ivana Purath

Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte

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