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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/orientierungshilfen/sprache/deutsch-ausbildung-arbeit/azubi-bsk.php 19.01.2026 13:44:38 Uhr 31.01.2026 21:40:10 Uhr |
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Azubi-BSK und Bedarfsmeldung in Dresden
Ausländische Auszubildende können in Deutschland geförderte Sprachkurse besuchen. Diese Sprachkurse (Azubi-BSK) lehnen sich an die Inhalte der Ausbildung für einzelne Berufe und sind für Auszubildende kostenfrei.
Azubi-BSK kann vor und/oder während der gesamten Ausbildung besucht werden.
Auszubildende können diese Kurse während der gesamten Zeit der Ausbildung besuchen. Sie können diese Kurse sogar schon vor der Ausbildung besuchen als Vorbereitung auf die Ausbildung. Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Eine Einreise aus dem Ausland zwecks sprachlicher Vorbereitung auf eine Ausbildung ist möglich.
Ausländische Auszubildende aus Drittländern können bis zu 6 Monaten vor dem Beginn der Ausbildung nach Deutschland einreisen, wenn sie sich sprachlich auf die Ausbildung vorbereiten möchten. Für Beratung und weitere Informationen wenden Sie sich an das Dresden Welcome Center.
Fokus der Azubi-BSK liegt auf
- der Sprachförderung im Kontext konkreter Ausbildungsinhalte
- der Vermittlung und Intensivierung von Fachvokabular
- der Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen
Zielgruppe
- Auszubildende aller dualen Ausbildungsberufe
- Jugendliche, die sich in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) auf ihre Ausbildung vorbereiten.
Voraussetzung für die Zulassung zu den Azubi-BSK ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsunternehmen in Deutschland.
Weitere Informationen zu Azubi-BSK
Berufsausbildung mit vorgelagertem Sprachkurs
Anträge und Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Bedarfsmeldung - Angebot der Landeshauptstadt Dresden
Damit ein Azubi-Berufssprachkurs starten kann, braucht der Sprachkursträger eine Gruppe von 8 Auszubildenden eines Ausbildungsberufes. Das bedeutet einen sehr hohen Koordinierungsaufwand und eine lange Planungszeit.
Seit Mai 2025 besteht in der Landeshauptstadt die Möglichkeit, die Bedarfe von Auszubildenden an Sprachkursen zu melden. Dies ermöglicht eine weitere Koordinierung und Unterstützung. Die Koordinierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem BAMF und den Sprachkursträgern.
Da diese Sprachkurse zunehmend online stattfinden, ist auch eine überregionale Teilnahme bei verfügbaren Kapazitäten in anderen Regionen möglich. Hierzu bestehen Kooperationen mit weiteren Koordinierungsstellen in Sachsen.
Was passiert nach der Bedarfsmeldung?
- Die Koordinatorin für Sprachförderung nimmt Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb auf.
- Es wird geprüft, ob für den gemeldeten Ausbildungsberuf bereits Sprachkurse geplant werden.
- Es wird geprüft, ob es ausreichend Teilnehmende für einen neuen Kurs gibt. Dazu dient vor allem die Bedarfsmeldung. Je nach Bedarf kommt es zusätzlich zum Austausch mit Berufsschulen, Sprachkursträgern und dem sächsischen Koordinierungsnetzwerk.
- Bei ausreichender Teilnehmerzahl für einen Sprachkurs werden die Daten an das BAMF übermittelt. Das BAMF sucht einen Sprachkursträger, der diesen Kurs durchführen kann.
- Der Sprachkursträger kommt auf die Ausbildungsunternehmen zu und unterstützt bei der Antragsstellung.
Hier geht es zur Bedarfsmeldung
Wichtiger Hinweis:
Wir bitten darum, dass die Bedarfsmeldung möglichst durch die Ausbildungsbetriebe in Absprache mit den Auszubildenden durchgeführt wird.
Bei Fragen zur Bedarfsmeldung können Sie sich wenden an:
Kontakt
Ivana Purath
Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte