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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/orientierungshilfen/sprache/deutsch-ausbildung-arbeit/azubi-bsk.php 15.05.2025 15:16:33 Uhr 05.12.2025 06:38:10 Uhr |
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Azubi-BSK und Bedarfsmeldung in Dresden
Die Berufssprachkurse für ausländische Auszubildende (Azubi-BSK) bieten eine ausbildungsbegleitende Sprachförderung an, die sich an die Inhalte der Ausbildung anlehnt.
Auszubildende können diese Kurse während der gesamten Zeit der Ausbildung besuchen.
Diese Kurse helfen ausländischen Auszubildenden sich auf die Fachprüfungen vorzubereiten, ihre Ausbildung abzuschließen und im Beruf erfolgreich zu handeln.
Fokus der Azubi-BSK liegt auf
- der Sprachförderung im Kontext konkreter Ausbildungsinhalte
- der Vermittlung und Intensivierung von Fachvokabular
- der Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Azubi-BSK ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsunternehmen in Deutschland.
Zielgruppe
- Auszubildende aller dualen Ausbildungsberufe
- Jugendliche, die sich in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) auf ihre Ausbildung vorbereiten.
Zeitliche und inhaltliche Einordnung
- Die Berufssprachkurse für Azubis können vor der Ausbildung und/oder während der Ausbildung stattfinden.
- Berufssprachkurse zum Zweck der Vorbereitung auf die Ausbildung finden in der Regel als Blockunterricht vor Beginn der eigentlichen Ausbildung statt.
- Ein Kurs muss nicht zwingend im ersten Ausbildungsjahr besucht werden.
- Durch einen jährlich gestellten Antrag auf Teilnahmeberechtigung ist eine Teilnahme an Job-BSK über die gesamte Ausbildungsdauer möglich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Berufssprachkurse für Azubis in folgende vier Berufsbereiche eingeteilt:
- Handwerk, Gewerbe und Technik (alle handwerklichen Ausbildungsberufe, alle (Service-) Dienstleistungs- und Verwaltungsberufe, alle kaufmännischen, technischen und verarbeitenden Ausbildungsberufe)
- Pflege (alle Ausbildungsberufe in der Pflegebranche, die nach § 57 Abs. 1 SGB III förderfähig sind)
- Hotel- und Gaststättengewerbe (alle Ausbildungsberufe der HoGa-Branche)
- Lager- und Logistik (alle Ausbildungsberufe im Bereich Post- und Paketzustellung, Lager, Logistik und Spedition)
Kosten und Aufwand für den Ausbildungsbetrieb
- Azubi-Berufssprachkurse werden vom BAMF gefördert und sind für die Teilnehmenden kostenlos.
- Der Sprachunterricht findet zusätzlich zur Ausbildung statt. Eine Freistellung des Ausbildungsbetriebs für die Zeit des Kursbesuches ist sehr hilfreich und oft notwendig.
- Darüber hinaus entstehen dem Ausbildungsbetrieb keine weiteren Verpflichtungen oder Kosten.
- Lehr- und Lernmaterial wird durch das BAMF finanziert.
Anmeldung und Zulassung
- Der Antrag auf Teilnahmeberechtigung für einen Azubi-Berufssprachkurs wird beim BAMF gestellt. Er kann online gestellt werden. Die Sprachkursträger helfen mit der Antragsstellung.
- Bei einer Genehmigung durch das BAMF erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung.
- Die Kursanmeldung erfolgt beim Kursträger vor Ort.
Hinweise und Hilfestellung zur Anmeldung
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Die Azubi-Berufssprachkurse werden von den Kursträgern (in Kooperation mit den beteiligten berufsbildenden Schulen und dem BAMF) in der Regel erst konzipiert, wenn eine Gruppe von mindestens 8 Auszubildenden für einen Sprachkurs feststeht! Das bedeutet für die Sprachkursträger einen hohen Koordinierungsaufwand und eine lange Planungszeit. Das heißt, dass konkrete gemeldete Bedarfe für den Ausbau des Angebots wichtig sind und den Start des Planungsprozesses erst ermöglichen.
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Wenn Sie junge Menschen aus dem Ausland in Ihrem Unternehmen/Organisation ausbilden, können Sie in der Kooperation mit weiteren Unternehmen eine Gruppe von Auszubildenden mit demselben oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf zusammenstellen. Diesen konkreten Bedarf können Sie mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Dresden oder direkt mit dem Sprachkursträger Ihrer Wahl besprechen und gemeinsam den Kurs planen.
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Eine Auflistung mit der zugelassenen Sprachkursträgern in Dresden finden Sie in unterem Bereich dieser Webseite: Deutsch für die Ausbildung und den Beruf
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Da diese Kurse zunehmend online stattfinden, ist auch eine überregionale Teilnahme bei verfügbaren Kapazitäten in anderen Regionen möglich.
Bedarfsmeldung in der Landeshauptstadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden bietet den Ausbildungsbetrieben und Ihren Auszubildenden seit Mai 2025 die Möglichkeit an, die Bedarfe an Azubi-BSK zu melden, um den Planungs- und Anmeldungsprozess zu vereinfachen.
Mit dieser Umfrage werden konkrete Bedarfe erfasst und weitere Koordinierung erleichtert. Die Koordinierung basiert auf enger Zusammenarbeit mit dem BAMF, dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden (gAGS Dresden) und den Sprachkursträgern.
Ziel der Bedarfsmeldung ist es, die AZUBI-BSKs als wichtige Unterstützung während der Ausbildung fest in Dresden zu etablieren.
Wichtiger Hinweis:
Wir bitten darum, dass die Bedarfsmeldung durch die Ausbildungsbetriebe in Absprache mit den Auszubildenden durchgeführt wird.
Was passiert nach der Bedarfsmeldung?
Die gemeldeten Daten werden dem Arbeitgeberservice (gAGS Dresden) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch die städtische Koordinierungsstelle übermittelt. Die Ausbildungsunternehmen werden durch den Arbeitgeberservice kontaktiert und es werden weitere Fragen (wie Unterrichtszeiten, Antragsstellung und Anmeldung) geklärt. Wenn durch die Bedarfsmeldung eine Gruppe von Auszubildenden eines Ausbildungsberufes/einer Branche für einen Sprachkurs gebildet werden kann, wird das BAMF einen Sprachkursträger suchen, der diesen Kurs kapazitätsmäßig durchführen kann. Der Sprachkursträger kommt auf die Ausbildungsunternehmen zu und die Anmeldung kann erfolgen.
Hier geht es zur Bedarfsmeldung für Azubi-BSK
Anträge und Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Bei Fragen zur Bedarfsmeldung können Sie sich wenden an:
Kontakt
Ivana Purath
Koordinatorin für Sprachförderung für Zugewanderte