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https://www.dresden.de/de/kultur/kunst-und-kultur/bildendekunst/kunst-im-oeffentlichen-raum/foerderrichtlinie-kunst-im-oeffentlichen-raum.php 15.02.2024 08:50:06 Uhr 15.10.2024 23:14:27 Uhr

Förderung für zeitgenössische Kunst im öffentlichen Raum

Kunst im öffentlichen Raum, Kraftwerk Mitte
Restzeichen, Paul Elsner

Wir möchten bildende Künstlerinnen und Künstler ermuntern, Kunstprojekte für den öffentlichen Stadtraum von Dresden zu entwickeln und einen entsprechenden Antrag auf Förderung bei der Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden einzureichen.

Unter Kunst im öffentlichen Raum sind hier in erster Linie Formate der bildenden Kunst zu verstehen, die interdisziplinär angelegt sein können. Nicht förderfähig sind theoretische Abhandlungen, Konzerte, Theater- und Filmaufführungen, Feste/Festivals o.ä. Veranstaltungen. Die Kunst im öffentlichen Raum soll mit geeigneten Mitteln auf spezifische Orte und Situationen des Stadtraumes reagieren, dessen Ansprüche und Bedingungen reflektieren sowie Öffentlichkeit als gesellschaftliche Basis für die Verhandlung politischer und sozialer Angelegenheiten nutzen. Kunst im öffentlichen Raum soll nicht als Dekoration, sondern als Angebot verstanden werden, Zusammenhänge zu generieren, sichtbar zu machen und kritisch zu hinterfragen.

Die Projekte sollen im öffentlich zugänglichen Raum der Stadt Dresden umgesetzt werden. Sie können temporär (bis zu drei Jahren) oder dauerhaft (länger als drei Jahre) angelegt sein. Eine Mindestdauer von vier Wochen ist anzustreben.

Die Kunstkommission tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Anträge können jeder Zeit - spätestens jedoch vier Wochen vor der nächsten Sitzung der Kommission - gestellt werden.