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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/02/pm_004.php 05.02.2026 12:09:21 Uhr 05.02.2026 14:09:24 Uhr

Mit dem Bildungspaket in die Winterferien

Kinder und Jugendliche können finanzielle Unterstützung erhalten

Museen, Theater, Sportvereine und Jugendhäuser bieten in den Winterferien spezielle Aktivitäten und Programme an. Damit alle Kinder und Jugendlichen teilnehmen und teilhaben können, gibt es das Bildungspaket.

„Schöne Ferienerlebnisse sollen nicht an fehlendem Geld scheitern. Deshalb gibt es die Unterstützung vom Jobcenter und vom Sozialamt. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglichen gemeinsame Unternehmungen in den Winterferien. Auch das kostenfreie Mittagessen im Hort ist in den Ferien weiterhin selbstverständlich.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Welche Leistungen stecken im Bildungspaket?

Das Bildungspaket bietet insgesamt sechs Leistungen. Es gibt pauschal 65 Euro für persönlichen Schulbedarf im Februar. Für angeleitete soziale und kulturelle Unternehmungen gibt es 15 Euro pro Monat, die auch für die Winterferien angespart werden können, um beispielsweise einen Skikurs oder Kreativangebote zu bezahlen. Die Familien entscheiden selbst, für welche Gemeinschaftsaktivitäten sie das Teilhabebudget einsetzen. Teilnehmerbeiträge für Ausflüge und Fahrten, die Schulen oder Horte in den Winterferien anbieten, übernehmen das Jobcenter und das Sozialamt vollständig. Im Bildungspaket ist auch Geld für Schülerbeförderung enthalten. In der Regel sind das 15 Euro im Monat für das Bildungsticket der Dresdner Verkehrsbetriebe. Hortmittagessen und Nachhilfe werden in den Ferien ebenfalls übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. 

Besonderheit in Dresden: Mittagessen im Ferienhort wird gefördert

Die Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Ferienhort ist eine Dresdner Besonderheit. Das Sozialgesetzbuch regelt nur die Schulzeit, es sieht in den Ferien keinen Mittagessenzuschuss vor. Damit alle Kinder gemeinsam essen können und Familien mit geringem Einkommen nicht über die Gebühr belastet werden, gibt es in Dresden eine kommunale Satzung. Auf dieser speziellen Grundlage übernimmt das Sozialamt die Mittagessenkosten in den Ferien. 

Wer erhält das Bildungspaket?

Das Bildungspaket gibt es unter Voraussetzungen, die das Sozialgesetzbuch vorschreibt: Berechtigt sind Familien, die Bürgergeld beziehen. Sie erhalten die Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung beziehen, bekommen die Unterstützung für Bildung und Teilhabe vom Sozialamt.