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https://www.dresden.de/de/stadtraum/zentrale-projekte/carolabruecke/wiederaufbau-brueckenverbindung.php 28.11.2025 11:23:11 Uhr 05.12.2025 07:06:11 Uhr

Wiederaufbau der Brückenverbindung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2025 den Wiederaufbau der Carolabrücke als Ersatzneubau beschlossen. Zugleich hat er Eckpunkte für die Aufgabenstellung und den weiteren Prozess festgelegt.

Die Landeshauptstadt Dresden hat im September 2025 das Vergabeverfahren für den Neubau der Carolabrücke gestartet. Die Unterlagen wurden am 5. September europaweit veröffentlicht, die Frist zur Abgabe der Angebote endete am 6. Oktober. Insgesamt gingen zwölf fristgerechte Bewerbungen ein. Nach einer ersten Prüfung wurden diese im Begleitgremium vorgestellt und diskutiert.

Der Zuschlag für vier Planungsbüros ist Anfang Dezember 2025 geplant. Die ausgewählten Büros haben bis Ende Mai 2026 Zeit, ihre Entwürfe zu erarbeiten. Anschließend werden die Ergebnisse öffentlich vorgestellt und mit der Stadtgesellschaft diskutiert. Der beste Entwurf soll im Spätsommer 2026 ausgewählt und das entsprechende Büro mit der weiteren Planung beauftragt werden.

Zum Vergabeverfahren

Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit Mehrfachbeauftragung: Vier Planungsbüros werden parallel mit Entwürfen für die Brücke beauftragt. Dieses Vorgehen, das der Stadtrat im Juni 2025 beschlossen hat, ermöglicht es, verschiedene Ideen zu vergleichen und die beste Lösung für Dresden auszuwählen. Die endgültige Entscheidung über den Auftrag trifft der Stadtrat.

Der Vergabeprozess wird durch ein Gremium begleitet, dem alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltverbände sowie Kammern angehören. Die Vergabeunterlagen wurden diesem Gremium vorab am 22. August 2025 vorgestellt, Hinweise daraus sind in die Unterlagen eingeflossen.

    

Stadtratsvorlage zur Grundsatzentscheidung:  Carolabrücke: ratsinfo.dresden.de | Wiederaufbau der Carolabrücke – Grundsatzentscheidung zum Verfahren für einen zeitnahen, zeitgemäßen und zukunftsfähigen Brückenbau

Ziele für den Wiederaufbau

Der Wiederaufbau der Carolabrücke soll zeitnah, zeitgemäß und zukunftsfähig erfolgen. Zeitnah bedeutet eine möglichst schnelle Umsetzung einer Elbequerung am Standort der Carolabrücke. Das ist für den ÖPNV, den Kfz-Verkehr, den Radverkehr und den Fußverkehr wichtig. Zudem ergeben sich bei einer zeitnahen Umsetzung geringere Kosten.

Die bisherige Elbquerung wies einige Defizite auf. Eine zeitgemäße Brücke zu errichten bedeutet, diese Defizite mit dem Neubau zu verringern oder sogar zu beseitigen. Das geht einher mit der Anpassung an aktuelle Regelwerke, Standards, Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse. Auch soll sich die neue Brücke als zeitgemäßer Bau in das historisch gewachsene Stadtbild einfügen.

Die neue Carolabrücke soll nicht nur die aktuellen Verkehre, sondern auch die zukünftige Verkehrs- und Stadtentwicklung berücksichtigen. So soll die perspektivische Neugestaltung und Aufwertung des Stadtraumes zwischen Carolaplatz und Hauptbahnhof mit dem derzeitig sehr breiten Verkehrszug St. Petersburger Straße ermöglicht werden.

Hintergrund: Ersatzneubau oder Planfeststellungsverfahren

Mit dem Wiederaufbau der Carolabrücke als Ersatzneubau hat der Stadtrat sich für den schnellen Weg bei der Wiedererrichtung der Carolabrücke entschieden. Bei einem Ersatzneubau sind Anpassungen nur in bestimmtem Maß möglich. Dafür ist kein Planverfahren erforderlich, so dass es die schnellste Art für einen Brückenneubau darstellt. Ein Neubau mit Planverfahren (Planfeststellungsverfahren) hätte die Gestaltungsspielräume erhöht. Allerdings gibt es unabhängig vom Planverfahren Rahmenbedingungen aus den Bereichen Schifffahrt, Hochwasserschutz, Naturschutz und Denkmalschutz, die eine Brücke an diesem Standort einhalten muss.

Um auszuloten, welche Gestaltungsspielräume bei einem Ersatzneubau bestehen, wurde zuvor ein Rechtsgutachten beauftragt. Zu den dabei betrachteten Aspekten zählen beispielsweise die Schaffung regelkonformer Verkehrsanlagen (betrifft vor allem den Rad- und Fußverkehr), die Änderung der Anzahl der Brückenzüge oder die Reduzierung der Auffächerung.

Die Ergebnisse flossen in den Vergleich der Grundvarianten Ersatzneubau oder Neubau mit Planverfahren ein. Es zeigte sich, dass der Ersatzneubau mit Anpassungen signifikante Vorteile bei dem Ziel zeitnah sowie keine großen Unterschiede bei den Zielen zeitgemäß und zukunftsfähig aufwies. Somit ist der Vorzug ein Ersatzneubau mit Anpassung der Geometrie unter Nutzung der Gestaltungsspielräume aus dem Rechtsgutachten.

Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau

Verkehr

Die Carolabrücke ist Bestandteil eines Verkehrszuges, der eine Verbindung zwischen den Industrieansiedlungen des Dresdner Nordens über die Äußere Neustadt und das Regierungsviertel über die Elbe in die Innenstadt, den Hauptbahnhof und die TU Dresden herstellt. Die Zahlen im Kfz-Verkehr auf der Carolabrücke sind rückläufig. Fuhren 2009 noch 46.800 Kfz pro Tag über die Brücke, waren es 2022 noch 31.300. Zugleich stieg der Radverkehr auf 4.150 Radfahrende/Tag. Das sind 270 Prozent mehr als noch 2012. Für den Radverkehr fehlten auf der Carolabrücke bisher regelkonforme Radwege, das kann mit dem Neubau gelöst werden.

Städtebau und Denkmalschutz

Die Carolabrücke ist Bestandteil eines Straßenzuges, der vom Verkehr überformt ist. Mit dem Bau einer neuen Carolabrücke kann die Aufwertung der vorhandenen Verkehrsräume hin zu urbanen Stadträumen ermöglicht werden.

Die Carolabrücke von 1971 ist denkmalgeschützt, nach dem Abbruch wird dieser Status allerdings aufgehoben. Dennoch ist der Denkmalschutz ein wichtiger Belang beim Neubau. So schreibt das Landesamt für Denkmalschutz: „Ein neues Brückenbauwerk an diesem Standort muss sich an der Einfügung in das historische Stadtbild von Dresden messen lassen und die Qualitäten des bestehenden Bauwerks aufnehmen: flache, schlanke, weitgespannte Baukonstruktion ohne obenliegende Tragstruktur zur möglichst weitgehenden Freihaltung des Blicks von der Altstadt, insbesondere dabei von der Brühlschen Terrasse über die Elbe in Richtung Neustadt und angrenzende Elblandschaft sowie für die gegenläufige Blickrichtung.

Umwelt

Die Carolabrücke liegt im FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) mit besonders zu schützenden Lebensräumen und Arten. Die Elbwiesen sind zugleich ein Landschaftsschutzgebiet. Zudem gibt es im Bereich der Brücke ein rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet und das gesondert ausgewiesene Abflussgebiet der Elbe.

Schifffahrt

Die Elbe ist eine internationale Binnenschifffahrtsstraße und Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Für die Tschechische Republik ist die Elbe der einzige Zugang zum europäischen Wasserstraßennetz. Für alle Bundeswasserstraßen gelten bestimmte Ausbauziele. Bei Brücken beinhaltet das für die lichten Durchfahrtshöhen ein pfeilerfreies Gefährdungsprofil. Abweichend davon wurde eine individuelle Lösung für die Straßenbrücke in Bad Schandau und die Carolabrücke in Aussicht gestellt. Demzufolge können die bisherigen Lichtraumabmessungen wiederhergestellt werden, so dass ein Strompfeiler weitestgehend orientiert am Bestand zulässig ist. Ein zweiter Strompfeiler ist mit den Anforderungen der Schifffahrt unvereinbar."

 

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