|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/12/pm_007.php 04.12.2025 11:08:38 Uhr 05.12.2025 03:42:33 Uhr |
|
Mit dem Dresden-Pass vergünstigt zum Dresdner Weihnachts-Circus
Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes, die den Dresdner Weihnachts-Circus an der Washingtonstraße 2 in Dresden-Kaditz besuchen möchten, erhalten in der Sitzplatzkategorie „Block“ den ermäßigten Eintrittspreis. Und: Mit dem Dresden-Pass ist die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstiger.
Zirkus mit Herz
Die Spielzeit des 28. Dresdner Weihnachts-Circus beginnt am 12. Dezember 2025 und endet am 4. Januar 2026. Tickets gibt es online unter www.dwc.de und vor Ort am Kassenwagen. Die Blöcke A, B, C und D befinden sich umlaufend zur Manege auf einer Tribüne mit aufsteigenden Sitzreihen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Zirkus bequem zu erreichen. Die nächstgelegene Haltestelle ist die Washingtonstraße, dort halten die Straßenbahnlinien 9 und 13 sowie die Buslinien 64 und 72.
Dresden-Pass
Der städtische Teilhabe-Pass ist für Dresdnerinnen und Dresdner mit geringem Einkommen. Er bietet viele Vergünstigungen. Dazu gehört auch das Sozialticket der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) bzw. im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Das Deutschlandticket kostet dadurch aktuell nur 37,70 Euro statt 58 Euro pro Monat. Die 4er-Karte kostet mit Dresden-Pass nur 9,15 Euro statt der 12,20 Euro im Normaltarif. Weitere Infos zum Sozialticket gibt es unter www.dvb.de/dresdenpass
Darüber hinaus bietet der Dresden-Pass viele weitere Vorteile, darunter vergünstigten Eintritt in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie soziale Dienstleistungen wie die kostenfreie Mietrechtsberatung und kostenfreie Sperrmüllabholung.
Den Dresden-Pass gibt es nur auf Antrag. Diesen kann man unter www.dresden.de/dresden-pass bequem von zu Hause aus stellen. Ein Online-Assistent leitet Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Der Pass hat zwei zentrale Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss in Dresden sein. Und die Antragsteller müssen eine existenzsichernde Sozialleistung beziehen. Dazu zählen: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Barbeträge für Kinder und Jugendliche vom Jugendamt, Asylbewerberleistung oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).