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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/12/pm_003.php 03.12.2025 11:30:43 Uhr 05.12.2025 03:42:30 Uhr

Statement der Dresdner Sozialbürgermeisterin zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Die gestern, 2. Dezember 2025, von der Sächsischen Staatsregierung getroffene Entscheidung, die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig zu verlängern, kommentiert Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, wie folgt:

„Endlich schafft der Freistaat die notwendige Rechtsgrundlage zur Verlängerung der Mietpreisbremse – das ist ein wichtiges Signal. In angespannten Wohnungsmärkten schützt die Mietpreisbremse Mieterinnen und Mieter unmittelbar vor überhöhten Neuvertragsmieten. Dass die Verordnung eine lückenlose Fortführung und damit kurzfristig Rechtssicherheit bringt, begrüße ich ausdrücklich.

Gleichzeitig darf diese Maßnahme nicht darüber hinwegtäuschen: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist kein Freibrief zum Ausruhen. Im Gegenteil – sie muss Hand in Hand gehen mit einer deutlich stärkeren Kraftanstrengung beim Wohnungsbau. Der Freistaat muss jetzt seine Hausaufgaben machen: Flächen mobilisieren, die soziale Wohnraumförderung ausbauen, planungsrechtliche Hürden konsequent abbauen und Bauwillige gezielt bei der Beschleunigung von Bauvorhaben sowie bei der Schaffung langfristig leistbarer Wohnungen unterstützen. Nur mit verstärkten Investitionen in sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, geeigneten Anreizen für den Neubau sowie Maßnahmen zur Stärkung genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsbestände schaffen wir langfristig Entspannung auf dem Markt.

Wir erwarten zudem, dass die angekündigte Analyse zur Anspannung kommunaler Wohnungsmärkte in Sachsen zügig ausgewertet und die Ergebnisse transparent genutzt werden, um weitere wirksame Schritte zu planen. Hierbei bekräftige ich nochmals die Mitwirkung und Unterstützung der Landeshauptstadt Dresden als betroffene Kommune ausdrücklich. Und: Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse steht und fällt mit der Durchsetzung – dafür sind klare Regeln, gute Beratung für Mieterinnen und Mieter sowie eine konsequente Kontrolle nötig.

Kurz: Die Verlängerung der Mietpreisbremse in Sachsen ist notwendig und richtig, sie ist aber nur ein Teil des Instrumentariums. Freistaat und Bund sind nun gefordert, parallel massiv und nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Stadt Dresden wird ihren Beitrag leisten und erwartet die dazu passenden Rahmenbedingungen und Mittel.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Hintergrund

Die Sächsische Staatsregierung hat am 2. Dezember 2025 die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen, die eine Verlängerung der bisherigen Regelung für Dresden und Leipzig bis zum 30. Juni 2027 vorsieht. Damit wird die Mietpreisbremse in den beiden Städten ohne Unterbrechung fortgeführt. Die Regelung betrifft Mietwohnungen in besonders nachgefragten Lagen, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Gleichzeitig wird die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gefördert. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wird eine lückenlose Weiterführung der Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig gewährleistet. Nach der jetzigen Entscheidung wird die Verordnung nach einer weiteren Prüfung der Stellungnahmen aus der Anhörung finalisiert und dann veröffentlicht.