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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadterneuerung/foerderprogramme-staedtebau/sonderfoerderprogramme/zukunft-innenstadt/cityfonds.php 25.04.2024 08:39:50 Uhr 28.04.2024 11:21:03 Uhr

Cityfonds

Der Cityfonds fördert kleine Projekte zur Entwicklung der Innenstadt. Dieses Budget bietet die Möglichkeit, aktiv an der Veränderung und Gestaltung der City mitzuwirken. Gesucht werden experimentelle, kreative und temporäre Projekte. 

Was ist der Cityfonds?

Übersichtsplan Innenstadt Dresden für den Projektantrag "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Übersichtsplan "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
(Projektgebiet: gelb markiert), © Landeshauptstadt Dresden

Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Landeshauptstadt Dresden für das Projektgebiet „Dresden findet InnenStadt“ einen Cityfonds eingerichtet, der ab sofort verfügbar ist. Damit soll lokales Engagement finanziell unterstützt werden, um aus Ideen und Visionen konkrete kooperative Projekte werden zu lassen, die die Attraktivität der Innenstadt steigern und die City nachhaltig stärken. Dazu können Vereine, Einzelpersonen, Einrichtungen oder Initiativen Projektideen einreichen und eine Projektförderung für die Jahre 2023, 2024 sowie 2025 beantragen.

Bis August 2025 stehen mit dem Cityfonds insgesamt 100.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Projektförderung aus dem Cityfonds umfasst maximal 50 Prozent der Projektkosten und soll in der Regel 10.000 Euro nicht übersteigen und 2.000 Euro nicht unterschreiten. Interessierte können sich mit ihren kreativen Ideen jederzeit bewerben, die bis August 2025 umgesetzt sein sollen, um damit aktiv zur Veränderung und Gestaltung der Dresdener City betragen.

Welche Beiträge werden gesucht?

Gesucht werden Beiträge, die im inhaltlichen und räumlichen Bezug zur Innenstadtentwicklung stehen. Darunter fallen z. B. nicht-gewinnorientierte, öffentliche Angebote an der Schnittstelle von Bildung, Kultur und Kreativität, genauso wie temporäre Inszenierungen, Aktionen und Umgestaltungen in Außenräumen, sofern hierfür keine Baugenehmigung notwendig ist. Insbesondere sollen Projekte gefördert werden, die Grundlagen für längerfristige neue, gemeinwohlorientierte Nutzungen in der Innenstadt aufbauen. Auch die Aneignung "versteckter Orte" kommt dafür in Frage.

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