Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/veran_bau.php 22.11.2022 10:32:45 Uhr 12.12.2024 03:01:56 Uhr |
Veranstaltungen, baugenehmigungspflichtig
Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Gebäude, Räume, Plätze) für Veranstaltungen bedarf, auch wenn keine Änderung der Bausubstanz vorgenommen wird, einer Baugenehmigung.
Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Eine Beratung zum Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten erfolgt im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Werbeanlagen.
Bei den für die baurechtliche Prüfung einzureichenden Unterlagen wird insbesondere auf ein aussagefähiges, detailliertes Nutzungskonzept einschließlich Lageplan hingewiesen.
Folgende vorgeschriebene Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sind zu verwenden:
Wichtiger Hinweis
Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Formulare unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen sind.
Ein Informationsblatt gibt Veranstaltern weitere Hinweise zu diesem Thema:
Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: