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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/veran_bau.php 11.12.2025 10:20:08 Uhr 15.12.2025 13:48:51 Uhr |
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Veranstaltungen, baugenehmigungspflichtig
Die gelegentliche oder wiederholte Nutzung von baulichen Anlagen (Gebäude, Räume, Plätze) für Veranstaltungen bedarf, auch wenn keine Änderung der Bausubstanz vorgenommen wird, einer Baugenehmigung.
Antragstellung
Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Eine Beratung zum Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten erfolgt im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Werbeanlagen.
Kontakt
Kontakt
Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
Besucheranschrift
Waisenhaustraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
SGL Zentrale Antrags- u. Vorprüfstelle
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden